Darf die Polizei die Benutzung eines Fussweges, der mit VZ 1022-10 zusätzlich gekennzeichnet ist anordnen?

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Das eigentliche Thema ist hier wohl ausreichend besprochen worden. @Karlsruhe kann ggfs. auf der Wache um Aufklärung bitten und das ggfs. noch mitteilen.

EOT.
 
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