Lampe defekt!

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Hallo, brauche eure fachliche Hilfe, bzw. euren Rat.
Habe mir im Sept. `13 eine "Supernova E3 E-Bike 2 V1260" gekauft.
Sie funktionierte bis vor ein paar Wochen einwandfrei. Dann von einem auf den nächsten Tag war sie nur noch am glimmen.
Sie war an einem 12V Akku angeschlossen. Verpolung ausgeschlossen, da sie ja vorher funktioniert hat.
Da ich mit der Leuchte sehr zufrieden bin hatte ich mir schon eine 2te bestellt, die ich als Fernlicht nutzen möchte. Sie funktioniert genauso angeschlossen wie zuvor die defekte, einwandfrei.
Mein Problem ist jetzt, das der Hersteller sagt Garantie ist erloschen, da falsch angeschlossen.
Ist dies eher als Pauschalaussage zu werten, oder ist das so eindeutig erkennbar, das es daran nichts zuruckeln gibt? Wenn eindeutig, dann bitte Erklärungen warum das so sein kann.
Danke schonmal für eure Bemühungen.

Carsten
 
Ich habe zwar selber (noch) diese Lampe, kenne aber nicht die interne Elektronik, kann also keine Aussage dazu treffen, ob ein "Glimmen" der Lampe nachweislich auf eine Verpolung zurück zu führen ist.


Wenn du dir 100pro sicher bist und das eventuell auch belegen kannst, dass weil beispielsweise fest eingebaut und verdrahtet, überhaupt keine Verpolung hätte stattfinden können, dann würde ich diese Sache nicht auf sich beruhen lassen und im Zweifelsfall sogar einen Anwalt einschalten.

Im übrigen empfinde ich einen fehlenden Verpolungsschutz (im Zweifelsfall eine einfache Diode) als grobe Unterlassungssünde seitens des Herstellers. Er spart dann nämlich auf Kosten seiner Kunden ein paar Cent, denn der minimale Spannungsabfall an diese Diode hätte meiner Meinung nach keinen Einfluss auf die Funktion. Die minimale Versorgungsspannung wäre dann nämlich lediglich um geschätzte 0,3V höher als ohne und die Leistungsaufnahme maximal 150mW höher.


Viele Grüße


Jürgen
 
Wenn Du sie im September 2013 gekauft hast, greift die 2-jährige Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
Bei der Gewährleistungspflicht ist der Verkäufer in den ersten 6 Monaten ab Verkaufsdatum in der Beweispflicht.

Ist also in Deinem Fall knapp, könnte aber noch hinkommen, je nach genauem Kaufdatum und wann Du die Lampe bemängelt hast.
Wenn Du innerhalb der Frist liegst, muss der Verkäufer seine Behauptung beweisen, wenn er nicht reparieren oder umtauschen will.
Sind mehr als 6 Monate vergangen, musst Du den Beweis führen, dass Du keine Schuld am Schaden hast.

Ich finde es spricht nicht unbedingt für den Verkäufer, so wenig kulant zu sein, zudem Du ja anscheinend ein guter Kunde bist.

Ob eine Verpolung tatsächlich bewirken kann, dass eine LED Lampe nicht sofort, sondern erst nach einem halben Jahr kaput gehen kann, weiß ich nicht, kommt mir aber seltsam vor.
Bei allen Verpolungen, die mir bisher passiert sind, machte es sofort "peng".

Gruß
Geli
 
Danke für eure schnellen Antworten. Hatte noch mal an den Hersteller geschrieben. Angeblich ist die Elektronik zerstört, was auf falscher Anschluss bedeutet. Finde meinerseits aber keine Erklärung dafür.
Jetzt aber das Positive. Die zerstörten Bauteile sind doch ausgetauscht wurden und ich erhalte die Lampe kostenfrei zurück. Da Kundenzufriedenheit u. Produkttreue sehr wichtig sind, so die Begründung.
Somit kann ich nur sagen guter Service.
Carsten
 
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