Krieg der Autler

AW: Krieg der Autler

Hallo,

Und welche Aussage ist glaubwürdiger, die eines Zeugen oder die eines Angeklagten?

Wenn der Zeuge gleichzeitig das Opfer ist und der Angeklagte erst durch die Aussage des Zeugen zum Beschuldigten wird, ist das nicht vorherzusagen.

Gruß, Klaus
 
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Das Steuck von Goeschwitz-Kirche bis Maua ist besonders moerderisch, das ist beinahe zum Autobahnkreuz entartet, aber durch die gaengelnde Verkehrsfuehrung, und die Vermischung von Stadtverkehr, Berufspendlern, Buss und Bahn Fussgaengern, und der Autobahn, rasten alle potentiell Irren auch wirklich aus, gnade Gott dem Schulkind, Rentner, oder Radfahrer der dann als Hassobjekt zum Dampfablassen hergenommen wird. Leider muss ich 6-8x die Woche in den schlimmsten Zeiten durch diesen Flaschenhals. Als in Lobeda, Stadtrodaer Strasse, die provisorische Auffahrt an der Tunnelbaustelle war herrschten dort mitunter aehnliche Zustaende.
Warum fährst net durchs Gewerbegebiet?? Dort is zwar auch viel Verkehr aber die Straße ist top und vor allem breit. Das letzte Stück bis nach Maua ist trotzdem Asche aber das liegt an der ewigen (toten) Baustelle
 
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Hier im Ruhrgebiet fahren fast alle Autofahrer rücksichtsvoll.

Ich kann dennoch nur DRINGENDST empfehlen, boswillige Autofahrer-Taten IMMER anzuzeigen. Nachlässige Versehen gehören natürlich nicht angezeigt.

Die allermeisten Rowdies haben schon was auf dem Kerbholz. Man erkennt Gewohnheitstäter daran, dass sie sofort mit Anwalt, Aussageverweigerung, Verweis auf Firmenfahrzeuge oder anderen Winkelzügen ankommen. Harmlose "Ersttäter", die nur mal nicht aufgepasst haben, zahlen in der Regel ohne zu murren und leben glücklich mit den zwei oder drei Flensburger Punkten.

Bei ALLEN Anzeigen die ich gemacht habe war hinterher der Autofahrer führerscheinlos, hatte also schon Dreck am stecken. Immer war ich allein; nie wurde die Tat zugegeben, oft sogar abgestritten am Steuer gesessen zu haben. Nie hat der Richter den Bösewichten geglaubt. Die Richter kennen schon ihre Pappenheimer.
 
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Kannst du mal nen Thread aufmachen in dem du den Weg der Anzeige beschreibst?

Wenn mich jemand anhupt, anpöbelt und ausbremst kann ich mir zwar sein Nummernschild merken, aber dann..? Wie gehts weiter?
Wenn ich normal zur Polizei gehe wird das aufgenommen und das wars..da passiert nix mehr.
 
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Mir stellt sich auch die Frage, inwieweit ein Film einer Kamera als Beweismittel akzeütiert und zugelassen wird?
 
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Ich denke nicht dass eine Kamera am Fahrrad unter heimliche Videoüberwachung fällt.
 
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..da du nur deine Trainings und Fahrtsituationen Dokumentierst sehe ich keinen Grund warum ein zufällig im Bild auftauchender Drängler oder Schnippler mit nervösenm Bremsfus, dessen Nummernschild nunmal zufällig gut zu sehen ist nicht zugelassen werden sollte..
 
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Hallo zusammen,

das Nummernschild wird eher nicht zu lesen sein, dazu sind solche Fahraufnahmen zu verwackelt. Aber das sollte nicht das Problem sein, denn man kann es ja bezeugen. Und um sicher zu gehen, kann man ja so eine Schild "Achtung Videoüberwachung" wie man es in Geschäften zuweilen sieht hinten ans Fahrrad machen - vielleicht reicht das ja sogar und man kann sich die Kamera sparen.

Gruß, Klaus
 
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Wenn ich normal zur Polizei gehe wird das aufgenommen und das wars..da passiert nix mehr.

Tja, es kommt wohl auf die Lust und Laune der Polizei an.
Genau so hab ich es gemacht. 2 Wochen später dann das telefonische Nachfassen einer anderen Wache (wie gut ich den Täter nochmal beschreiben könnte), mit allen bislang ermittelten Tatsachen und einer Beschreibung der Vermuteten Täters (Sohn des Halters....). Mit Ankündigung, den Verdächtigen durch eine Ladung zur Erkennungsdienstlichen Erfassung unter Druck zu setzten...
Nix von wegen es wird sich nicht gekümmert.
Aber man kann natürlich nicht vom Einzelfall auf die Regel schließen.
War schließlich bislang meine einzige Anzeige gegen so eine Pappnase.
 
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Hallo,

Wenn mich jemand anhupt, anpöbelt und ausbremst kann ich mir zwar sein Nummernschild merken, aber dann..? Wie gehts weiter?
Wenn ich normal zur Polizei gehe wird das aufgenommen und das wars..da passiert nix mehr.

1) Ich mache Anzeigen grundsätzlich schriftlich. Geht schneller und man kann nicht so leicht vergessen, bestimmte Details zu erwähnen.
2) Bei Straftaten immer den Satz schreiben: "Ich beantrage, über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden". (Leider gibt es diese Möglichkeit nicht bei Ordnungswidrigkeiten).
3) Das Kennzeichen ist leider nicht ausreichend. Du solltest den Fahrer erkennen.



Mir stellt sich auch die Frage, inwieweit ein Film einer Kamera als Beweismittel akzeütiert und zugelassen wird?

Schaden kann sie auf keinen Fall!

Grüße
Andreas
 
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Kannst du mal nen Thread aufmachen in dem du den Weg der Anzeige beschreibst?
Hallo,

Wenn mich jemand anhupt, anpöbelt und ausbremst kann ich mir zwar sein Nummernschild merken, aber dann..? Wie gehts weiter?
Wenn ich normal zur Polizei gehe wird das aufgenommen und das wars..da passiert nix mehr.


wenn ein Polizist eine Anzeige aufnimmt, dann wird die auch weitergeleitet. Eine Nichtbearbeitung ist schlicht und einfach Strafvereitlung im Amt.

Tschüss,
 
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Ja, weitergeleitet und mangels öffentlichem Interesse eingestellt.
 
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Ja, weitergeleitet und mangels öffentlichem Interesse eingestellt.

Vielleicht das erste Mal. Bei weiteren Anzeigen gegen so eine Person passiert das nicht mehr. Deshalb sollte man sich die Zeit nehmen und eine Anzeige erstatten, egal ob auf der Autobahn gegen Drängler, Nötiger oder als Radfahrer gegen Autofahrer, die eine Verkehrsstraftat begehen.

Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren wird das hier in Bayern von der Zentralen Bußgeldstelle so gehandhabt.

Also immer anzeigen! Es lohnt sich irgendwann ... :)

flux.
 
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Ja, auf jeden Fall! Der Gang auf die Wache zu einer Aussage mit einem, im Idealfall, schlecht gelaunten Beamten kann viel bewirken, unabhängig davon wie das Verfahren ausgeht. Schon allein die Möglichkeit dass die Sache schlecht für ihn ausgehen kann zeigt dem Autofahrer dass seine Unangreifbarkeit ein Trugschluss ist.
Abgesehen davon dass ein Wiederholungstäter irgendwann fällig ist.
 
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Hallo.
Leider ist hier bei uns in Thueringen die Rennleitung nicht so aufgeschlossen, oft wissen die angezeigten Miesetaeter schon wo ich wohne, ehe ich ueberhaupt eine Vorladung zur Anhoerung bekomme. Dieselben bloeden Sprueche wie Kriechtunnel fuer die Fahrradlfahrer, und wer nicht Autofahren will gehoert nicht auf die Strasse, u.ä. wird einem sogar ins Gesicht gesagt ....

Ja, auf jeden Fall! Der Gang auf die Wache zu einer Aussage mit einem, im Idealfall, schlecht gelaunten Beamten kann viel bewirken, unabhängig davon wie das Verfahren ausgeht. Schon allein die Möglichkeit dass die Sache schlecht für ihn ausgehen kann zeigt dem Autofahrer dass seine Unangreifbarkeit ein Trugschluss ist.
Damit das nicht mehr so eskalieren kann mache ich das anders, ich habe immer eine Scheckkartengrosse Kamera mit Videofunktion um den Hals, und 2. einen auf Verkehrsrecht und Abmahnung spezialisierten Anwalt. draengt mich einer ab, oder drueckt mich in den Graben, schneidet mir die Vorfahrt und zeigt auch noch "den Finger", mach noch ein Foto in gross fuer Nummernschild und Fahrer, rufe die Rennleitung, lasse eine Tagebuchnotiez machen und mir das Aktenzeichen geben. Den Rest, Halterermittlung, gebuerenpflichtige Ermahnung usw. macht der Anwalt innerhalb von 24h, sonst bringt es keinen AHA_Efekt mehr ... wenn, in hartnaeckigen, oder gar boshaften Faellen, sich der Deliquent weigert, oder schon einschlaegig bekannt stellt der Anwalt sofort den Strafantrag. Ich bin dann nur noch Zeuge, und vtl. Nebenklaeger und bleibe bis zu einem evtellem Verfahren anonym.

Wer schon mal nach einer geborstenen Schlafzimmerscheibe einen 10x10x10cm Granitpflasterstein neben sich auf dem Kopfkissen fand, der wird mich verstehen.

mfG
Matthias
 
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HalloRaimi,
wenn ein Polizist eine Anzeige aufnimmt, dann wird die auch weitergeleitet. Eine Nichtbearbeitung ist schlicht und einfach Strafvereitlung im Amt.
Es gibt sone und solche ... ich will nicht eine ganzen Berufstand verunglimpfen, und Dich auch nicht in Deiner Berufsehre treffen.
Bei uns hier gibt es bei der Polizei auf 10Planstellen aber nur 3Beamte.
Ich bin im Verfahren gegen einen ganz ueblen Kriminellen, und Verkehrsrowdy ... und es fehlt an den Akten der Polizei .... toll, besonders die Teile die den Angeklagten deutlich als Rechtsradikalen, Hass und Gewohnheitsverbrecher darstellen. In den Gerichtsakten sind die Fehlblaetter dokumentiert.
Und die Aussagen muessen nun nach 3Jahren, 3Jahren des Terrors gegen Opfer und Zeugen, vor Gericht neu ausgesagt werden ....

Nein so einfach ist das nicht, und Strafvereitelung im Amt scheint mancherorts durch Personalknappheit und einseitig vorbelastet erscheinende Beamte eher ein Kavaliersdelikt zu sein.

Aber vielleicht ist das auch nur eine gewaltige Ansammlung von Personalmangel,Ueberarbeitung,Inkompetenz und Schlamperei ....

Fuer uns als Buerger ist das alles sehr Intransparent.

mfG
Matthias
 
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Damit das nicht mehr so eskalieren kann mache ich das anders, ich habe immer eine Scheckkartengrosse Kamera mit Videofunktion um den Hals, und 2. einen auf Verkehrsrecht und Abmahnung spezialisierten Anwalt. draengt mich einer ab, oder drueckt mich in den Graben, schneidet mir die Vorfahrt und zeigt auch noch "den Finger", mach noch ein Foto in gross fuer Nummernschild und Fahrer, rufe die Rennleitung, lasse eine Tagebuchnotiez machen und mir das Aktenzeichen geben. Den Rest, Halterermittlung, gebuerenpflichtige Ermahnung usw. macht der Anwalt innerhalb von 24h, sonst bringt es keinen AHA_Efekt mehr ... wenn, in hartnaeckigen, oder gar boshaften Faellen, sich der Deliquent weigert, oder schon einschlaegig bekannt stellt der Anwalt sofort den Strafantrag. Ich bin dann nur noch Zeuge, und vtl. Nebenklaeger und bleibe bis zu einem evtellem Verfahren anonym.

Ich hatte in der harmlosen Variante nur mal den Lebensgefährten einer Frau am Hörer, die ich wegen einer Radsache angezeigt hatte. Hab ihm erklärt was vorgefallen war und gut wars. Aber gewundert hatte ich mich schon, dass der meinen Namen hatte, ich aber nicht seinen (bzw. den der Frau). Seitdem bin ich mit Anzeigen doch sehr zurückhaltend. Macht das jeder Anwalt oder sind die sich zu gut für sowas, kostet das was (ab Verfahren schon, eh klar)? Hört sich jedenfalls nach einem sicheren Weg an.

Michael
 
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Hallo Michael,
Seitdem bin ich mit Anzeigen doch sehr zurückhaltend. Macht das jeder Anwalt oder sind die sich zu gut für sowas, kostet das was (ab Verfahren schon, eh klar)? Hört sich jedenfalls nach einem sicheren Weg an.
Es gibt Anwaelte die haben sich auf das "Abmahnverfahren" im Verkehrsrecht spezialisiert. Der Anwalt fordert seine Kosten vom Abzumahnenden mit ein, und vollstreckt es dort auch direkt, sollte es wegen verweigerung der Zahlung und/oder nichtannahhme der Ermahnung oder fehlender Schadensregulierung zur Anzeige kommen, ist das sowieso erstmal ein Strafprozess, und erstinstanzlich meist Anwaltsfrei, wenn der Anwalt halt als Nebenklaeger-Vertreter mit eingeschaltet ist, hast Du halt den Vorteil der Akteneinsicht und das ist die gewoehliche Pauschale des Anwalts, bei mir 50-70Euro schon wert. Kommt es zur Verurteilung wird das ja eh alles den Beklagten aufgelastete. Die Methode mit der Abmahnung hat 2Vorteile: 1. der Deliquent spuehrt sofort, noch am selben Tag die Folgen .... 2. Ich selbst setze mich nicht Hass und Rachetaetern aus. Ich hatte Faelle da brauchte die Staatsanwaltschaft ein Jahr bis Prozessbeginn, und dann 3Jahre fuer den Strafprozess .... da ist jede Tat und Schuldeinsicht eh verflogen, und man kann nur hoffen das der Richter einen Entzug/MPU mit anordnet, was mein Anwalt in der Nebenklage expliziet immer mit beantragt.

mfG
Matthias
 
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Hallo Matthias,

das mit dem 'Abmahnverfahren im Verkehrsrecht' verstehe ich jetzt nicht so ganz - was kann man denn da 'abmahnen'? Verstöße gegen die STVO sind ja sowieso nicht legal und unterliegen in der Verfolgung gar nicht dem Zivilrecht. Wenn man keinen Schaden hat ist man doch nur Zeuge und kann den Verstoß anzeigen. (Klar, wenn man einen Schaden hat, kann man selbigen zivilrechtlich versuchen einzutreiben). Soll der Abgemahnte da eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dass er einen in Zukunft bei Vereinbarung einer Vertragsstrafe nicht mehr im Verkehr gefährdet oder so was?

Gruß,

Norbert
 
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Es gibt Anwaelte die haben sich auf das "Abmahnverfahren" im Verkehrsrecht spezialisiert. Der Anwalt fordert seine Kosten vom Abzumahnenden mit ein, und vollstreckt es dort auch direkt, sollte es wegen verweigerung der Zahlung und/oder nichtannahhme der Ermahnung oder fehlender Schadensregulierung zur Anzeige kommen,

Das hört sich bisschen nach Erpressung an. Erst wenn der Bösewicht nicht zahlt, wird angezeigt?

Geli
 
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