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#21
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Sagt §9(2) StVO nicht doch, dass Du auf dem Radweg abbiegen musst:
"(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen." Steht das nicht im letzten Satz? Oder ist dies eine alte Fassung (1.9.2009). Verwundert, Knud |
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#22
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Hallo Knud,
Zitat:
Der letzte Satz heisst doch nur, dass ich der Radverkehrsführung folgen muss, wenn ich denn indirekt abbiege. Er heisst nicht, dass ich auf jeden Fall beim Abbiegen der Radverkehrsführung folgen muss. Zum Vergleich hier die alte Fassung der StVO, die bis zum 1.9.2009 galt: (von hier) Zitat:
Zitat:
Vergleiche mit der neuen Fassung: Zitat:
Wie gesagt, im Vergleich mit der alten Fassung, wo die Benutzung der Radverkehrsführung zum Abbiegen vorgeschrieben war, wird meiner Meinung nach ganz klar, dass das nicht mehr der Fall ist. Das wurde im Zuge der StVO-Novelle letztes Jahr auch in der Presse diskutiert, einen link zu einer solchen Darstellung habe ich aber gerade nicht mehr. Grüße, R. |
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#23
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Hallo Knud,
Zitat:
Zitat:
R. |
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#24
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Ah, danke für die Erläuterungen, die Diskussion hatte ich wohl verpasst. Bei benutzungspflichtigen Radwegen greift dann aber immer noch die Benutzungspflicht - bei sonstigen natürlich nicht.
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#25
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Zitat:
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#26
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Zitat:
(ich bin 2-Rad-Fahrer, kein Velomobilist) Da wurde mir aber entgegen gehalten: "Die Benutzung des Radweges steht im Gesetz, und das gilt auch für SIE!" Was kann man da noch entgegnen? fragt michiq_de (oT: gehört evtl. in den Radwege-Thread?) |
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#27
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Der Radweg ist nicht benutzbar weil Autos darauf oder daneben stehen, Scherben drauf liegen, zu schmal, linksseitig bei Dunkelheit.
Er ist nicht zumutbar weil die Fahrbahn zu oft überquert werden muss. Es gab noch keine Auffahrt seit ich diese Straße befahre, es gibt keine Abfahrt in meiner gewünschten Richtung. Wenn das alles nicht zutrifft kann man auch meist drauf fahren. Gut, Dreck und Schlaglöcher, da muss man sich ne andere Strecke suchen...
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1500 kg Transportmittel für 100 kg Nutzlast und sie nennen mich verrückt! ![]() Have a nice Day! |
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#28
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Zitat:
Eine Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Ob und wenn ja was und wie viel davon andere Gesetze bricht und evtl. ganz oder in Teilen ungültig sein könnte, darf ausschließlich ein Richter entscheiden. Alles andere bleibt (s)eine private Meinung. (Allerdings finde ich es schon etwas befremdlich, wenn unsere gewählten Vertreter einfach so Gesetze für ungültig erklären. OK, das ist nur 'ne Verordnung, aber trotzdem; wo kommen wir denn da hin - ich will nicht mit.) |
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#29
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FALSCH! Die Straßeverkehrsordnung ist kein Gesetz! Damit bekommt man die Schlauberger am Schlawittchen.
Eine Verordung ordnet den Verkehr, es schreibt ihn nicht vor. Aus dem Dogmatischen Grund dürfte man sogar bei Rot über eine Ampel fahren, wenn kein anderer Verkehr zu sehen ist! Da man dies aber nicht mit vollkommener Sicherheit ausschließen kann, wird einem ein "Rot" natürlich angekreidet. Vor allem, weil man dann ja jemanden (die Pozilei) übersehen hat. ![]() Eine Verordnung ordnet nur. Ordnen heißt, das Zusammenspiel der Parteien zu regeln. Eine Ordnung verbietet nichts, erlaubt aber auch nichts. Bist Du die einzige Partei, dann tritt eine Verordnung nicht in Kraft, da sie ja nur zwischen mehreren Parteien vermittelt. Gäbe es ein Verkehrsgesetz, dann hättest Du ein Recht auf Vorfahrt, grüne Ampel, einen Parkplatz jederzeit etc. Da es aber eine Verordnung ist, gibt es gar keine Rechte! Es gibt kein Recht auf Vorfahrt, keines auf eine grüne Ampel, keines auf einen Parkplatz, kein gar nichts! Bei einer Verordnung hat man nur und ausschließlich Pflichten! Das sollte kein Verkehrsteilnehmer vergessen.
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Viele Grüße! Peter Popnietenpopper Besucht auch das Cargobike-Forum! Bilder vom Alleweder, von meinen Liegerädern HP Streetmachine GT und Toxy ZR und von meinen Radreisen. Tragt Euch in die Karte ein! Zitat zum Alleweder: Wenn es denn live nicht hübscher ist, kann man es vom Eingesparten immer noch schöntrinken. :-) |
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#30
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Zitat:
Lies' mal § 1 des OWiG und § 6 des Straßenverkehrsgesetzes und dann nochmals deinen Beitrag! Eine Verordnung verbietet nichts und ordnet nur ... ... (such mal nach dem Wort "verboten" oder "Verbot" in der StVO, vielleicht steht das in deiner Textfassung genauso oft drin wie in meiner!?)Die StVO legt nur Pflichten auf ... ... (zum Thema Radfahren empfehle ich den § 2/IV StVO ... Pflichten und Rechte sind dort aufgezählt!)flux. P. S.: Wie heißt doch gleich dieses Verkehrszeichen?
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Meine Alben Geändert von flux (25.08.2010 um 21:48 Uhr) Grund: Ergänzung |
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#31
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gelöscht, war oben schon alles da.
erst lesen, dann posten 8-) |
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#32
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Trikes & Velomobile frei ...
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