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Moin,
auf der Fahrbahn müssen Fußgänger ja auf der linken Seite gehen.
Wie ist es bei Zeichen 240 auf einem Zweirichtungs-Fuß/Radweg. Gibts da überhaupt verbindliche Regelungen und wenn ja welche und wo beschrieben?
auf der Fahrbahn müssen Fußgänger ja auf der linken Seite gehen.
Das gilt nur außerorts, innerorts dürfen sie die Seite frei wählen.
§25 Abs. 1 Satz 3 schrieb:außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist
Hallo,
ich schließe mich Heins Ausführungen an.