Hallo,
ich fahre seit einigen Wochen ein Liegedreirad und werde ständig von der Polizei
auf den Radweg "gescheucht" obwohl die für mich teilweise nicht befahrbar sind.
Zudem dachte ich das die Radwegebenutzungsplicht für Dreiräder nicht gilt. Aber anscheinend liegt das in unserem "Rechtsstaat" doch arg im Ermessen des jeweiligen Polizisten.
Weiß jemand von euch definitiv wie die Rechtlage für Dreiräder da aussieht ??
Gruß
Olaf

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