Damit fährst Du ja auch unter dem Radar. Nachhaltig wahr genommen wird erst der Velombilist, der es schafft zwischen Display und Augen durchzufahren. Idealerweise ohne nachhaltigen Schaden. Obwohl: Zählt in diesem Falle eine völlige Zerstörung des Smartphones als Sachbeschädigung oder eher als Erste Hilfe / Nothilfe / Rettungsmaßnahme?Die Hupe benutze ich auf dem Radweg nur bei Traktoren u.ä. - und bei Smombies mit Knopf im Ohr. Wobei... bei denen fahre ich gerne ohne Vorwarnung direkt unter dem Handy durch und werde selbst dann nicht registriert
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Es gilt hier wie auch sonst im Leben: der Ton macht die Musik. In angemessenem Abstand mit Augenmaß eingesetzt ist das alles sehr entspannt. Wenn man bei Anwendung von Schall- und Rauch- äh- Lichtzeichen aber nebenbei noch detailliert den Kofferrauminhalt beziehungsweise den Verschleißzustand der Reifen untersuchen kann, ist die Auffassung als Nötigung leicht nachvollziehbar. Wobei manche Zeitgenossen tatsächlich mehr als eine Erinnerung benötigen um wieder aktiv am Verkehr teilzunehmen...Ein Blick in andere Länder und auch in die StVO eröffnet einem allerdings eine andere Sicht. Sowohl Licht wie auch Schallzeichen sind durchaus legitim um einen Überholvorgang anzuzeigen. Bei manchen Zeitgenossen, die nicht diesseitig zu weilen scheinen, ist auch ein nachdrücklicher Hinweis durchaus angebracht. Nur in D wird so etwas sofort als Unverschämt und Drängelei angesehen. Wobei Drängelei und Unverschämtheit in D auch gängiges Verhalten im Straßenverkehr zu sein scheint.