Zeichen 240 - wo gehen Fußgänger

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Moin,
auf der Fahrbahn müssen Fußgänger ja auf der linken Seite gehen.
Wie ist es bei Zeichen 240 auf einem Zweirichtungs-Fuß/Radweg. Gibts da überhaupt verbindliche Regelungen und wenn ja welche und wo beschrieben?

Danke
Geli
 
Hallo,

ich schließe mich Heins Ausführungen an. Anders gesagt: Wenn Du mit einem Fußgänger kollidierst, bekommst Du mindestens die Hauptschuld zugewiesen.

auf der Fahrbahn müssen Fußgänger ja auf der linken Seite gehen.

Das gilt nur außerorts, innerorts dürfen sie die Seite frei wählen.

Gruß, Klaus
 
Hallo,

wir Radfahrer wissen, dass die Zumutbarkeit meistens so weit gefasst wird, dass der Passus das Papier nicht wert ist, auf dem er ursprünglich (spätestens 1994!) mal gedruckt wurde.

Gruß, Klaus
 
Hier ein Beispiel, wie mans nicht machen sollte (erster Quattrovelo-Crash?)
Der Jogger grüßt die Passanten neben ihm und der Velomobilist fährt fröhlich hupend in ihn rein :mad:
Wer auf sowas fährt, muß runterbremsen bei Passanten, ganz einfach. Leider erwischt es einen dann trotzdem, wenn die Leute seitlich in einen reinrennen/-fahren, hatte ich jeweils einmal.

Gruß,

Tim
 
Was hat er denn erwartet wohin der Fußgänger springt, wenn er hupt? Bei sowas heisst es dann wieder "Scheiss Radfahrer"

Früher hupen und abbremsen hätte nicht geschadet
 
Hallo,

ich schließe mich Heins Ausführungen an.

Ich auch mit der Ergänzung, dass § 1 StVO auch für Fußgänger gilt:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
 
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