AW: Online-Artikel über Tretrollersport
Frage: Ein Tretroller gilt doch offiziel als "Spielzeug" (bitte nicht schlagen) und muß doch eigentlich (von der Sinnhaftigkeit abgesehen) auf dem Gehweg fahren wie z.B. Inline-Skater?
Absolut korrekt, aber glücklicherweise wissen das in der allgemeinen Bevölkerung (und möglicherweise auch innerhalb der Exekutive) nicht so viele Leute.
Ich versuche beim Tretroller, mir den zu befahrenden Straßenteil eher nach gesundem Menschenverstand als nach absoluter Gesetzeskonformität auszusuchen. Wenn ein Radweg von annehmbarer Qualität (wobei Tretroller diesbezüglich weniger "wählerisch" sind, als schnelle Fahrräder) vorhanden ist, fahre ich dort. Wenn nicht, fahre ich normalerweise auf der Fahrbahn. Nur wenn diese stark befahren ist, wechsle ich auf den Gehweg.
Bisher hat das noch niemand, weder Zivilisten noch Exekutivbeamte, beanstandet; wenn ich danach gehe, wie oft man angehupt wird, würde ich denken, dass der Tretroller eher auf die Fahrbahn gehört, als das Liegerad
Ich weiß aber nicht, was so rechtlich und versicherungstechnisch passieren würde, wenn man mit dem Tretroller auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg in einen Unfall verwickelt würde. Ich versuche, dies zu vermeiden.
Ich habe keinen Tacho, aber wenn ich mal so schaue, wie oft ich andere Radfahrer überhole, würde ich mal schätzen, dass ich schneller unterwegs bin, als die langsamsten 20-30% der legal auf der Fahrbahn fahrenden Alltagsradler. Solche Geschwindigkeiten wären auf fast allen Gehwegen vollkommen unverantwortlich. Wenn ich mit dem Roller auf Gehwegen fahre, achte ich darauf, mich auch wirklich wie ein Fußgänger zu verhalten, was auch beinhaltet, nie schneller als ein Jogger zu sein (und je nach Situation auch manchmal deutlich langsamer).
Beste Grüße,
Niko.