Fahrradstellplätze Pflicht in Baden-Würtemberg

Hört sich gut an. Rot/grün ist in BW aber nur wegen dem Atomunfall in Japan und wegen Stuttgart21 an die Regierung gekommen. Beides interessiert inzwischen kein Schwein mehr. D.h. die nächste Wahl gewinnen wieder die Schwarzen und die Fahrradstellplätze verschwinden wieder aus der Vorschrift.
 
Hört sich gut an. Rot/grün ist in BW aber nur wegen dem Atomunfall in Japan und wegen Stuttgart21 an die Regierung gekommen. Beides interessiert inzwischen kein Schwein mehr. D.h. die nächste Wahl gewinnen wieder die Schwarzen und die Fahrradstellplätze verschwinden wieder aus der Vorschrift.
Da rauf würde ich keine Wette abschließen. Wer möchte schon den Schönling Strobel und seine Konsorten.
 
Dafür konnte man früher die Räder abstellen, wo sie nicht gestört haben, heute heißt es bitte nicht hier ... und wo erlaubter Platz ist kostet es.
Kostenloser erlaubter Platz ist schon voller Fahrräder ...

Allerdings sind die neuen kostenpflichtigen Radparkplätze überdacht ...

Minikettwiesel
 
... jetzt frag ich aber doch erst mal nach, ob ich die von mir gegebene Info so richtig aus meinem Gedächtnis aufgetaucht ist ... :eek:

Minikettwiesel
 
die Grünen verhalten sich sehr wie ihre Kollegen von den Schwarzen.
Ja, die grünen Politiker kleben auch an ihren Sesseln. Die wissen, daß sie in so einem schwarzen Land nur mit schwarzem Verhalten eine Chance auf eine Wiederwahl haben. Da fällt mir beispielhaft für viele der Wendehals Joschka Fischer ein.
 
Wenn man einen Wohnblock mit Tiefgarage baut finde ich abschließbare Fahrradboxen nur konsequent. Das, was da zumeist als "Keller" bezeichnet wird reduziert sich pro Wohneinheit oft auf 2m² Lattenverschlag und ist für das sichere Aufbewahren von Rädern denkbar ungeeignet. Bei Einfamilienhäusern mit Grundstück und/oder Garagen sollte man keine extra Fahrradstellplätze nachweisen müssen, aber wer sich heutzutage das Bauen noch leisten kann den wird's kaum kümmern.
 
Was ich ganz gut fände wäre konsequent im Fahrradkeller Stellplätze zuzuweisen. In Kombination mit guten Radständern wäre das einfach machbar. Das klassische Problem ist doch, dass 50% der Räder in den Fahrradkellern nie benutzt werden (leicht an den platten Reifen und der Staubschicht zu erkennen. Oder daran, dass man gar nicht ran käme ohne vorher 5 andere Räder zur Seite zu rücken.), weitere 35% wenige male im Sommer und die verbliebenen 15% dürfen zusehen, wie sie nach jeder Fahrt ihr Rad wieder in eine der schmalen Lücken quetschen dürfen.
Bei PKW gibt's das ja auch nicht.
 
Bei Einfamilienhäusern mit Grundstück und/oder Garagen sollte man keine extra Fahrradstellplätze nachweisen müssen, aber wer sich heutzutage das Bauen noch leisten kann den wird's kaum kümmern.
Da wäre es meiner Meinung nach sowieso sinnvoll, das Ziel in die Verordnung zu schreiben: Es sollen nicht zu viele Autos oder Fahrräder auf der Straße herumstehen. Wie viele Fahrzeuge welcher Art die Bewohner anschaffen und wo sie die unterbringen, ist dann ihr Bier, nur öffentliche Flächen belegen dürfen sie nicht.

Was ich ganz gut fände wäre konsequent im Fahrradkeller Stellplätze zuzuweisen. In Kombination mit guten Radständern wäre das einfach machbar.
Finde ich strategisch etwas schwierig. Oder soll der Abstellraum so groß sein, dass es pro Einwohner einen Stellplatz gibt? Wenn nicht, läuft das bei größeren Anlagen mit vielen Wohnungen pro Abstellraum leicht mal auf eine Stellplatzmiete hinaus.


Viele Grüße,
Stefan
 
Wie viele Fahrzeuge welcher Art die Bewohner anschaffen und wo sie die unterbringen, ist dann ihr Bier, nur öffentliche Flächen belegen dürfen sie nicht.

Warum nicht? Die sind doch öffentlich! Dann muss man explizit ein Parkverbot für alle anordnen. Auch für Besucher.

Finde ich strategisch etwas schwierig. Oder soll der Abstellraum so groß sein, dass es pro Einwohner einen Stellplatz gibt? Wenn nicht, läuft das bei größeren Anlagen mit vielen Wohnungen pro Abstellraum leicht mal auf eine Stellplatzmiete hinaus.

Fände ich in Ordnung. Für einen PKW-Stellplatz zahlt mir hier ja auch leicht 40Eur und mehr. Wenn man das auf Radgröße runter rechnet wäre ich einverstanden. Dann ist man wenigstens auch in der Position, etwas fordern zu können und steht nicht als Bittsteller da. Und man bekommt ja auch was dafür.
Hier stehen in einem umgewidmeten Kellerraum ungefähr so viele Räder wie es Wohnungen gibt. Entfernt man die Räder, die eh nie benutzt werden und wo die Besitzer auch noch genug Platz im privaten Keller haben wird der Platz auch bequem und gut nutzbar. Jeder Wohnung bekommt einen Stellplatz, wer mehr haben will mietet eben einen Platz dazu von einem Mieter, der keinen Platz haben will.
 
Wie viele Fahrzeuge welcher Art die Bewohner anschaffen und wo sie die unterbringen, ist dann ihr Bier, nur öffentliche Flächen belegen dürfen sie nicht.

Das ist nicht ganz so einfach, wie man sich das vielleicht vorstellt ... Beispiel: ich wohne in einen Haus mit 4 Parteien. Es sind 5 Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden. Insofern kein Problem. Meine Nachbarin mit ihrer Tochter haben jeweils ein Auto. Beide haben Freunde/Lebenspartner die auch mit Auto kommen (aber nicht ständig dort wohnen) ... Eine weitere Partei (Paar) hat ebenfalls zwei Autos ... Mit meinem Auto und dem der 4. Partei wäre es 8 Autos, die mehr oder weniger regelmäßig dort parken (wollen). Evtl. Besuch ist dabei noch nicht eingerechnet. Da bleibt also nur der öffentliche Raum und das ist sicherlich nicht nur bei uns so.
 
Da hat Reinhard völlig Recht - Wenn, wie heutzutage in einer Lebensgemeinschaft üblich, beide Teile berufstätig sind und öffentliche Verkehrsmittel nicht zum Ziel führen ( was auf dem platten Land eher die Regel sein dürfte ) dann sind zwei Kraftfahrzeuge pro Haushalt eher die Regel als die Ausnahme. Von der umgebenden Infrastruktur ist abhängig, ob solch eine Verordnung überhaupt einen Sinn ergibt.
 
Man schaut einfach in die örtlichen Satzungen und Bauvorschriften und weiß dann bei Neubauten auf jeden Fall Bescheid. Meist sind 1,5 oder mehr PKW-Stellplätze pro Wohnung vorgeschrieben und die Einfahrt zählt nicht.
 
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