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Hallo,
Oh, Hannover baut sein eigenes Ding! Gehen die Standards denn wenigstens über die ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) und die RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) hinaus?
Radschnellweg durch die Fußgängerzone (= Schrittgeschwindigkeit)?
Ist man auch, wenn es sich um"erlaubten Radverkehr in einer Fußgängerzone" handelt.
Allerdings sind Deine Schilderungen widersprüchlich:
a. Fußgängerzone, Radverkehr erlaubt = Schrittgeschwindigkeit
b. Vom Fußgängerbereich abgetrennter Radweg mit blauem Radwegschild = Besondere Rücksicht, angepasste Geschwindigkeit
Was ist es?
Für dieses Bruchteilzeitjob (= wenige Sekunden am Tag, ansonsten wichtigere Aufgaben) habe ich aufgrund meiner Erfahrungen mit der in Solingen eine Bezeichnung kreiert: Radfahrendebeschwichtigungsbeauftragte.
Feige ist sie aber auch, denn sie versteckt sich gerne hinter dem"runden Tisch" mit dem örtlichen ADFC, der stolz ist auf die schmalen Wegelchen im Türschlagbereich, die er ausgehandelt hat.
Dort soll die Veloroute Vohwinkel - Düsseldorf übrigens durch eine Fußgängerzone (die immer wieder wie z.B. seit Freitag für eine Pfingstveranstaltung für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist) geführt werden.
Gruß, Klaus
Die Stadt Hannover hat Standards für Radwege festgelegt, von denen Sie aber gerade in der Innenstadt oft abweicht.
Oh, Hannover baut sein eigenes Ding! Gehen die Standards denn wenigstens über die ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) und die RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) hinaus?
Da setzt sich ein Radschnellweg bei gleicher Pflasterung nach einer Amlelquerung (mit roter Markierung des Radwegs auf dem Asphalt auf der anderen Seite als Fußgängerzone inkl. „Radfahrer erlaubt“ fort oder der Radweg wird vor der Landesbank aus optischen Gründen einheitlich mit dem Gehweg gepflastert und durch gleichfarbige „Bordüren“ abgesetzt.
Radschnellweg durch die Fußgängerzone (= Schrittgeschwindigkeit)?
Dann ist es natürlich kein Wunder, wenn niemand (der Fußgänger) begreift, wo jetzt eigentlich der Radweg ist.
Fährt man dort mit normaler Geschwindigkeit durch, gilt man gleich als Rowdy...
Ist man auch, wenn es sich um"erlaubten Radverkehr in einer Fußgängerzone" handelt.
Allerdings sind Deine Schilderungen widersprüchlich:
a. Fußgängerzone, Radverkehr erlaubt = Schrittgeschwindigkeit
b. Vom Fußgängerbereich abgetrennter Radweg mit blauem Radwegschild = Besondere Rücksicht, angepasste Geschwindigkeit
Was ist es?
(Es gibt hier auch einen Radverkehrsbeauftragten, dessen Funktion jedoch leider eher der eines Blattes der Pflanzengattung Ficus entspricht ;-)
Für dieses Bruchteilzeitjob (= wenige Sekunden am Tag, ansonsten wichtigere Aufgaben) habe ich aufgrund meiner Erfahrungen mit der in Solingen eine Bezeichnung kreiert: Radfahrendebeschwichtigungsbeauftragte.
Feige ist sie aber auch, denn sie versteckt sich gerne hinter dem"runden Tisch" mit dem örtlichen ADFC, der stolz ist auf die schmalen Wegelchen im Türschlagbereich, die er ausgehandelt hat.
Dort soll die Veloroute Vohwinkel - Düsseldorf übrigens durch eine Fußgängerzone (die immer wieder wie z.B. seit Freitag für eine Pfingstveranstaltung für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist) geführt werden.
Gruß, Klaus
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