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Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.Nein, es gibt keine Korruption in Deutschland!
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Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.Nein, es gibt keine Korruption in Deutschland!
Auch bei uns in der Provinz werden die Autos immer mehr. Und größer. Die Parkplätze sind ein rares Gut, wer zu spät nach Hause kommt, mus sehen, wo ein Plätzchen für das Heilix Blechle frei ist. Da möchte ich gar nicht wissen, wie es in großen Städten aussieht. Der gesunde Verstand müste allen sagen, das nicht die richtige Richtung für den Individualverkehr ist.da es an Platz mangelt
Gerade die C-Parteien sollten sich doch für die Erhaltung der Schöpfung einsetzen?!
Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr
Deshalb werden illegal abgestellte Autos oft nicht beanstandet.
Hier wurden neulich mal eine ganze Reihe in Kreuzungen an Übergängen stehende Autos angezündet. Das fand ich dann doch etwas zu weit gegangen.Deshalb werden illegal abgestellte Autos oft nicht beanstandet.
Soll die 30 km/h Limitierung dann auch für den Radverkehr gelten?4. 30 innerorts für Radverkehr: ok
5. 70 außerorts für Radverkehr: ok
So können die Radverkehrsanlagen auch meinetwegen im weiterhin schlechten Zustand verbleiben - dann nutzt sie halt keiner.
Zu enge Überholabstände führen zu einer verstärkten Nutzung von Gehwegen durch den Radverkehr.
AbsolutIch bin daher gegen das Benutzungsrecht für schlechte Radwege
noch. Falls die Nutzung der Fahrbahn durch Fahrradfahrer in Zukunft verbreiteter stattfindet, wird sich die gefühlte Sicherheit verlagern. Großangelegte, dauerhafte und mediale Aktionen würden hierbei helfen (als Gegenteil von scheueren Helmkampagnen, den "Ramboradler"-Stickern etc.)... jede Art Weg abseits vom Kfz-Verkehr wird bereitwillig genutzt ..
Dazu ist keine Vorschrift notwendig, wenn die bessere Fahrbahn als Möglichkeit und sicherere Alternative (siehe Abbiegeunfälle auf Radwegen..) durchdringt. Und: So, wie ich die Kontrollinstanzen kenne, wird ohnehin alles als "gut genug, um befahren zu werden" abgestempelt. Das muss demnach konkreter werden.Ich bin daher gegen das Benutzungsrecht für schlechte Radwege ..
Deswegen raus auf die Strasse.Eine Normalität der Fahrbahnnutzung durch unmotorisierte oder hilfsmotorisierte Verkehrsteilnehmer ist zu begrüßen, allerdings momentan nicht angestrebt.
Was die Ministerialen sich als normale Vorkommnisse auf Radwegen vorstellen kann man in der neuen Kleinelekromobilitätsverordnung sehen, dort als „Fahrtests“...So, wie ich die Kontrollinstanzen kenne, wird ohnehin alles als "gut genug, um befahren zu werden" abgestempelt.
Du beziehst Dich auf die hier formulierten Prüfungen des "Fahrzeugs" auf seine geeignete Auslegung für Fahrbahnuntergründe? Ergo zu überwindende Kanten, Unregelmäßigkeiten, .... dort als „Fahrtests“ ..
Offenbar bedient der ADFC die Radfahrbedürfnisse des durchschnittlichen Radfahrers, der die Mehrheit unter den Radfahrern bildet, so wie der ADAC die Bedürfnisse des durchschnittlichen Autofahrers bedient. Wer diesem Mainstream nicht folgen mag, muss einen eigenen Club gründen und für sein Anliegen werben.Gruselig ist, dass der GGdFCaZ (Größter Geschäftsführer des Fahrradclubs aller Zeiten) zumindest nach außen hin keinen Unterschied zwischen anderen und benutzungspflichtigen Radwegen zu kennen scheint. Jedes Mal, wenn ich drüber nachdenke, dem Club bezutreten, bemüht der Club sich intensiv, diesen Moment der Schwäche schnell zu durchleben.