Straßen für alle

regelmäßig von Autofahrern angehupt

Das ist übrigens schlichtweg verboten und mit Bußgeld belegt. Konsequent anzeigen wäre der richtige Weg. Ich muß aber gestehen, daß mir das oft zu mühsam ist, insbesondere da unsere Gesetzeshüte gerne abwimmeln.
 
Das ist übrigens schlichtweg verboten und mit Bußgeld belegt. Konsequent anzeigen wäre der richtige Weg. Ich muß aber gestehen, daß mir das oft zu mühsam ist, insbesondere da unsere Gesetzeshüte gerne abwimmeln.
Bloß weil einer spinnt (der ohne Not hupende Autler), muss man als Radler es auch nicht gleich übertreiben... Anzeigen ist für mich immer der falsche Weg. Das hat für mich was von Überwachungsstaat und Vergleichbarem...
 
Hupen hat der sonst gerne gescholtene Gesetzgeber nicht ohne Grund ausschließlich für Gefahrensituationen gestattet. Ich sehe die Bürgerrechte keineswegs in Gefahr, wenn man nicht jedem "Spinner" erlaubt, die Regeln nach eigenem Gusto auszulegen. Könnte man dann genauso auch gleich weglassen (Wovon wolltest du dann deinen Lebensunterhalt bestreiten?:D). Außerdem fühle ich mich schon manchmal dadurch selbst gefährdet. Ich mag die Freiheit, aber keine Anarchie. Die Menschheit ist nicht reif dafür. Der deutsche Autofahrer (mehrheitlich) schon gar nicht.
 
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Ich hupe auch gern als Pedal-Ritter..
und ein wenig Anarcho gefällt mir auch (soweit nicht gefährlich)...
Meinen Lebensunterhalt könnte ich nur mit chaos-hupenden Zeitgenossen eh nicht bestreiten...da muss schon mehr her als solches Tun...


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Hallo,

leider werden mal wieder Straße und Fahrbahn begrifflich verwechselt.

Das mit der Anzeige wegen Hupens ist tatsächlich mühsam und zumindest bei unserer Polizeibehörde von fragwürdigem Erfolg: Der Busfahrer, der mich zusätzlich nach dem Hupen abdrängte, kam angeblich mit einem Verwarngeld davon, während ich mich gegen ein Bußgeld wehren musste, weil ich den Radweg nicht benutzt habe - der Busfahrer also im Prinzip Recht hatte mit seiner Ansicht.

Gruß, Klaus

PS: Hier im Kreis gab es in den vergangenen zwei Monaten zwei Unfälle mit sich auf ehemaligen Radwegen sicher fühlenden Radlerinnen, die von Linksabbiegerinnen im Gegenverkehr schwer verletzt wurden, wobei bei der zweiten die Polizei das Nichttragen des Helms erwähnte, was von einem Lokalblatt dann gleich messerscharf als verletzungsursächlich erkannt wurde.
 
Eggestein hofft nun, dass die Vorschrift sich nach 17 Jahren endlich herumsprechen wird.
Das hatten bis vor einigen Wochen die Verwaltungsrichter aus dem schönen Schwerin in MV auch noch nicht gewußt. Ein Kieler Anwalt musste sie in der mündlichen Verhandlung erst darauf aufmerksam machen.

Wie bitte soll dann die Masse der "Michels" das erfahren, wenn Fachleute keine Kennung haben. Die Briefe werden in den Ländern fein archiviert und das wird es gewesen sein.
 
insbesondere da unsere Gesetzeshüte gerne abwimmeln.

Laut den letzten zwei Superbeamten, war der LKW-Fahrer welcher mich innerorts angehupt hatte, im Recht, weil ich schlecht zu sehen sei und eine Gefahr darstelle wenn ich auf der Fahrbahn fahre. Dementsprechend hat er wegen einer Gefahr gehupt. ;)

PS: Nein die Beamten kamen nicht wegen dem Anhupen sondern wegen weit mehr.
 
Mir ist ja schon aus Gründen der Rechtssicherheit das Fahren auf "anderen" Radwegen zu gefährlich. Nachher kommt es zu einem Unfall und man muss sich anhören, man wäre rechtswidrig auf dem Gehweg gefahren. Wie soll man die Erkennen? Farbunterschiede im Boden? Einer aufgemalten Linie? In der Regel sind die doch so ausgeblichen und verwaschen, dass da doch reichlich Interpretationsraum bleibt.
Leider gilt gleiches auch als Fußgänger. Zu wissen, ob man einem Radfahrer unabsichtlich seinen "anderen" Radweg blockiert ist nicht einfach und benötigt oftmals historisches Stadtwissen.
 
Moin,
hmmm, ich meine die Novelle der StVO wurde September 1997 gültig, nicht erst 1998...

Ciao,
Andreas
 
Gesetzeshüte ist KEIN Schreibfehler.
... eben Schlapphüte, man kennt sie..., der Begriff ist ohne weiteres - genauso wie er geschrieben wurde - als bekannt vorrauszusetzen. Was denkst du? Kann das wirklich sein? ...

Die Männer mit dem spitzen Hut - Heinrich Heine - kennt übrigens auch jeder: Denk ich an Deutschland in der Nacht ...

Mit Grüssen
Frox
 
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Moin!

Radfahrer müssen nicht immer auf dem Radweg fahren, aber kaum jemand weiß das.

Das ist ein vielversprechender Anfang. Nach dem, was ich erlebe, machen sich die Autofahrer ihre Verkehrsregeln selbst. Es ist überfällig, daß der Staat dem Recht auch im Straßenverkehr Geltung verschafft.

Tschüs!

Hein
 
Hallo,

wer bitte soll das machen? Die Polizei, deren Angehörige sich vorletzte Woche vor der Eisdiele in Köln ins Halteverbot stellten, um Eis zu kaufen? Dei Polizistin, die anschließend mit dem Becher Eis am Steuer so überfordert war, dass sie beim Ausparken einer Radfahrerin die Vorfahrt nahm? Der Polizeichef, der auch 10 Tage später noch nicht auf meine Beschwerde reagiert hat?

Gruß, Klaus
 
Hallo,
Man sollte aber auch bedenken: "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden".
Präzise fassbar? Schallen, leuchten, und - wenn das Leuchtmittel nicht direkt am Fahrzeug fixiert, also fest verbunden ist - rauchen? Ich persönlich fahre mit einer DIY-Leuchte, da wird - mittels eines GFK-Glühstrumpfes - Mineralkraftstoff verbrannt. Minimal, aber's raucht halt, minimal, aber immerhin, ein bischen. Außerhalb geschlossener Ortschaften - Fernlicht - etwas mehr vllt.

Ob inner- oder außerhalb, in der StVZO nichts - andernorts ebenso: Nichts. I

Grüsse
Frox
 
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