§ 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

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Hallo,

ich habe mal eine Frage zum §67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad.
Dieser besagt in Punkt 11, dass Rennräder (keine weiteren Einschränkungen gemacht) mit einem Gewicht unter 11kg keine Lichtmaschine (Dynamo) zu haben brauchen. Statt dessen sind Scheinwerfer und Schlußleuchte mitzuführen und entsprechend §17 Abs.1 anzubringen und zu benutzen.
Hier wird nur von Rennrädern gesprochen. Meine Frage also, gilt dies nur für Rennräder mit Diamantrahmen oder gilt dies auch für Liegeräder. Hat jemand damit schon seine Erfahrungen sammeln können oder kennt die Rechtslage?

Markus
 
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AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Hallo,

falls Dich ein Polizist anhält und Dich deswegen anzeigt und Du nicht zahlst, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen, in dem diese Frage dann entschieden wird.

Bisher gibt es kein entsprechendes Urteil, deswegen wird niemand diese Frage beantworten können.

Gruß
Andreas
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Eine tolle, informative (u. a. ein Schreiben von Herrn Steinbach, BMV) Diskussion ist hier nachzulesen ... http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=240689

flux.

Interressant ist der Verlinkte Teil mir der amtl. Begründung warum Rennräder mit Akkulicht fahren dürfen(sehr starker Verschleiss des Fahrradmantels durch den Seitenläufer).

Insofern müsste heute eigentlich Akku-Licht an RRs wieder verboten werden, weil man sie ja mit Nabendynamo ausrüsten kann.

Eine Weitere Folgerung wäre:
Da es nicht vernünftig möglich ist ein Velomobil mit NaDy auszustatten, müßte Akkulicht dafür legalisiert werden....

Soweit meine Interpretationen...;)
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Am besten finde ich den Ansatz: Wer in der Dunkelheit ohne Licht fahren kann, der kann in der Dunkelheit auch ohne Luft in den Reifen nach Hause schieben!

Der erzieherische Effekt ist nicht zu toppen ...

flux.
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

(sehr starker Verschleiss des Fahrradmantels durch den Seitenläufer).
Das gilt dann ja für LR/Trikes/Velomobile mit kleiner Bereifung noch mehr. Wie schnell dürfte wohl ein 20-Zoll-Kojak durch sein, bei den doch recht hohen Geschwindigkeiten?? :D

Gruß
Heiko
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Was hat die Radgröße mit der Geschwindigkeit zu tun ? Verstehe ich nicht ? Die Umfangsgeschwindigkeit des Reifens ist doch immer so groß wie die Geschwindigkeit in der Vorwärtsbewegung, somit macht es für den Dynamo doch keinen Unterschied ? Nur kommt bei einem kleinen Rad der Reifen öfter am Dynamo vorbei da der Umfang kleiner ist. Das könnte evtl. den Verschleiß erhöhren.

Gruß

Michael
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Der Reifen hat aber weniger Weg auf dem der Gummi weggerubbelt werden kann. Somit sinkt die Lebensdauer proportional zum Umfang des Reifens (gleiche Wanddicke vorrausgesetzt).
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Ach,
so lange man die anderen Verkehrs-Teilnehmer nicht vorsätzlich blendet und selbst gut zu sehen ist, schwamm drüber über diese komische Verordnung. Die wird sich in den nächsten zwanzig Jahren nicht ändern. Obwohl es keine Rolle spielt, wo das Licht letztendlich her kommt.
Was für einen Sinn macht es noch irgendwas auf 6 Watt zu begrenzen um am Ende Leistung auch noch verbraten zu müssen ?
Warum ist Batterie/Akkulicht nicht gleichgesetzt mit Dynamolicht ? ( ist doch in meinem eigenen Interesse gesehen zu werden, und darum hab ich Ersatzakkus dabei)

Hauptsache kompliziert. Typisch Deutschland.

Meiner Meinung nach kann man die ganze Beleuchtungsverordnung auf einen Punkt runterbrechen:

Wenn du im Dunkeln nicht gesehen wirst, weil kein Licht/Reflektoren, dann bist du schuld und kannst für deine Verletzungen und den Schaden des anderen aus eigener Tasche bezahlen.

PS:LED-Eigenbauten - es gibt nichts besseres ;-)
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Bin ich dafür :p

Fahre mittlerweile 4 Diy LED Lampen rum.
E6 Doppelhalbe
Motorradscheinwerfer einer Harley mit LED H4 Leuchtmittel
3x Seoul P4 mit 3 fach optik
IQ Fly Reflektor mit Cree XP-G R5 und 2 extra LEDs mit 18° x 30° Optik fürs Fernlicht.


2 am Dynamo, 2 an Batterie.

Wenn ich mir die STVO Funzeln da anschaue..oh gott..
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Ich würd da jetz auch keinen Elefanten drauss machen, sonst müssen unsere Trikes demnächst so beleuchtet sein wie Verkehrszugelassene E-Rollstühle.

Und wenn wir kein Gesetz dafür hätten, würden sich alle Kerzen, Gaslampen oder irgend nen anderen bunten Sch.... dranbauen :)

Ein Trike müsste auch mit 2 Lampen vorne ausgestattet sein, wenn ich eine sehe, denke ich da kommt ein normales Rad....
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Weil's kaum einer will. Problematisch wär's nicht ;)

Ok! Dann geb ich dir 400€(sollte ja für neue Federbeine, Bremsen und LR'er reichen) in die Hand und DU rüstest mein Quest auf Scheibenbremse um. Wobei ich Scheiben haben möchte bei denen ich minimum 5000km mit einem Satz Beläge fahren kann.
(Trommeln haben im Gegensatz dazu eine Standzeit von 30-50TsdKm)

Ist doch nicht problematisch, also mach mal!

Tschö
René
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Ok! Dann geb ich dir 400€(sollte ja für neue Federbeine, Bremsen und LR'er reichen) in die Hand und DU rüstest mein Quest auf Scheibenbremse um.

Nicht dass ich dir die Scheienbremsen nicht goenne, aber wo tauchen die im §67 auf?

Fabi
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Ok! Dann geb ich dir 400€ [...] und DU rüstest mein Quest auf Scheibenbremse um. Wobei ich Scheiben haben möchte bei denen ich minimum 5000km mit einem Satz Beläge fahren kann.

Wir hatten es vom Nabendynamo, oder? :)
Der SON für's Anthrotech passt von den Maßen her recht gut zum Federbein des Mango/Alleweder, wies beim Quest passt müßt ich schauen (gute Idee übrigens!). Rad vom Federbein lösen wäre mit SON etwas aufwändiger, aber Ihr Questler holt ja eh die ganze Haxe raus ;)

Schau mal was ein SON für's Trike kostet, was spiegelsymetrische Bremssättel+Geber kosten, plus Felgen, plus Nabe auf der anderen Seite, Speichen, Radkappen, Einspeichen - da wird's schon knapp für Deine 400EUR. Zumal ich die Teile nicht zu Händlerkonditionen bekomme.

5000km für die Beläge sind ein neues Kriterium, welches vorher nicht zur Debatte stand - ich denke das geht nicht, mit der verfügbaren Technik aus dem Fahrradbereich.

Ach ja, eins noch: Da ICH nicht berechtigt bin, Sicherheitsrelevante Fremdteile an fremden Fahrrädern in Betrieb zu nehmen, suche ich DIR gern die Brocken zusammen und beschreibe Dir wie DU sie einbauen kannst. Dürfte ja für jemanden mit Deiner Erfahrung und Deinem Wissen kein Problem sein ;)

Gruß,
Patrick
 
AW: § 67 StVZO: Lichttechnische Anlagen am Fahrrad

Habe an meinem AV einen Nordlicht Seitenläufer installiert, und fahre ansonsten mit Akku, kann aber jederzeit auf Dynamo umstecken
 
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