Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

(obs bei euch in Deutschland auch tatsächlich verboten ist, weiß ich nicht)

Ja, ist es, steht als unnötiges Laufenlassen des Motors im Bußgeldkatalog, kann iIrc bis 3000 € kosten, wird aber praktisch nicht verfolgt, wie man an Frosttagen schön beobachten kann. Laut einer Publikation des ADAC schadet es im kalten Zustand sogar dem Motor.
 
also nächstes mal kannst ihm sagen, dass es verboten ist
(obs bei euch in Deutschland auch tatsächlich verboten ist, weiß ich nicht.

Danke für den Link.
Ich meine, das ist "bei uns" auch verboten.
Aber ich habe so selten einen Bolizisten in der Hosentasche und
wenn man gerade einen bräuchte, ist ja nie einer da. :mad::(

Und ich finde Verbote ja gar nicht so toll und hilfreich.
Und dann kann ich mir ja einfach nicht abgewöhnen,
an die Vernunft und Einsicht im Menschen zu glauben.

Querlieger, leider naiv

Edith:
P.S.: Klaus war schneller. :)
 
Weil ich ihm half und er eine Dachecke mitnahm und mich beschuldigte, dass ich ihn falsch einwies.
Da bist du wohl an einen seltsamen Richter geraten, ich ging davon aus alle wissen dass alleine der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist wo er hin fährt.
Ein Einweiser kann helfen, aber er kann nicht die Verantwortung übernehmen.
 
, als er mich im letzten Moment erspähte.
Manche sehen dich und sehen dich doch nicht, wie die Verbrennungsmotorisierten auch. Zumindest bei Radlern hilft ne Airzound prächtig:sneaky:.
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Tag des Warnblinkers
Was ist denn ein Warnblinker? Heute gibts doch nur noch die Rundum-Blinkleuchte für Brötchenholen, Blumenkauf, Dönerholen, Pizzaservice, Rumstehen, ich bin gaaanz wichtig, muss mal Grad die Strasse sperren usw......
Also 99,9 % nutzen den doch falsch, geht mir schon aufn Zeiger.
 
Hallo,
also nächstes mal kannst ihm sagen, dass es verboten ist
Danke, die Begründung habe ich schon lange gesucht. Auf unserem öffentlichen Parkplatz (Schule und Schwimmhalle) ärgere ich mich immer wieder über das Dauerlaufenlassen der Motoren. gibts da eine Zeitbegrenzung? (Früher zu DDR-Zeiten glaube ich 2 Min im Sommer und 1 Min im Winter)

Zu Konsch (#802)
Ich erlebe das jetzt täglich auf meiner Pendelstrecke:
Kreisverkehr, dahinter Zebrastreifen, dahinter Bushaltestelle, dahinter (in einem Straßenabgang) wegen Baustelle nur Einbahnverkehr, mit ampelgeregeltem Bus-Gegenverkehr.
Hat die Einbahnstraße rote Ampel, weil ein Bus entgegen kommt, geht der Rückstau bis über den Kreisverkehr. Trotzdem gibt es "pfiffige" Automobilisten, die dennoch in den Kreisverkehr einfahren, diesen und somit alles blockieren, dass keiner, auch welcher Richtung er auch kommt, weiter fahren kann. Dann steht für einige Zeit alles, bis jemand beginnt, den Knäuel wieder aufzulösen.

mfG
Michael
 
Etwas OT, für den einen oder anderen sicher kurios das Verhalten der Polizei...
I did it...
Auf dem Rückweg von unserem CSA-Hof fuhr ich an der hiesigen Polizeidienststelle vorbei und schilderte mein Erlebnis der dritten Art (#791).
Die aufmerksame Beamtin fragte nach der Nötigung, die mir widerfahren sei: Überholen bei durchgezogener Linie? Leider nein, OWi. Überholen mit geringem Abstand? Leider nein, OWi. Anhalten auf der Vorfahrtstraße bei Gegenverkehr und nachfolgendem Verkehr, Tür öffnen, auf die Straße springen, nach mir fassen? Leider nein, OWi. Nachfahren, beschimpfen, anschreien, mir wünschen, es möge mich jemand von der Straße putzen? Leider nein, OWi.
Aber: Ich wurde genötigt, meinen Fahrweg über die durchgezogene Linie zur Gegenfahrbahn zu verlassen und mit dem Ausweichmanöver eine OWi zu begehen, ja, könnte nötigendes Verhalten sein.
Durchgehend freundliches Verständnis, sachliche Nachfragen, keine Kritik an meiner OWi gegen Z 240 fand ich gut.
Jetzt gehts mir nicht schlechter :)
Gruß Krischan
 
Die aufmerksame Beamtin fragte nach der Nötigung, die mir widerfahren sei: Überholen bei durchgezogener Linie? Leider nein, OWi. Überholen mit geringem Abstand? Leider nein, OWi. Anhalten auf der Vorfahrtstraße bei Gegenverkehr und nachfolgendem Verkehr, Tür öffnen, auf die Straße springen, nach mir fassen? Leider nein, OWi. Nachfahren, beschimpfen, anschreien, mir wünschen, es möge mich jemand von der Straße putzen? Leider nein, OWi.
Aber: Ich wurde genötigt, meinen Fahrweg über die durchgezogene Linie zur Gegenfahrbahn zu verlassen und mit dem Ausweichmanöver eine OWi zu begehen, ja, könnte nötigendes Verhalten sein.
Sind denn Nötigungen das einzige, was man anzeigen kann? :unsure:
 
Kurze rechtliche Erläuterung: Eine Nötigung und damit eine Straftat liegt vor wenn du gezwúngen wurdest zu bremsen oder auszuweichen um einen Zusammenstoß zu vermeiden oder sonstwie an etwas gehindert wurdest z.B. weiterzufahren.

Will man eine Anzeige möglichst wirkungsvoll machen sollte man das vorgefallene nach Straftaten absuchen, fast überfahren worden zu sein kann da als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, als Spinner bezeichnet worden zu sein ist aber eine Straftat.
 
Eine Nötigung und damit eine Straftat liegt vor wenn du gezwúngen wurdest zu bremsen oder auszuweichen um einen Zusammenstoß zu vermeiden oder sonstwie an etwas gehindert wurdest z.B. weiterzufahren.
Man muss allerdings nachweisen, dass die Behinderung/ Gefährdung das eigentliche Ziel und nicht bloß in Kauf genommene Folge der Aktion war.

Gruß
Christoph
 
Stimmt, das habe ich durcheinandergeworfen:
...wenn du gezwúngen wurdest zu bremsen oder auszuweichen um einen Zusammenstoß zu vermeiden
ist das eine Gefährdung des Straßenverkehrs, auch eine Straftat, aber eine Nötigung ist es wenn jemand dich mit Absicht beeinträchtigt, z.B. viel zu dichtes Überholen oder Auffahren, mehrfaches hupen (hier ist das Ziel auch eindeutig, man hupt ja nicht aus Versehen), oder auch der Versuch dich zu stoppen.
 
ist schwierig, ich war für die Beschaffung von Zeugen zu aufgeregt...
der Versuch dich zu stoppen.
ist erfolgt...
wäre Straftat -> Polizei, die Ordnungswidrigkeiten -> Ordnungsamt.
Aber ohne Zeugen?? Der Typ war so stumpf, dass er bei einer Vernehmung wahrscheinlich ausflippt und sich sein Führerscheingrab selbst schaufelt :p
Wenn er das einfach nicht nochmal machte, wäre mein Ziel erreicht, die Nachwelt vor diesem Homo Neandertalensis Automobilius zu bewahren :)
Gruß Krischan
 
Christoph meint dass es schwierig ist nachzuweisen dass z.B. ein knapper Überholvorgang die Absicht hatte dich von der Straße zu nötigen.

Und das lässt sich bei der Aussage auch als Nötigung formulieren.

wäre Straftat -> Polizei, die Ordnungswidrigkeiten -> Ordnungsamt.
Die Polizei ist auch für Ordnungswidrigkeiten zuständig, nur im ruhenden Verkehr kann das Ordnungsamt sich drum kümmern.

Aber ohne Zeugen??
Einen Zeugen haben wir doch, dich!

Der Typ war so stumpf, dass er bei einer Vernehmung wahrscheinlich ausflippt und sich sein Führerscheingrab selbst schaufelt :p
Genau darum gehts :)
 
Solange wir in D keine Halterhaftung haben, bringt es nichts, so etwas zur Anzeige zu bringen.

Ist mir genau so passiert wie Chrischan, mit dem Unterschied, dass der Typ mitten auf der Fahrbahn stand und mich fassen konnte.
Habe mich losgerissen und ohne Zeugen (außer mir), Anzeige erstattet.

Wagen war auf die Ehefrau zugelassen und diese konnte sich nicht erinnern, wer den Wagen fuhr, da der Autoschlüssel für mehrere Personen zugänglich ist.

Verfahren eingestellt :mad:
 
wäre Straftat -> Polizei, die Ordnungswidrigkeiten -> Ordnungsamt.
Straftat -> Staatsanwaltschaft, ersatzweise Pozilei, OWI -> Pozilei,

:sick:Ordnungsamt nur bei Falschparkern ohne Behinderung oder Gefährdung Mo-Do 9:00 - 15:30 und Fr 9:00-11:30 in innerstädtischen Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung.:sick:
Dagegen ist ja das Forum strenger :D
Ich vermute, das Bundesverkehrsministerium durch dieses Forum zu betreiben, wäre eine gute Option.:D

:sneaky:Das war nichtmal als Kompliment ans Forum gemeint:cry:
 
... oder ein Fahrtenbuch, das zu führen Halter verurteilt wurden, wenn sie mehrfach nicht wussten, wer zur Tatzeit ihr Kfz benutzt hatte. Und bei den Haltern von Omnibussen und Lkw funktioniert die Ausrede auch eher selten.
 
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