Glocken Zwang fällt in der CH weg - AirZound und co jetzt erlaubt

Beiträge
1.164
Hallo allerseits
Wie im letzten Velojournal berichtet, ist mit der Revision der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge), die ab Mitte Januar 2017 in Kraft getretten ist, in der Schweiz für Velos der Glocken Zwang weg gefallen (Art. 218 VTS).
Velos, S-Pedelecs, Trikes und co, brauchen jetzt also keine Glocke mehr.

Mit dem Wegfall des Artikels sind nun AirZound und andere unorthodoxe akustische Warnvorrichtungen in der CH erlaubt.
Zu beachten gilt aber trotzdem Art. 40 SVG und Art. 29 VRV, die besagen, dass es nicht zulässig ist, übermässige Warnsignale abzugeben.
Ein Presslufthorn darf und sollte somit nur mit Bedacht eingesetzt werden und nicht etwas um seinen Ärger kund zu tun oder um ander akustisch zu massregeln!!!

Für S-Pedelecs und Trikes finde ich die möglichkeit im Strassenverkeher besser vernehmbare Warnvorrichtungen ein zu setzen, ausserordentlich positiv. Mit dem kleinen Klöckli war es im Notfall kaum noch möglich sich gegenüber akustisch gut isolierten PW Kabinen und lauten LKWs/Bussen rechtzeitig bemerkbar zu machen.

Im Rahmen der Revision der VTS ist es Velos, S-Pedelecs usw, nun auch erlaubt Blicker an zu bauen. Für schnelle S Geräte finde ich dies ebenfalls eine gute option, da es bei 40kmH nicht mehr ganz ohne ist, mal eben den Arm aus zu stecken um eine Richtungsänderung zu signalisieren, iB bei gleichzeitiger Bremsbereitschaft.
Nach meinem Verständniss brauchen die Bliker nicht homologisiert (E Nummer) zu sein.
Mal gespannt, was die Velolicht Industrie da für Produkte auf den Markt bring.

Ich selber habe übrigens grade ein schnelles eTrike mit Blinkern ausgerüstet. Ich habe mich aber für hochwertige homologisierte Blinker aus dem Motoradbereich entschieden, da nur diese nach meiner Einschätzung auch am Tag eine genügende Sichtbarkeit sicher stellen.

Es würde mich sehr interessieren, wie die Situation in D und F hier zu verlauft. Ich meine gehört zu haben, dass zB in D beim Velos ebenfalls Blinker erlaubt sein sollen.
Wes jemand genaueres?

Velo 68






 
Gilt das nun nur für in der Schweiz beheimatete Velos? IMHO gilt für ausländische Fahrzeuge/Velos das "Abkommen von Wien", Schweizer Übersetzung deutsch:
Link oben schrieb:
Fahrräder ohne Motor müssen [...] mit einer Klingel versehen sein [...] und dürfen keine andere akustische Warnvorrichtung haben [...]
...was konsequenterweise auch für Schweizer Velos im nahen Ausland gelten müsste?
 
guter Punkt, das mit dem Abkommen von Wien!
Theoretisch , müsste dann ein in D beheimatetes Velo in der CH mit glocke fahren, auch wenn beiden Ländern die Glockenpflicht aufgehoben hätten...
oder?

Was sagt der Winer Vertrag eigentlich zu S Pedelecs im Grenzüberschreitendem Verkehr?
In F und in A sind die IMHO ja verboten.
Darf man aus der CH oder D mit seinem S Pedelec durch diese Länder durch fahren gem. Wiener Abkommen?
 
Auch vorher schon haben diverse Kantonspolizisten meine Blinker gelobt.
Nur den Blicker für nach hinten schauen haben sie immer erst auf Hinweis entdeckt.
 
Keine Glocken mehr? Ich stelle mir gerade Kühe mit AirZound vor...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was auch gestrichen worden ist: "Die Lenkstange muss 0,40–0,70 m breit sein; sie darf das Lenken und Treten nicht behindern."

In den Medien wurde nur berichtet, dass die Lenker jetzt breiter als 70cm sein dürfen. Viel interessanter finde ich, dass jetzt Hamsterlenker nicht mehr verboten sind.
 
Zurück
Oben Unten