Hallo,
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Auch Dietmar Kettler (der die einschlägigen Kommentare sicherlich verinnerlicht hat) nennt in seinem Buch "Recht für Radfahrer (3. Auflage) ab S. 22 zahlreiche Urteile, die den Abstand für Radfahrer vom Fahrbahnrand oder ruhenden Verkehr präzisieren.
Unter den Quellenangaben in "Recht für Radfahrer" in Sachen Mitschuld des Radverkehrs beim Dooring ist das höchstrichterliche "BGH, NZV 2010, 24“ natürlich am bedeutendsten; gemeint ist dieses Urteil:
http://lexetius.com/2009,2976
Da fährt ein LKW gegen eine schon geöffnete Autotür, in der jemand steht um sein Kind im Auto abzuschnallen. In der NZV steht das Urteil übrigens unter der Überschrift "Höchste Sorgfalt auch beim Hantieren mit geöffneter Fahrzeugtür“.
Als weitere Quelle in "Recht für Radfahrer“ wird "OLG Oldenburg, VersR 1963, 490“ genannt. 1963 gab es den heutigen § 14 StVO nicht, dessen Neufassung wurde am 1. März 1971 eingeführt; also als Quelle untauglich.
Als weitere Quelle in "Recht für Radfahrer“ wird "KG, VersR 1972, 1143“ genannt. Keine Ahnung ob die was taugt, guck ich wegen des Alters nicht nach.
Als weitere Quelle in "Recht für Radfahrer“ wird "OLG Bremen, MDR 2008, 1096“ genannt; gemeint ist dieses Urteil:
http://www.iww.de/quellenmaterial/id/34390
Da fährt ein Auto gegen eine schon geöffnete Autotür, die geöffnet wurde um ein Kind ins Auto hineinzusetzen.
Als weitere Quelle in "Recht für Radfahrer“ wird "OLG Jena, NJW-RR 2009, 1248“ genannt; gemeint ist dieses Urteil:
http://www.judicialis.de/Thüringer-Oberlandesgericht_5-U-596-06_Urteil_28.10.2008.html
Darin lässt sich tatsächlich ein Mindestabstand von 1 m ableiten. Die Mitschuld des Radfahrers wird übrigens nicht mit einem Verstoß gegen die StVO begründet, sondern weil es keinen Vertrauensschutz gibt. In der Angabe "vgl. z.B. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., Rdnr. 8 zu § 2 StVO mit weiteren Nachweisen“ ist offensichtlich ein Fehler, gemeint ist wohl § 14 StVO.
Als weitere Quelle in "Recht für Radfahrer“ wird "KG, DAR 11/2011, IV“ genannt. Das muss ein Druckfehler sein, die Zeitschrift hat keine 2011 Seiten. Falls DAR 2011, 11 gemeint sein sollte: da gibt es einen Artikel mit der Überschrift "Betrieb und Gebrauch eines Kraftfahrzeugs“.