Förderung eines VM mit Schwerbehindertenausweis ?

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Ein Sportfreund hat sich bei einem schweren RR Unfall Verletzungen zugezogen, welche nur noch VM Fahren möglich machen. Vorher hat er das RR für den Arbeitsweg genutzt.

Video: http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/615959/radfahrer-in-darum-lebensgefahrlich-verletzt

Hat jemand Erfahrungen, ob es Zuschüsse für eine VM Anschaffung im Rahmen einer Härtefallregelung gibt ?

@DanielDüsentrieb: Wieviel Watt braucht man für 50 km/h in der Ebene ? mit guten Reifen und bei gutem Wetter und bei ca. 65 Kg Körpergewicht ?

Und wieviel Watt hatte Nici bei Ihrer Recordfahrt mit 45 Kg ? benötigt, bei welcher Geschwindigkeit ?

Gruß Leonardi
 
Versuch es.
Leider müssen wir die Erfolgsaussichten negativ bewerten.
Selbst bei Menschen mit Behinderung, bei denen Radfahren hilft/half bekamen für ein Trike keinen Zuschuss (zBAnthroTech, und das ist nun echt kein Renner). Ich glaube, die Anträge wurden bei den Krankenkassen gestellt. Aufgrund der Gesetzeslage (was ist ein Therapiegerät/ Gerät zum Nachteilsausgleich) wurde dies abgelehnt. Antrage bei der Sozialbehörde waren auch negativ. Im allgemeinen kaufen sich Menschen mit Behinderung ihre Räder selbst (Sammlung bei Eltern und Verwandten).

Mit viel Stöhnen und bejammern über diese Ablehnung finanziert ggf. der Arbeitgeber ein VM über Fahrradleasing. Nur ein in sich einigermassen zufriedener Arbeitnehmer ist ein guter Arbeitnehmer.
Dennoch empfiehlt sich eine ausführliche Probefahrt mit Einstellung des Sitzes!

Ob sich Ansprüche gegen der Unfallverursacher bzw. Verantwortlichen für den Strassenzustand ergeben, musst du einen Fachanwalt fragen. Wenn die Fahrt im Rahmen einer Trainingsveranstaltung eines Verein war, könnte dort ein Versicherungsschutz gegolten haben.

Wir würden gerne erfahren, wie ihr dass nun gelöst habt.

Gruß Udo
 
Servus,
wir haben schon ein Trike für jemanden aus München gebaut, der dieses über die Krankenkasse hat finanzieren können.
Er hatte aber starkes Übergewicht und wollte mit der Bewegung abnehmen (was er auch geschafft hat). Man muss hartnäckig sein, dann klappts vielleicht.

Wenn ich sehe was mein Dad so alles an sinnlosen Sachen bekommen hat (z.B. 3paar Orthopädische Schuhe für jeweils 1800€ die er nicht tragen kann, da man sich drin die Füße blutig läuft..)
 
Wenn ich sehe was mein Dad so alles an sinnlosen Sachen bekommen hat (z.B. 3paar Orthopädische Schuhe für jeweils 1800€ die er nicht tragen kann, da man sich drin die Füße blutig läuft..)

Ja, oder das man eher ein Elektrorolli bekommt als ein Trike :(:mad:

Wie sagte ein Richter so schön? Sport gehört nicht zu den lebensnotwendigen Dingen, oder so ähnlich.
Seinen Hintern möchte ich mal ausmessen...

Stephan
Den diese Dinge unheimlich aufregen
 
Sport, also körperliche Bewegung, ist wohl mit das wichtigste für einen gesunden Geist und Körper..
So ne Aussage kann dann auch wieder nur von einem degenerierten kommen, der 3 Treppenstufen schon als Herausvorderrung sieht :X
 
Im Allgemeinen gilt es als Problem des Arbeitnehmers, wie er zur Arbeit kommt. Dazu kommt, dass z.B. die von der Krankenkasse finanzierten Mobilitätshilfen im sogenannten Hilfsmittelkatalog aufgeführt sein müssen, um beihilfeberechtigt zu sein.
Für Hilfsmittel am Arbeitsplatz ist nach mindestens 15jähriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung die DRV zuständig.
Ein VM ist aber kein Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, von daher wird es da wohl nichts geben.
Wenn ich sehe was mein Dad so alles an sinnlosen Sachen bekommen hat (z.B. 3paar Orthopädische Schuhe für jeweils 1800€ die er nicht tragen kann, da man sich drin die Füße blutig läuft..)
Das halte ich für eine Deiner üblichen Übertreibungen. Orthopädische Schuhe kosten zwischen 750€ und 1350€und werden bis auf einen geringen Eigenanteil von der Krankenversicherung übernommen, falls ein Arzt sie verschreibt. Warum sollte er das dreimal tun? Außerdem hat das nichts mit der Bewilligungspraxis zu tun, eher mit einer offensichtlichen Unfähigkeit, bei einem Meisterbetrieb vernünftige Arbeit einzufordern.
Und apropos "Gesunder Geist" durch Bewegung: Inhalt wie auch Orthographie Deiner Beiträge erwecken doch häufig den Eindruck, dass du deutlich mehr Sport treiben solltest :confused:
Gruß
Frank
 
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Die DRV bewilligt nach Pruefung Kraftfahrzeughilfe .
Weiß nicht genau wie das heißt.
Ein Freund hat 100% Sb, hat ein Auto zum überwiegenden Teil von der DRV finanziert bekommen.
 
Hallo
eine meiner Nichten ist dank ***Syndrom mehrfach schwer behindert. Nach langem Kampf mit der Krankenkasse, mehrfachem Widerspruch (evtl. auch Klage, weiß ich nicht genau) hat sie ein Hase-Trike bekommen. Ob es anteilig oder voll bezahlt wurde, weiß ich nicht. Jedenfalls ist sie damit sehr glücklich, der Kampf der Eltern hatte sich gelohnt.
mfg
Michael
 
Servus Patrick,
wir haben schon ein Trike für jemanden aus München gebaut, der dieses über die Krankenkasse hat finanzieren können.
im Prinzip ja, aber der Fall lag doch etwas anders. Es ging um einen Arbeitsunfall und damit war eine Berufsgenossenschaft zuständig und die sind allgemein viel spendabler.
Aber auch bei Krankenkassen kann es wenigstens Teilerfolge geben. Von Anthrotech gibt es ein dreiseitiges Infoschreiben im Umgang mit der Krankenkasse. Bei einer Fahrzeugbeantragung muß über entsprechende Ärztegutachten und die Beschreibung des anzuschaffenden Fahrzeugs vermittelt werden, daß damit eine notwendige Mobilitätsmöglichkeit geschaffen wird.
Bei der ersten Einreichung muß man mit einer Ablehnung rechnen, man braucht schon etwas Geduld und Durchhaltevermögen.
Sehr sinnvoll ist einen Mitgliedschaft im VdK (http://www.vdk.de/deutschland/), der Antrag sollte der Krankenkasse dann auch über den VdK zukommen.

Gruß
Felix
 
Wie schon gesagt, es hängt sehr von den Umständen des Unfalls und dem dann zuständigen Kostenträger ab. Neben dem VdK gibt es noch den Sozialverband Deutschlad (SoVD) , der in manchen Regionen deutlich beweglicher ist als der VdK. Mitgliedschaft lohnt sich in einem der beiden Verbände auf jeden Fall, die klagen schmerzfrei alles durch. Die gängige Praxis der Kostenträger (egal, ob Rente, Krankenkasse oder LVR) ist momentan, Anträge lange zu verschleppen oder sie direkt abschlägig zu bescheiden. Bei erfolgtem Einspruch bzw. Androhung einer Untätigkeitsklage geht es dann plötzlich ganz fix.
Liegt noch eine medizinische Reha an? In einer solchen könnte man das ggf. auch noch einmal klären.
Gruß
Frank
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, oder das man eher ein Elektrorolli bekommt als ein Trike :(:mad:
Stimmt! Wobei man beim Trike ("Reha vor Rente") gute Chancen hat, beim VM wohl eher schlechte.
Hilfreich ist eine Hilfsmittelnummer
Will sagen (in Ergänzung zu #9): als notwendiges Therapiegerät kann man es finanziert bekommen, als als "reines Hilfsmittel" kaum
Dazu ein Beispiel aus der Familie: 75-jährige Frau (auch mit "1800,- Euro Maßschuhen") bekommt einen Rollstuhl und "Essen auf Rädern" von der Pflegeversicherung bezahlt.
Die Anschaffung eines Elektroscooters (mit dem sie einkaufen fährt) war ihr "Privatvergnügen" obwohl er es ihr ermöglicht auf das "Essen auf Rädern" zu verzichten. Begründung: Einkaufen gehöre nicht zu den elementaren Grundbedürfnissen.:mad:

Gruß
Christoph
 
Liegt noch eine medizinische Reha an?
geht erst gerade los. "Frühreha" habe ich gelesen.
Beim vdk usw. ist erst ab 4.Jan.16 wieder jemand zu erreichen.

Nach langem Kampf mit der Krankenkasse, mehrfachem Widerspruch (evtl. auch Klage, weiß ich nicht genau) hat sie ein Hase-Trike bekommen.
Evtl. nehme ich Kontakt mit Dir per PN auf.

Ob sich Ansprüche gegen der Unfallverursacher bzw. Verantwortlichen für den Strassenzustand ergeben, musst du einen Fachanwalt fragen. Wenn die Fahrt im Rahmen einer Trainingsveranstaltung eines Verein war, könnte dort ein Versicherungsschutz gegolten haben.
Auch ein interessanter Hinweis

Von Anthrotech gibt es ein dreiseitiges Infoschreiben im Umgang mit der Krankenkasse.
gibt es einen Link ?

Ein VM ist aber kein Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, von daher wird es da wohl nichts geben.
Es sind von Halle zu Halle größere Streckenlängen zurück zu legen, im Rahmen der Arbeitstätigkeit. Wenn ein Arzt die Notwendigkeit bestätigt, warum nicht.

Gruß Leonardi
 
Eine Krankenkasse bezahlt die Anschaffung eines Spezialrades bei Personen bis zu einem Alter von 14 Jahren.

Wenn ein Berufsunfall oder ein Unfall zur oder von der Arbeit vorgelegen hat, ist die Berufsgenossenschaft zuständig.

Ich habe mal eine Person kennengelernt, die nach einem Schlaganfall die Kosten für ein Hase Lepus von der Berufsgenossenschaft zurück erhielt.

Viele Grüße
Arnold
 
Es wurde das K-Wiesel auch bei meinem Antrag abgelehnt (Schwerbehinderung 100% mit aG). Aber ich könnte jedes Quartal eine 10er Karte für Krankengymnastik bekommen, selbstverständlich mit Hausbesuch. Auf jetzt 14 Jahren gerechnet, sind das mit Sicherheit viele VM oder Trike Neukosten. Also das zur Bürokratie oder Hilfsmittelnummer.
Ich nutze das Wiesel zur Therapie und zu meinem Wohlbefinden, seit 12 Jahren. Habe die Anschaffung nie bereut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sport, also körperliche Bewegung, ist wohl mit das wichtigste für einen gesunden Geist und Körper..
So ne Aussage kann dann auch wieder nur von einem degenerierten kommen, der 3 Treppenstufen schon als Herausvorderrung sieht :X

Wie sagte mein Bruder (Im Gesundheitswesen tätig) unlängst...

Mit E-Rolli werden die Kosten der Versorgung durch verkürzung der Versorgungszeit minimiert.

Meinte er Zynisch, aber so manches mal kommt bei mir der Verschwörungstheoretiker durch.
 
bewilligt nach Pruefung Kraftfahrzeughilfe
Ein Bekannter hatte vor ca. 5 Jahren die Anschaffung eines PKW angeboten bekommen. Aus gesundheitlichen Gründen lehnte er dies ab und bat um Unterstützung für ein Liegerad, welche dann abgelehnt wurde.

Prinzipiell wollte die Krankenkasse gerne helfen, fand aber keinen Ausweg aus dem Vorschriftenschungel.
Mit viel Durchhaltevermögen scheint das aber manchmal zu gelingen.

Gruß
Bernd
 
Ein Bekannter hatte vor ca. 5 Jahren die Anschaffung eines PKW angeboten bekommen ........ um Unterstützung für ein Liegerad, welche dann abgelehnt wurde.

Im Beitrag #16 kam der entscheidende Hinweis:
Im speziellen Fall wo das Therapiedreirad bewilligt wurde, hat das Sozialgericht Hessen im Beschluss S 6 KR 101/07 festgestellt, das die Versicherte nach §33 Abs 1 SGB 5 (wo diesebezügliche Fragen gesetzlich geregelt sind) Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Anspruch auf Versorgung besteht nur, soweit das begehrte Hilfsmittel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenversicherung gemäß § 12 Abs 1 SGB V nicht bewilligen (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr 11 RdNr 16). Nicht entscheidend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis ...

Es kommt als darauf an, was die Ärzte des Behinderten schreiben ...

Gruß Leonardi
 
Ich bin recht kurz auf eine ähnliche Geschichte mal im HPV-Blog eingegangen. Bezug ist auf einen Artikel in der FAZ. Es scheint eine grundsätzliche Verfahrensweise zu geben, die entscheidend zu sein scheint.
 
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