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  #21  
Alt 18.08.2010, 14:02
Knud Knud ist offline
 
 
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Standard AW: Polizeikontrollen mit dem Velomobil  Gehe zum vorherigen Beitrag

Sagt §9(2) StVO nicht doch, dass Du auf dem Radweg abbiegen musst:

"(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen."

Steht das nicht im letzten Satz? Oder ist dies eine alte Fassung (1.9.2009).

Verwundert, Knud
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  #22  
Alt 18.08.2010, 14:38
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Standard AW: Polizeikontrollen mit dem Velomobil  Gehe zum vorherigen Beitrag

Hallo Knud,

Zitat:
Zitat von Knud Beitrag anzeigen
Sagt §9(2) StVO nicht doch, dass Du auf dem Radweg abbiegen musst:

"(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen."

Steht das nicht im letzten Satz? Oder ist dies eine alte Fassung (1.9.2009).
Du hast schon recht, das ist schon die neue Fassung. (Man könnte jetzt noch in die Diskussion einsteigen, ob die in Kraft getreten ist, Verkehrsminister Ramsauer behauptet ja, das sei nicht der Fall, aber ich nehm's mal an.)

Der letzte Satz heisst doch nur, dass ich der Radverkehrsführung folgen muss, wenn ich denn indirekt abbiege. Er heisst nicht, dass ich auf jeden Fall beim Abbiegen der Radverkehrsführung folgen muss.

Zum Vergleich hier die alte Fassung der StVO, die bis zum 1.9.2009 galt:
(von hier)
Zitat:
(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der
rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben,
wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links
abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahr-
bahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus
überqueren. Dabei müssen Sie absteigen, wenn es die Verkehrslage er-
fordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer
diesen zu folgen.
Das war vergleichsweise eindeutig:
Zitat:
"Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen."
(Selbst da gab es aber sehr uneinheitliche Rechtsprechung und Interpretation, was das in der Praxis genau hieß. Allgemein wurde selbst hier bejaht, dass man direkt Linksabbiegen darf.)

Vergleiche mit der neuen Fassung:
Zitat:
"Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen."
Im Vergleich wird klar, dass ich der Radverkehrsführung nicht folgen muss, wenn ich z.B. direkt links abbiege. Wenn ich mich jedoch entschliesse, indirekt abzubiegen oder die Radverkehrsführung zu benutzen, dann muss ich ihr auch folgen, und kann nicht auf einmal quer über die Kreuzung schießen...

Wie gesagt, im Vergleich mit der alten Fassung, wo die Benutzung der Radverkehrsführung zum Abbiegen vorgeschrieben war, wird meiner Meinung nach ganz klar, dass das nicht mehr der Fall ist.

Das wurde im Zuge der StVO-Novelle letztes Jahr auch in der Presse diskutiert, einen link zu einer solchen Darstellung habe ich aber gerade nicht mehr.

Grüße, R.
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  #23  
Alt 18.08.2010, 15:05
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Rüsselkäfer Rüsselkäfer ist offline
 
 
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Standard AW: Polizeikontrollen mit dem Velomobil  Gehe zum vorherigen Beitrag

Hallo Knud,

Zitat:
Zitat von Knud Beitrag anzeigen
Sagt §9(2) StVO nicht doch, dass Du auf dem Radweg abbiegen musst: (...)
Steht das nicht im letzten Satz? Oder ist dies eine alte Fassung (1.9.2009).
noch ein follow-up, ich habe eine Interpretation der neuen Fassung beim ADFC gefunden (hier beim adfc als pdf), die meine Aussage stützt:

Zitat:
Zitat von ADFC Position zur StVO 2009, Seite 4
Die geänderte Regelung erlaubt es den Radfahrern auf der Fahrbahn direkt links abzubiegen, auch wenn eine Radverkehrsführung vorhanden ist, die ein indirektes Linksabbiegen vorgibt. Der Radfahrer kann jetzt entsprechend der örtlichen Situation und dem Verkehrsaufkommen flexibel entscheiden, wie er abbiegt.
Grüße,

R.
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  #24  
Alt 18.08.2010, 16:30
Knud Knud ist offline
 
 
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Standard AW: Polizeikontrollen mit dem Velomobil  Gehe zum vorherigen Beitrag

Zitat:
Zitat von Rüsselkäfer Beitrag anzeigen
Wie gesagt, im Vergleich mit der alten Fassung, wo die Benutzung der Radverkehrsführung zum Abbiegen vorgeschrieben war, wird meiner Meinung nach ganz klar, dass das nicht mehr der Fall ist.
Ah, danke für die Erläuterungen, die Diskussion hatte ich wohl verpasst. Bei benutzungspflichtigen Radwegen greift dann aber immer noch die Benutzungspflicht - bei sonstigen natürlich nicht.
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  #25  
Alt 18.08.2010, 16:42
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Zitat:
Zitat von Rüsselkäfer Beitrag anzeigen
Ausserdem habe ich mir vielleicht auch durch mein Wieder-Einbiegen auf den Radweg nach der Kreuzung den Ärger erst eingehandelt. Irgendwie schien das Problem zu sein, dass ich nicht konsistent Fahrbahn oder Radweg gefahren bin (?).
Genau, einfach möglichst auf der Fahrbahn bleiben. Dann gibt es auch keine Irritatitionen .
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  #26  
Alt 18.08.2010, 22:02
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Standard AW: Polizeikontrollen mit dem Velomobil  Gehe zum vorherigen Beitrag

Zitat:
Zitat von ReneF Beitrag anzeigen
Desweiteren habe ich Ihnen aber auch gesagt, das ich schon mehrfach von Autos auf dem Radweg angefahren wurde. Auf der Straße ist mir das aber noch nie passiert!
...

Tschö
René
Hallo
(ich bin 2-Rad-Fahrer, kein Velomobilist)

Da wurde mir aber entgegen gehalten: "Die Benutzung des Radweges steht im Gesetz, und das gilt auch für SIE!"
Was kann man da noch entgegnen?
fragt
michiq_de

(oT: gehört evtl. in den Radwege-Thread?)
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  #27  
Alt 19.08.2010, 09:12
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Der Radweg ist nicht benutzbar weil Autos darauf oder daneben stehen, Scherben drauf liegen, zu schmal, linksseitig bei Dunkelheit.

Er ist nicht zumutbar weil die Fahrbahn zu oft überquert werden muss.

Es gab noch keine Auffahrt seit ich diese Straße befahre, es gibt keine Abfahrt in meiner gewünschten Richtung.

Wenn das alles nicht zutrifft kann man auch meist drauf fahren. Gut, Dreck und Schlaglöcher, da muss man sich ne andere Strecke suchen...
__________________
1500 kg Transportmittel für 100 kg Nutzlast und sie nennen mich verrückt!

Have a nice Day!
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  #28  
Alt 23.08.2010, 10:52
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Zitat:
Zitat von Rüsselkäfer Beitrag anzeigen
Du hast schon recht, das ist schon die neue Fassung. (Man könnte jetzt noch in die Diskussion einsteigen, ob die in Kraft getreten ist, Verkehrsminister Ramsauer behauptet ja, das sei nicht der Fall, aber ich nehm's mal an.)
Ohne das jetzt wirklich breit treten zu wollen, aber als Argumentationshilfe mal ein Statement:
Eine Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Ob und wenn ja was und wie viel davon andere Gesetze bricht und evtl. ganz oder in Teilen ungültig sein könnte, darf ausschließlich ein Richter entscheiden. Alles andere bleibt (s)eine private Meinung. (Allerdings finde ich es schon etwas befremdlich, wenn unsere gewählten Vertreter einfach so Gesetze für ungültig erklären. OK, das ist nur 'ne Verordnung, aber trotzdem; wo kommen wir denn da hin - ich will nicht mit.)
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  #29  
Alt 25.08.2010, 19:38
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Zitat:
Zitat von michiq_de Beitrag anzeigen
"Die Benutzung des Radweges steht im Gesetz, und das gilt auch für SIE!"
FALSCH! Die Straßeverkehrsordnung ist kein Gesetz! Damit bekommt man die Schlauberger am Schlawittchen.
Eine Verordung ordnet den Verkehr, es schreibt ihn nicht vor. Aus dem Dogmatischen Grund dürfte man sogar bei Rot über eine Ampel fahren, wenn kein anderer Verkehr zu sehen ist! Da man dies aber nicht mit vollkommener Sicherheit ausschließen kann, wird einem ein "Rot" natürlich angekreidet. Vor allem, weil man dann ja jemanden (die Pozilei) übersehen hat.
Eine Verordnung ordnet nur. Ordnen heißt, das Zusammenspiel der Parteien zu regeln. Eine Ordnung verbietet nichts, erlaubt aber auch nichts. Bist Du die einzige Partei, dann tritt eine Verordnung nicht in Kraft, da sie ja nur zwischen mehreren Parteien vermittelt.

Gäbe es ein Verkehrsgesetz, dann hättest Du ein Recht auf Vorfahrt, grüne Ampel, einen Parkplatz jederzeit etc. Da es aber eine Verordnung ist, gibt es gar keine Rechte! Es gibt kein Recht auf Vorfahrt, keines auf eine grüne Ampel, keines auf einen Parkplatz, kein gar nichts!
Bei einer Verordnung hat man nur und ausschließlich Pflichten! Das sollte kein Verkehrsteilnehmer vergessen.
__________________
Viele Grüße!

Peter Popnietenpopper

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Zitat zum Alleweder: Wenn es denn live nicht hübscher ist, kann man es vom Eingesparten immer noch schöntrinken. :-)
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  #30  
Alt 25.08.2010, 21:00
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Zitat:
Zitat von kapege.de Beitrag anzeigen
FALSCH! Die Straßeverkehrsordnung ist kein Gesetz! Damit bekommt man die Schlauberger am Schlawittchen.
Wenn du dich nur nicht selbst am Schlawittchen hast ...

Lies' mal § 1 des OWiG und § 6 des Straßenverkehrsgesetzes und dann nochmals deinen Beitrag!

Eine Verordnung verbietet nichts und ordnet nur ... ... (such mal nach dem Wort "verboten" oder "Verbot" in der StVO, vielleicht steht das in deiner Textfassung genauso oft drin wie in meiner!?)

Die StVO legt nur Pflichten auf ... ... (zum Thema Radfahren empfehle ich den § 2/IV StVO ... Pflichten und Rechte sind dort aufgezählt!)

flux.

P. S.: Wie heißt doch gleich dieses Verkehrszeichen?


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Geändert von flux (25.08.2010 um 21:48 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 25.08.2010, 21:15
JoergL JoergL ist offline
 
 
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gelöscht, war oben schon alles da.
erst lesen, dann posten 8-)
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  #32  
Alt 25.08.2010, 21:16
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Reinhard Reinhard ist offline
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Zitat von flux Beitrag anzeigen
P. S.: Wie heißt doch gleich dieses Verkehrszeichen?
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