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AW: Neue StVO ab April 2013
Keine Perversion, ein Euphemismus
Die Mindestbreite (bei der Anlage gern als Regelmaß angesehen) eines sog. Schutzstreifens beträgt 1,25 Meter (inkl. Rinnstein und gestrichelter Linie). Fährt man mit korrektem Seitenabstand zum Fahrbahnrand (75 cm, bei parkenden Fahrzeugen 1 m) ragt der Lenker in die Fahrbahn. Radfahrer, die ohne Schutzstreifen ausreichend Abstand zum Fahrbahnrand einhielten, bewegen sich auf dem Schutzstreifen näher am Fahrbahnrand. Bernd Sluka beschreibt es anschaulich:
Edit:
so etwas ist immer Teil des Schutzstreifens
Keine Perversion, ein Euphemismus
Die Mindestbreite (bei der Anlage gern als Regelmaß angesehen) eines sog. Schutzstreifens beträgt 1,25 Meter (inkl. Rinnstein und gestrichelter Linie). Fährt man mit korrektem Seitenabstand zum Fahrbahnrand (75 cm, bei parkenden Fahrzeugen 1 m) ragt der Lenker in die Fahrbahn. Radfahrer, die ohne Schutzstreifen ausreichend Abstand zum Fahrbahnrand einhielten, bewegen sich auf dem Schutzstreifen näher am Fahrbahnrand. Bernd Sluka beschreibt es anschaulich:
und verwendet daher den Terminus "Suggestivstreifen"Radfahrer werden durch Schutzstreifen dazu angehalten, Übersicht, Reaktionszeit und damit ihren Schutz vor überraschenden Ereignissen von rechts wie Fußgängern, die auf die Fahrbahn treten, Einbiegern, Ausfahrenden aus Grundstücken, aufzugeben
Edit:
so etwas ist immer Teil des Schutzstreifens
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