Länderspezifische Verkehrsregelungen für Radfahrer - eigene Rubrik?

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Moin,

wenn auch OT, hat mich der Beitrag über die sehr weitgehenden Schweizer Regelungen bezüglich der dortigen Verkehrsregelungen auf die Idee gebracht ob nicht eine Rubrik "Radspezifische Länderregeln" nicht sinnvoll wäre.

In Dänemark z. Bsp gibt es das Verbot direkt links abzubiegen, und es gab oder gibt die Breitenregeln in den NL bezüglich der Radweg Benutzungspflicht (?), die Österreicher haben spezielle Regelungen was die Bremsen anging so ich mich recht erinnere.

Wäre so etwas machbar, etwa ein Faden pro Land? Gerade bei ner Reise wär das schon nützlich.

Ist das ggf rechtlich überhaupt machbar? Haftung für Information?

Gruss, rwd
 
Der pragmatische Ansatz (zum Reisen): Abkommen von Wien. Quintessenz: "Wenn es im Heimatland legal ist, ist es das eine beschränkte Zeit lang auch im fremden Land."

Ansonsten wird das zur Sisyphusarbeit.

Beispiele Schweiz:
  • Art 213 1ter: Verbot für schmale Tillerlenker
  • Art 216 4: Beleuchtungsvorschriften sind ziemlich pragmatisch und Richtungsblinker an Velomobilen sind explizit erlaubt
  • Art 217 4: Pedalreflektoren bei Klickpedalen nicht erforderlich
  • Art 218 2: Hupe verboten.
 
Wenn es im Heimatland legal ist, ist es das eine beschränkte Zeit lang auch im fremden Land.
Das gilt aber nur für das Fahrzeug selbst. Die Verkehrsregeln eines Landes müssen eingehalten werden, auch wenn sie sich vom Heimatland unterscheiden. Wäre sonst besonders bei Linksverkehr äußerst interessant :whistle:
 
Hallo,

hat nicht der ADFC da eine Übersicht? Jedes mal, wenn ich was dazu gesucht habe, bin ich auf den Seiten des ADFCs fündig geworden. Wie gut die aber sind, kann ich nicht sagen.
 
Moin,

ich radeln recht viel im nördlichen Nachbarland, weil ich das Gefühl habe, das die dänische "Hygelligkeit" sich auch beruhigend auf den Verkehr auswirkt, aber die nervige Besonderheit ist das Verbot des direkten Linksabbiegens.

Aus Fahrradzukunft; http://fahrradzukunft.de/13/daenemark/

"Die Radfahrspur wird konsequent von der Fahrbahn für Autos getrennt, beim Linksabbiegen an Ampelkreuzungen muss der Radfahrer erst geradeaus und danach mit dem von rechts kommenden Verkehr wiederum ampelgeregelt geradeaus fahren. Ergo: 1× links abbiegen = 2× auf Grün warten. Ähnliches beim Linksabbiegen aus dem laufenden Verkehr: Rechts anhalten, im Stehen über die Schulter gucken und bei freier Fahrt über die Fahrbahn"

auch bei

[FONT=Verdana, sans-serif]http://www.visitdenmark.de/de/a-z/6245/9307

mehr details:

http://www.cyklistforbundet.dk/Alt-om-cykling/Love-og-regler


Interessant ist, das Induktionsleuchten scheinbar noch zulässig sind.

Ich hatte nur einmal Kontakt mit der dänischen Rennleitung (RR) und da war alles entspannt.

Gruss, rwd
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