Ja, für Fahrradbeleuchtung (inkl. Motorfahrrad) sind die Gesetzlichen Vorgaben in der CH sehr "liberal" gem. Wikipedia....Ds lässt sich vermutlich beim Verkäufer erkundigen; am Bild ist eine Nummer abgebildet.
Ist bei Schweizer Inverkehrbringung die Nummer überhaupt von Bedeutung? Ich glaube mich zu erinnern, dass es zumindest bei unmotorisierten Fahrrädern in Gegensatz zu Deutschland und Österreich ja fast keine Bestimmungen gibt (nur vorne und hinen ein Licht in weiß bzw. rot und das war's)- kann mich aber natürlich irren....
Beste Grüße
Franz
Für Leichtmotorräder, was ich hier in der CH für mein E Trike bis 45 kmh anstrebe, sind die Vorgaben so umfangreich, wie für normale Motorräder.
Nach welchen Vorgaben die Leuchten zugelassen sein müssen, ist mir aber auch nicht ganz klar.
An meinem HP fs26S, dass in DLand als L2e Fahrzeug bis 45kmh mit Einzelzulassung vom TüV abgenommen ist, sind Front und Rückleuchten von Bumm "nur" mit Wellenlinie und dem Großbuchstaben K als deutsches Zulassungszeichen versehen. Es hat keine E Nummer. Insofern gehe ich davon aus, dass in DLand das E Zeichen bei Leuchten, für L2e Fahrzuge nicht gefordert wird und hoffe, dass auch CH StVAs dies nicht fordern.
Diese Leuchten wurde vom CH StVA bisher (informell) nicht beanstandet.
Die geforderten Blinker müssten gem. müdlicher Vorgabe des StVA aber ein E Zeichen aufweisen.