Transit Zulässigkeit von S-Trike (45kmh) mit Nummernschild in Europa?

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Hallo allerseits
Ich suche antwort auf die Frage, ob es erlaubt ist mit einem zugelassenen Trike wie das HP fs26S Transithalber zB in den Ferien, in ein anderes europäisches Land zu fahren.
Die detailierte Frage mit Argumenten hab ich hier gestellt:
http://www.epowerforum.de/forum/thr...-trike-45kmh-mit-nummernschild-in-europa.493/
Da im Epower Forum nur sehr wenig los ist, erlaube ich mir hier Werbung für die Frage zu machen, da ich hier sehr viel mehr Interessenten für die Fragestellung vermute.

Ich bitte darum nur im E Power Forum zu antworten.

@ Admin: fals du der Meinung bist, dass dieser Beitrag hier falsch ist, bitte ich darum, dass du diesen Beitrag NICHT in den Pedelec Bereich verschiebst, da zwei Rädrige Pedelecs, auch solche mit S, anderen Regulierungen unterliegen, als S-Trikes.
;-)
 
Nachdem Fahrer von Pedelecs, die nach östereichischer Regelung gebaut sind (500 Watt, keine Tretverpflichtung) in Deutschland fahren dürfen, wenn sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben, nehme ich an, daß für S-Pedelecs Analoges gelten sollte.
Zumal ein S-Pedelec ein KFZ ist, zu dem es Papiere gibt, die der Polizei im Ausland schriftlich belegen, daß das Fahrzeug in D zugelassen ist.
Und Du musst halt Deinen Wohnsitz in D haben.

Ich würde einfach mal bei der Polizei vorbeifahren und dort nachfragen.
 
(...)
Danke

Ich würde einfach mal bei der Polizei vorbeifahren und dort nachfragen.

vor dem Besuch bei der Ausländischen Polizei suche ich erstmal die Argumente zusammen...
Ich denke ich, dass ein Polizist zB in F schonnjemals mit der Frage konfrontiert wurde und im zweifelsfall ( wie über all) erstmal die Zulässigkeit verneint...
 
Hallo @Velo68 ,

Ich denke ich, dass ein Polizist zB in F schonnjemals mit der Frage konfrontiert wurde und im zweifelsfall ( wie über all) erstmal die Zulässigkeit verneint...

das wird ohne Frage zutreffen. Ich würde die Argumente sammeln, etwaige Unterlagen in von lokalen Beamten lesbarer Sprache ausdrucken, laminieren und NICHT nachfragen oder in irgendeiner Form Interesse/Aufmerksamkeit auf Dich ziehen, solange Du keine Aufmerksamkeit unfreiwilligerweise (durch Kontrolle) erhälst. Du kannst nur Nachteile daraus beziehen..

Was Du tun könntest (vorher..), wäre eine Anfrage an die Pressestelle oder Informationsstelle der Polizei zu senden, OHNE Deine Daten, Deine Fahrtstrecke, Urlaubsort o.Ä. anzugeben (bis auf Deine E-Mail, solch eine ist ja schnell angelegt :whistle:). Dann hast Du nicht mit verschärften Kontrollen, Verneinung der Zulässigkeit und zusätzlichem Stress zu rechnen, sondern kannst dem ersten (unfreiwilligen) Treffen mit einer Kontrolle ganz entspannt entgegensehen, wenn die gesammelten Infos/Unterlagen dort vorgelegt werden können. (y)

Viele Grüße
Wolf
 
@Velo68 Sieh mal in den Versicherungsscheins deines S-Pedelec. Dort müsste der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes angegeben sein. EU Ausland ist meist mit drin, ggf. benötigst Du noch eine grüne Versicherungskarte.
 
ja, versichert ist für ganz Europa, was aber noch nicht heisst, dass es auch von der Polizei in allen Ländern erlaubt ist...
 
Es wird ja auch nicht von der Polizei erlaubt. Das ist EU weit einheitlich geregelt. Frag bei Deiner Versicherung nach.
 
Es wird ja auch nicht von der Polizei erlaubt. Das ist EU weit einheitlich geregelt. Frag bei Deiner Versicherung nach.
Ja, aber die Polizei ist fürs Einhalten der Gesetze auf der Strasse zuständig,
Und weil die Gesetze schon so kompliziert sind und dann noch einer kommt und sich auf den Vertrag von Wien von 1968 berufet, dann hute Nacht...
:confused:
 
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