Absichtlich Velomobil angegriffen

Und wenn du sie siehst, entweder Festhalten ( Festnahme nach Jedermanrecht)
Falsch. Die Jedermann-Festnahme erfordert, dass man jemand auf frischer Tat erwischt. Tage später geht das nicht mehr ...
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im Verkehrsalltag gibt es ja die "Unfall- o Fahrerflucht", in diesem Fall hat sich der Schadensverursacher seiner Haftung vorsätzlich entzogen, was wahrscheinlich ähnlich geahndet wird wie die Fahrerflucht. Somit muss er nicht nur für den Schaden aufkommen, sondern sich auch noch strafrechtlich verantworten.
Strafrechtlich verantworten wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung, aber ein Unfall und damit Unfallflucht dürfte das nicht sein ...
 
Macht euch nicht unglücklich!!!!
Die eine Sache ist eine Sachbeschädigung, der Knüppel auf dem Kopf wäre Körperverletzung, unter Umständen sogar versuchter Totschlag.
Leider gibt es viele Verrückte , damit müssen wir leben, auch wenn es manchmal schwer fällt.

Gruß
Reinhard

Man könnte es aber auch als Abwehr eines gegenwärtigen Angriffes, also Notwehr, sehen.

Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt.

Notwehr kann man nicht nur gegenüber Personen, sondern auch Sachen (Eigentum) ausüben.
 
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@Pfuffi, bei deinen posts hier entsteht irgendwie der Eindruck, dass bei dir die Gesamtausgabe von John Wayne unterm Baum lag - und du hast sie dir alle schon reingezogen :eek:...
 
Sooo, bin heute etwas früher heim und fahre jetzt natürlich immer diesen Weg. Da kam mir dann fast an gleicher Stelle ein bekanntes Paar älterer Herrschaften (diesmal ohne Hund) entgegen. Habe direkt angehalten und die Leute angesprochen. Haben mich total ignoriert und sind wieder einfach weiter. Habe dann wieder die Polizei angerufen, die Situation geschildert und meine Position durchgegeben. Bin dann im Abstand von ca. 30-40m hinter den beiden her. Als ich dann am verabredeten Punkt auf die Polizei gewartet habe, waren die zwei natürlich wieder futsch :eek:
Polizei ist dann links und ich rechts ums Feld. DF ist auch toll für wilde Verfolgungsjagden. Habe die Leute aber auf meinem Weg nicht gefunden und wollte schon Heim fahren, da klingelt das Phone. Der Streifenwagen hat die Beiden gefunden und wartete mit denen auf mich. Bin dann hingedüst und meine alten Bekannten getroffen. Die haben aber alles abgestritten, die Polizisten beschimpft, weshalb es denn in Deutschland möglich wäre, dass einfach aufgrund einer Strafanzeige eines einzelnen die Personalien festgestellt werden dürften (sic!). Anschließend haben die sich dann auf mich eingeschossen. Wurde aber von den auch heute sehr netten Polizisten sofort abgeblockt. So ins Leere gelaufen trollte sich das Paar dann wieder :p
Bin jetzt mal gespannt, wie es weiter geht. Halte Euch auf dem Laufenden.

Lessons learned bis jetzt:
  1. Leute wenn irgend möglich direkt festhalten oder verfolgen, wenn man geschädigt wird.
    Später wird es sehr schwierig.
  2. <ironie on>
    Wenn Du selbst jemanden schädigst, mach Dich sofort aus dem Staub und komm erst einmal nicht wieder zurück.
    </ironie off>
 
Sowas in der Art ist mir auch schon passiert. Es ist pechschwarze Nacht. Auf dem Deich ging jemand komplett in schwarz gekleidet mit Hut (= unsichtbar) mit seinem Hund Gassi. Ich habe ihn erst im letzten Moment wahrgenommen und bin noch ausgewichen, im Augenwinkel konnte ich aber sehen, wie er mit der Faust nach mir/dem Milan schlägt.

Das hast Du ja schon einmal in einem anderen Faden beschrieben und bereits da haben Leute geschrieben, das man die Situation auch deutlich anders sehen kann: Du hattest so schlechtes Licht, bzw. bist in Anbetracht der Lichtsituation zu schnell gefahren, so dass Du den Spaziergänger erst im allerletzten Moment gesehen hast und nur ganz knapp ausgewichen bist. Dieser fühlte sich dadurch so bedrängt und gefährdet, dass er sich nicht anders zu helfen wusste, als mit der Hand auf "Blechle" zu schlagen. (Ich erinnere mich an so manchen Beitrag in diesem Forum, wo empfohlen wird, wie man am besten einem aufdringlichen Autofahrer auf die Karosserie schlägt, so dass es ordentlich rummst, aber möglichst keine Schäden hinterlässt. So etwas sorgt immer wieder für Zustimmung und Grinsen in der Community, weil's ja ein guter Radfahrer und ein böser Autofahrer ist…)

Am Milan war zum Glück kein Schaden feststellbar, Polizei hat mir geraten beim nächsten mal dann einfach anzurufen und ggf. in gebührendem Abstand der Person zu folgen - NICHT FESTZUHALTEN! Gerade wenn die Person wie bei mir einen Hund dabei hatte - man weiß nie wann die Stimmung kippt... Die Polizei verfolgt solche Straftaten rigoros (y) - so sagte er zumindest.

Eventuell hat der Fußgänger auch bei der Polizei angerufen. "Wissen Sie, da hat mich und meinen Waldi doch heute auf dem Deich jemand mit so einem seltsamen Rad um ein Haar umgefahren. Das war wirklich haarscharf. Wenn der mich getroffen hätte?!"
"Uiuiui, verfolgen sie die Person beim nächsten Mal: Vielleicht hat er sie nicht gesehen, weil das Licht nicht ausreichend war und er fuhr nicht der Situation angemessen. Oder er hat sie gesehen und dem Rad-Rowdy war's komplett egal. Wie auch immer: So ein Verhalten geht nicht und wir verfolgen so etwas rigoros!"

Merkste was?;)
 
Hallo,

Niemand muss mir seinen Ausweis zeigen. Den kann nur die Polizei verlangen.

Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass das so nicht richtig ist. Ich z. B. bin kein Polizist, habe aber in meiner Funktion als stellv. Ortsbrandmeister
in bestimmten Situationen als Verwaltungsvollzugsbeamter meiner Stadt sehr wohl das Recht dazu. Platzverweise, in Gewahrsamnahme, verhören und
durchsuchen gehört auch dazu. Ob man das tatsächlich so durchführt, sei mal dahin gestellt. Man muss ja nicht jedes Recht ausreizen, sondern kann ggfs.
Amtshilfe in Anspruch nehmen ...

Bei Interesse empfehle ich dazu die Lektüre des vom jeweiligen Bundesland beschlossenen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
 
Nicht fotografieren sondern festhalten.
Geeignete Mittel zum festhalten können sein:

Ein Strick/Seil, Handschellen, Kabelbinder, in den Schwitzkasten nehmen, einsperren uvm.
Was steht denn außen auf dem Buch drauf, aus dem du diesen "Gesetzestext" rausgeschrieben hast? o_O
Wäre mal spannend zu hören was ein Richter dazu sagt, wenn du den O. G. Übeltäter wegen des O. G. Deliktes im Schwitzkasten oder mit Handschellen festhalten würdest bis die Polizei da ist...
@m70459392 ist doch bis dahin gut gelaufen so. Abgesehen von der Sache an sich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was steht denn außen auf dem Buch drauf, aus dem du diesen "Gesetzestext" rausgeschrieben hast? o_O


Strafprozessordnung
Wenn du mehr wissen willst schau einfach unter § 127 nach.

Und wo hast du dein Rechtswissen her?

Übrigens, bei einer Sachbeschädigung spielt die Höhe des Schadens erst einmal keine Rolle.

Sonst noch Fragen?
 
Die haben aber alles abgestritten, die Polizisten beschimpft,...
Naja, wenn die Zeugen dann befragt werden, werden sie es hoffentlich gestehen!
Ich wünsche dir jedenfalls, dass du deinen Schaden am VM schnellstmöglichst ersetzt bekommst(y)!

So was ungutes ist immer ärgerlich, genauso wie die Leute, die Autos mit den Schlüsseln absichtlich zerkratzen:mad:, ...

Für solche Taten soll es meiner Ansicht nach je nach Motiv nicht bei Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bleiben (wer nichts hat, dem kann nichts genommen werden und wer nichts hat, dem gefällt eine warme Zelle vielleicht auch gut), da gehört meiner Ansicht nach eine gut wirkende Psychoterapie, finanziert durch harte Arbeit, die sonst (fast) keiner mag und bei Bedarf auch etwas Strafe, bis die Personen so KO sind, dass sie therapiert werden können (so denke ich mir halt, dass das erfolgreich gehen könnte), z.B. Schneeschaufeln ohne Handschuhe, Kanal räumen, Müll trennen, Paket schleppen 18h/Tag, ...).
Danach könnten diese Menschen dann vermutlich wieder als zufreidene Menschen leben, ohne dass sie andere schädigen und dafür selber ein erfolgreiches Leben beginnen / wiederaufnehmen.
Derzeit kommt mir vor (zumindest in Österreich), verkommen sie im Häfn oder sind angefressen wegen der Geldstrafe und machen danach erst wieder Straftaten.

Aber das wäre den Gesetzgebern vermutlich zu menschenunwürdig...

Beste Grüße
Franz
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast Steinbrüche und Arbeitslager vergessen. :mad:

Aber das hatten wir, glaube ich, schon mal.
 
... Habe sofort angehalten, Smartphone rausgeholt (Frau: "Das dürfen Sie nicht", Ich: "Was?", Frau: "Uns fotografieren.", Ich: "Will ich gar nicht, rufe die Polizei.").
Du hättest die beiden trotzdem ausgiebig fotografieren können. Verbunden mit dem Angebot, bei der bald eintreffenden Polizei eine Anzeige deswegen zu machen.
 
Du hast Steinbrüche und Arbeitslager vergessen. :mad:

Aber das hatten wir, glaube ich, schon mal.

Nenne deine erwähnten Einrichtungen, wie du möchtest :p,
ob Arbeitslager, Pakedienstunternehmen (Leider...), Gulag, etc.

..die von dir gemeinten (was ich vermute) sind jedenfalls nicht die, die ich meine:).
Die von dir erwähnten hatten wohl nicht den Zweck, den Täter zu resozialisieren, sondern eher sie zu eliminieren...

Die meinen sollten nur etwas nachzuhelfen, bis die Täter "gefügig" zum Sozialisieren werden und dabei gleich das Geld für die Psychoterapie aufbringen
(viele werden das wohl gar nicht brauchen, einige aber ziemlich sicher).

Nur leider verbinden viele Personen solche Einrichtungen aufgrund des Namens mit den wirklich unwürdigen Straflagern im Deutschen Reich von früher, in denen die Leute vernichtet wurden - und zwar nicht nur gefährliche Straftätige, sondern auch sogenannte "Politische" und jüdische & sexuell anders orientierte Personen(n).
Vermutlich deswegen lässt man die Häftlinge leiber Jahre lang ihr Leben im Häfn vergeuden und sie erst recht kriminalisieren, als dass man ein paar Wählerstimmen weniger bekommt und dafür das Leben von Straftätern durch einen intensiven, aber kurzen Einschnitt wieder auf eine solziale Laufbahn bringt.

Arbeitslager für Verbrecher gibt es ja nachwievor, auch wenn die meiner Ansicht nach auch nicht immer den Sinn der Resozialisierung haben, in Kooperation zwischen Russland und Deutschland sollte es aber angeblich auch ein Projekt geben(*) (allerdings wohl nicht für Sachbeschädiger), ...
*)http://www.old.mdz-moskau.eu/arbeitslagerinsibirienstatthaftindeutschland/

Aber sie sollten immer den Zweck der Resozialisierung dienen, denke ich, anders schaden sie mehr als sie nutzen.

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Du hättest die beiden trotzdem ausgiebig fotografieren können. Verbunden mit dem Angebot, bei der bald eintreffenden Polizei eine Anzeige deswegen zu machen.
Naja, also ich hätte in der Situation wohl keine so ruhige Hand zum Fotografieren...

Beste Grüße
Franz
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wünsche dir jedenfalls, dass du deinen Schaden am VM schnellstmöglichst ersetzt bekommst(y)!
Lieben Dank, Franz. Aber den Schaden bekomme ich auf gar keinen Fall ersetzt, da ich für die Sachbeschädigung eine Zivilklage einreichen müsste. Ich habe ja jetzt lediglich eine Strafanzeige gestellt. Der Schaden ist aber auch nicht so gravierend. Lässt sich nur beheben, wenn man die Haube komplett neu lackiert.
 
Nun wenn die Strafanzeige erfolgreich ist, dürfte auch die Zivilklage gut für dich ausgehen. Warum also nicht durchziehen und dem Stöckchenliebhaber damit an seinem empfindlichsten Punkt treffen - an seinem Geldbeutel.
Außerdem wird er dann jedesmal an seinen Ausraster eindringlich erinnert, wenn du mit deinem frisch lackierten Velomobil an ihm vorbei fährst.:sneaky:
 
Lieben Dank, Franz. Aber den Schaden bekomme ich auf gar keinen Fall ersetzt, da ich für die Sachbeschädigung eine Zivilklage einreichen müsste. ...

Die Zivilklage kannst Du noch erheben. Zunächst wirst Du den Anspruch außergerichtlich geltend machen.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen setzt zunächst voraus, dass die zustellbare Anschrift des Anspruchsgegners bekannt ist.
Das war hier bisher das Problem.

Gelöst werden konnte dies durch das Ermittlungsverfahren auf Grund der Strafanzeige und die eigene Ermittlung.
In dem Ermittlungsverfahren wurde die Anschrift der Täter ermittelt. Diese und die Einlassung der Täter kann nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes - was Kosten verursacht - eingesehen werden.

Mithin muss Dirk nun einen Rechtsanwalt beauftragen die Akten einzusehen, damit er die Anschrift bekommt. Dass die Gegenseite den Vorfall bestreitet, ist nicht ungewöhnlich. Hattest Du nicht auch Zeugen, die Anschrift der Zeugen hast Du doch?

Du must den Schaden beziffern. Lass Dir daher einen Kostenvoranschlag für die Behebung des Schadens machen.

VG Klaus
 
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