Messe Spezi 2019: Bilder & Berichte

Wer weiß.. wenn er - wie ich - wochenweise arbeitet / sich daheim aufhält und hierbei eine größere Distanz zu überbrücken hat, durchaus eine rentable Konstruktion.

Ich muss mit dem Up (oder Quad) mehrfach hin und her fahren, um den "notwendigen Hausstand" jeweils zum anderen Ort zu transportieren. Bei Kurzstrecke irrelevant, doch ab 10 km+ durchaus relevant. Gestern erst wieder ~17 Kg mit einer Hand auf dem Up transportiert. Das geht keine 10 km gut.

Viele Grüße
Wolf
 
OT: Aber ja wohl nicht mit einem solchen Monster... Der wiegt ja selber mehr, als er tragen kann. Wer baut den Anhänger aus Wasserrohr, wenn es was ordentliches gibt? Und dann ohne Haube!
So ein Ding für ein Liegerad dürfte außen aerodynamisch überformt werden, der Up braucht das nicht.

Ausschreibung für den Erfinderwettbewerb auf der Spezi 2020:
Einen Karton #schokofahrt.de- Schokolade (10 Tafeln) für einen federleichten, aerodynamischen, einspurigen, gefederten, wasserdichten, 50 kg tragenden und 200 Liter fassenden Liegeradanhänger als Open Wiki, der unter die ersten drei Plätze kommt.

Gruß Krischan
 
Der Wasserrohrhänger faltet sich wärend der Fahrt under dem Gewicht wenigstens nicht zusammen.
Und wenn ich mich nicht grad sehr irre, gibts für Motore in Fahrradanhängern keine Beschränkung in der STVZO. Taucht da schlicht nicht auf!
(die 25km/h Beschränkung für ein Pedelec besteht natürlich weiterhin)
 
der Leistung in Deutschland auf 25 km/h UND 250 Watt!
Deshalb darf der E-CarlaCargo auch nicht ans Pedelec.
Mist. Und ich hatte schon darauf spekuliert, beim nächsten Lottogewinn ins Nachbardorf zu gehen und mir bei Schmitz Cargobull einen richtigen(TM) Lastenanhänger fürs Brommie bauen zu lassen.:sneaky:
 
der Leistung in Deutschland auf 25 km/h UND 250 Watt!
So ist das zitierte Monster ein Kleinkraftrad, es gilt Führerschein-, Helm- und Versicherungs(Kennzeichen)pflicht.
Such doch mal bitte den entsprechenden Paragraphen aus der STVZO raus, auf den sich deine Aussage stützt. IMO steht da nichts von motorisierten Fahrradanhängern oder deren Leistungsbeschränkung. Die sind schlicht nicht erfasst.
Deshalb darf der E-CarlaCargo auch nicht ans Pedelec.
Das les ich irgendwie anders:
combination with most electric bicycles possible
https://www.carlacargo.de/en/ecarla-en/
 
Such doch mal bitte den entsprechenden Paragraphen aus der STVZO raus, auf dem du deine Aussage stützt. IMO steht da nichts von motorisierten Anhängern oder einer Leistungsbeschränkung.
ja ... schon ... aber ...

Das ist solange es keinen Schaden gibt, kein Problem.
Im Falle eines Unfall zahlt keine Versicherung.
 
Im Falle eines Unfalls zahlt seine (hoffentlich vorhandene) Privathaftpflichtversicherung den verursachten Schaden und holt sich im Falle eines illegalen Ebikes dann das Geld von ihm zurück. Ich behaupte ja gar nicht das seine Karre legal ist (oben schrieb ja jemand was über die hohe Geschwindigkeit von dem Ding), aber das ein Rad und ein Anhänger motorisiert sind, bedeutet nach meinem Kenntnisstand* noch nicht das das Gespann illegal sein muss.

*ich kann mich ja durchaus irren (bin Schlosser, kein Verkehrsrechtler) und wäre erfreut wenn man mir den passenden Paragraphen zeigen könnte.
Wenn ich mich nicht irre, ist zb ein Pedelec mit zwei Motoren zwar illegal, ein Lasten- oder Schubanhänger mit zwei Motoren jedoch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das les ich irgendwie anders:
Du hast wohl über Carla ohne Motor gelesen. Denn auf der deutschen FAQ steht geschrieben: https://www.carlacargo.de/faqs/
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Der neue Hit aus deren Hause heiß übrigens "Carl" und steckt noch in den Windeln, wurde dem Messepublikum bereits präsentiert. Er hat eine klappbare Rampe und kann eine ganze Europalette aufnehmen.
Landungsgewicht wird wie bei Carla 150 kg betragen wenn vom Rad gezogen.
 
Ich bau grad ein Carlinchen. Ohne E aber trommelgebremst und schwerlasttauglich. Bräuchte aber Hilfe was das vordere Stützrad angeht, denn das soll eben NICHT wie bei Carla immer zum tragen kommen, sondern wie bei einem PKW-Anhänger hochklappbar sein, und muss nicht mitgelenkt sein. Carlinchen wird sehr viel als Handkarre im Gras und auf Schotter verwendet werden, da ist das Rädle sonst im Weg.

Etwas OT hier...... aber vielleicht liest ein erfinderischer Mensch mit?
 
Du hast wohl über Carla ohne Motor gelesen. Denn auf der deutschen FAQ steht geschrieben: https://www.carlacargo.de/faqs/
Anhang anzeigen 175918
Ah! Danke!
Ich hatte zwar auf der eCarla Seite nachgeschaut (siehe mein Link oben), aber nicht in die FAQ.
Wobei die "250W Nenndauerleistung" eines Pedelecs in der STVZO natürlich eine extrem schwammige Angabe ist. Kein legales Fertigpedelec aus dem Laden hat 250W Spitzenleistung wie immer angenommen, sondern eher das doppelte.
 
Kein legales Fertigpedelec aus dem Laden hat 250W Spitzenleistung wie immer angenommen, sondern eher das doppelte.
Bei Pedelecs mit DirektDrive kann das auch schon mal das 4-fache sein.
Zum Glück saß ein Mitarbeiter von (Heinz- oder An-)man in der Komission und der Rest hat den Unterschied von max und Nenn/Dauer Leistung nicht verstanden.
:D
Privathaftpflichtversicherung den verursachten Schaden und holt sich im Falle eines illegalen Ebikes dann das Geld von ihm zurück
Das kann aber teuer werden.
:confused:
 
Ja, in der StVZO steht nichts zu angetriebenen Anhängern.

Aber ein Anhänger mit Motor ist kein Anhänger im Sinne der StVZO mehr, der könnte ja alleine fahren und wäre über 6km/h ein Kraftfahrzeug. In Verbindung mit einem Rad vorne, Tretsensor (z.B. als Zugsensor in der Deichsel) und Beschränkung auf 25km/h kann man ihn aber eigentlich zum Teil des Fahrrades erklären, dann ist es ein Pedelec mit 4 Rädern und Gelenk in der Mitte.

Dann ist aber Essig mit noch einem Motor vorne.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Pedelecs mit DirektDrive kann das auch schon mal das 4-fache sein.
Zum Glück saß ein Mitarbeiter von (Heinz- oder An-)man in der Komission und der Rest hat den Unterschied von max und Nenn/Dauer Leistung nicht verstanden.
:D
Pruust!
Das kann aber teuer werden.
:confused:
Natürlich. Darüber muss man sich nur klar sein, wenn man es mit der Legalität nicht so genau nimmt.
Dann (Privathaftpflicht, gute Bremsen und vernünftige Fahrweise* vorausgesetzt!) kann ich auch nichts ernsthaft schlimmes am Betrieb eines Ebike jenseits der legalen Beschränkungen finden.

*also nicht am WE mit 30 oder 40 auf dem Radweg durch die anderen Radfahrer schlängeln und solche Scherze
 
kann ich auch nichts ernsthaft schlimmes am Betrieb eines Ebike jenseits der legalen Beschränkungen finden
Ich halte die 25 und 45 km/h Grenzen auch für eine pro KFZ-Bestimmung.
Die 20mph (32km/h) der Amis sind eine angenehme Reisegeschwindigkeit für ein Fahrrad und mit 45km/h ist man, auch in der Stadt, immer das Arschl..h der Schlage.
:mad:

Nützt aber nichts, die Gesetzeslage ist wie sie ist.
 
Bräuchte aber Hilfe was das vordere Stützrad angeht, denn das soll eben NICHT wie bei Carla immer zum tragen kommen, sondern wie bei einem PKW-Anhänger hochklappbar sein, und muss nicht mitgelenkt sein. Carlinchen wird sehr viel als Handkarre im Gras und auf Schotter verwendet werden, da ist das Rädle sonst im Weg.
Ohne das Konzept zu kennen, schieß' ich mal in's Blaue: ein senkrechtes Rohrstück an die Deichsel, da hinein kannst Du das Rad samt kleiner Gabel von unten oder von oben einstecken und mit einem Splint sichern. Evtl. einen kleinen Roller schlachten o.ä..
 
Ein Zugfahrzeug mit Hänger gilt als ein Fahrzeug und fällt dann eben unter das Pedelec Gesetz. Dort ist die Nennleistung beschrieben. Ein E Motor macht dann in der Spitze mehr. Das wird so als legal angesehen. Aber die 250 Watt Nennleistung sind eben klar gefordert. Carla Cargo macht mit dem Gas für 6km/h etwas das schon in die Grauzone fällt... wie sowas ausgeht wenn es vor Gericht gehen würde ist relativ unklar.

Schöne Grüße Jürgen der dann lieber ultraleichte Anhänger baut... statt mehr Leistung im Motor zu verbraten um vorwärts zu kommen...
 
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