Polizei findet Tausende gestohlene Fahrräder

Ich stelle mir manchmal vor, wie das wäre wenn ich mal mit Metallsäge und Anhänger käme um den Patienten in meiner Garage zu versorgen ...
Du kannst doch einfach was nach BGB finden. Allerdings musst Du dann den Fund anzeigen und darfst ihn nicht "heimlich" in Deiner Garage versorgen. Das übliche Procedere ist, dass Du den Fund beim Fundamt abgibst und das Eigentum erwirbst, wenn innerhalb von sechs Monaten der ursprüngliche Eigentümer keine Ansprüche anmeldet. Es mag etwas knifflig sein, ein abgeschlossenes Fahrrad zu finden, aber mit entsprechender Begründung müsste das wahrscheinlich auch gehen.
 
ich bin selber stellv. Ortsbrandmeister).
...grins.. die leute vergessen bei ihren Postings immer gerne das die beschimpften Berufgruppen hier auch mitlesen. Gerade bei den behauptungen und Storys über die Polizei finde ich das Lustig und bin erstaunt wie still die anwesenden Polizisten sind. Aber die haben früher schon öfters versucht mal etwas klarzustellen...intzwischen sind die, denke ich, frustriert.

Manche Bestimmungen sind längst überholt und gehören angepasst.
Gerade umgekehrt. Brandschutzbestimmungen werden ständig angepasst...oftmals zum schlechten. Was hier nicht bedacht wird ist das bei den Brandschutzbedingungen auch die Fluchtwege bedacht sind. Man stelle sich vor...alles ist voll Rauch, die Augen brennen, man hat Verbrennungen 2ten grades und hinter einem wüten dire Flammen. In Panic versucht man durch die Garage nach draussen zu kommen...und stolpert über die Selterkästen.

Für die Vermieter sind die Brandschutzbedingungen intzischen ein Eldorado: Bei meinem Trike klebt regelmäßig an Zettel dran das ich es entfernen mus, da es lt. Brandschutzbedingungen einen Fluchtweg blockiert (Kellerausgang liegt in der Nähe..der Einzugbereich schein recht großzügig bemessen). Nachdem ich Satteltaschen, Fahrradwerkzeug und Pumpe mal vor meiner Kellertür liegen lies, wurde es aus Sicherheitsgründen entfernt und mir die rechnung für die Entfernung der Gegenstände geschickt. (Längeres Vorspiel mit bösen denunzierenden Nachbar) Da wir unsere Räder,da kein Fahrradkeller, für die Kinder Handelbar im Vorkeller abstellen wird die Brandschutzbestimmung ständig gezückt. .. auch wenn meine Kinder die Schuhe vor der Tür stehen lassen gibt es Brandmails.
Feuerwehr war allerding noch nie da.
 
Meine Garagen sind Lagerraum und Werkstatt, da meine Hütte keinen Keller hat. Die zwei Autos unserer Familie und meine Wohndose stehen praktischerweise unter einem Carport.
In der Garage die noch eine ist stehen eben andere Fahrzeuge. Ein Mopped, ein Elektromofa, zwei Fahrräder, mein Trike und ganz wichtig noch das Campingplatzpinkelundbrötchenholklapprad. Dazu lagern dort noch andere Gegenstände wie Angelzeugs, Campingartikel und Gartengeräte.
Ich hätte überhaupt nicht die Möglichkeit diese Sachen irgend wo anders unterzubringen. Und es ist mir absolut Pumpe wenn ich damit gegen irgendwelche Vorschriften verstoße. Notfalls mauere ich eben das Tor bis auf eine einen Meter breite Tür zu.
 
... Wer eine Garage besitzt oder mietet, der sollte auch über deren Inhalt bestimmen können. Wenn eine Familie 4 Fahrräder besitzt sind diese nebst Anhänger und Zubehör bestens , relativ sicher und sinnvoll in einer Garage untergebracht. Dafür verschwenden sie durch Nichtbesitz eines Autos keinen Parkraum im öffentlichen Bereich.
Manche Bestimmungen sind längst überholt und gehören angepasst.

Ich widerspreche mal dezent.
Nicht nur der rollende, sondern auch der ruhende Automobilverkehr ist mittlerweile ein großes Problem, das die Städte und Gemeinden nicht einfach ignorieren können.
Da Fahrverbote politisch nicht durchsetzbar sind und der Platz im öffentlichen Raum begrenzt ist man seit einigen Jahren dazu übergegangen bei Neubauten eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen / Wohneinheit oder Quadrameter verbindlich vorzuschreiben um den stehenden Verkehr runter von der öffentlichen Straße auf den Privaten Parkplatz zu bekommen. Das Konzept kann aber nur funktionieren, wenn die Leute ihre Stellplätze auch nutzen und nicht statt ihr Automobil in der Garage zu parken aus dieser einen Lagerraum oder eine Werkstatt oder was_auch_immer machen.
Deshalb ist es vielerorts eben vorgeschrieben, das in der Garage eben nur das Auto und Zubehör etwas zu suchen hat, wobei es bei uns so geregelt ist, das ausreichend Platz zum Parken des Autos vorhanden sein muß, alles andere interessiert die Gemeinde nicht.
Brandschutz ist natürlich ein ganz anderer Aspekt, da kuckt die Feuerwehr (jedenfalls bei uns) aber nur in den größeren Anlagen und da machts ja auch Sinn.
 
In Panic versucht man durch die Garage nach draussen zu kommen...und stolpert über die Selterkästen.

Für die Vermieter sind die Brandschutzbedingungen intzischen ein...

Der Vermieter bin ich selber, da es sich bei uns im Hause fast ausschließlich um Eigentumswohnungen handelt.

Bei den Garagen handelt es sich um Einzelgaragen (jede an 3 Seiten Beton, vorne ein Garagentor) in einer Tiefgarage.
Da stolpert niemand über die Wasserkästen.
Wie gesagt, es wurde mit dem Verbot der Lagerung brennbaren Gegenständen (volle Wasserflaschen) argumentiert. Reifen und Benzin in Plastik Kanister ist aber erlaubt. :rolleyes:

Es handelte sich um eine angekündigte Beschau durch die Berufsfeuerwehr.

Und @Jack-Lee , ich wohne in keinem KAFF sonder der Hauptstadt eines Bundeslandes.

Es ging mir auch nicht um bashing der Feuerwehr, sonder um einen Erfahrungsbericht welche Blüten unsere automobile Gesellschaft so trägt.

Ich habe einen eigenen Stellplatz auf unserem Parkdeck. Fernerhin eine eigene Garage.
Obwohl ich kein Auto (mehr) habe, darf ich rechtlich meine Fahrräder nicht in die Garage stellen.

Die Feuerwehr hat einigen Nachbarn einen Kompromiss angeboten. Fahrräder werden geduldet, wenn zusätzlich noch ein Auto in die Garage passt. (Auch wenn man gar kein Auto besitzt) Wasserkästen bleiben auch weiterhin verboten. Auch bei gehbehinderten Personen mit "Schwerbeschädigten Ausweis", und wenn trotzdem noch ein Auto reinpassen würde.

Ist halt deutsche Gründlichkeit. Oder sollte ich lieber sagen, Paragraphen Reiterei.

Obwohl, so eine Feuersbrunst, entfacht und geschürt durch Mineralwasser, womöglich noch durch französisches..........:whistle:
 
Ist halt deutsche Gründlichkeit. Oder sollte ich lieber sagen, Paragraphen Reiterei.
Das ist reine Ländersache, da müsst ihr schon vor der eigenen Tür aufräumen...
Ich habe jetzt nicht alle 16 Garagenverordnung angesehen, sondern nur Bremen, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Der große Unterschied ist die Reihenfolge der Aufzählung, in Bremen und Niedersachsen ist klar ersichtlich, dass nur bei gemeinschaftlichen Garagen die Aufbewahrung von brennbaren Materialien außerhalb von Kfz unzulässig ist (und auch dann, wenn es sich um Autozubehör handelt). In BW dagegen ist aus der Reihenfolge der Aufzählung nicht eindeutig, ob sich dass 'diesen Garagen' nur auf mittlere und große oder alle bezieht (und es wird explizit die Lagerung von brennbarem Autozubehör erlaubt).
 
@Der5teElefant

Unsere Autos, das meiner Eltern und meins, parken trotz Nutzungsverfremdung der Garagen nicht auf der Straße, sondern schön luftig unter einem 6 x 6 m großen Carport auf meinem Grundstück. Die Wohndose hat ihren trockenen Unterstand direkt daneben.
Soll ich mir jetzt zwei weitere Autos anschaffen um diese artgerecht in den Garagen halten zu können? Das wäre jetzt wohl doch etwas zuviel des Guten verlangt.
 
Die Situation in Neubauten ist nicht viel besser: abschließbare Fahrradräume liegen oft in Tiefgaragen, sind also nicht gut erreichbar

Also ein Fahrradabstellraum in den ich direkt von der TG her reinfahren kann ist doch traumhaft.
Viel schlimmer sind die kleinen mehr oder weniger überdachten Ständer im Hof, die es manchmal in Altbauten gibt.

Ich park lieber in der TG an der Wand.
 
uuups ...erst googeln dann besserwisseln. Tatsächlich darf mann auf dem Parkplatz in der Garage nur KFZ abstellen. Aber Fahrräder verbieten geht auch nicht. die dürfen nur nicht die Autos am Einparken behindern..also am besten an der Wand hängen. Die Tatsache das die Gemeinde derart hartnäckig prüft ist allerdings beachtenswert. .. Aufpassen, die sind auf Bussgelder aus.
 
Sag ich doch. Es muss immer noch ein Auto reinpassen, ganz egal ob man eines besitzt oder nicht. :mad:
 
Der Feuer Kasper hat genug Stress produziert. Über die Hälfte der Garagenbesitzer wurden beanstanden. Vier Wochen später kam er dann zur Nachkontrolle.

Hatte der denn ein Recht zur Hausdurchsuchung von Richter?
Ich denke da wurden drastisch die Kompetenzen überschritten!
 
@tkosi

Das gut ist. Abgestellte Fahrräder in einer Garage behindern kein Auto beim abstellen wenn kein Auto vorhanden ist. Supi.:)
 
@ReneF

Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) legt für die Feuerwehr die Pflicht zur Brandschau auf.

Auszug aus § 6 Brandschau
1) In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren eine Brandschau durchzuführen. Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen; die besonderen Vorschriften über die Feuerstättenschau bleiben unberührt.

Du mit deinem ewigen "Haussuchungsbefehl"
Selbst wenn einer nötig wäre (was ich stark bezweifke) wäre dieser, sehr schnell mit dem Argument "Gefahr im Verzug", ausgehebelt.

Wenn ich mit der Feuerwehr auf Konfrontation gehen wollte dann mit stichhaltigen und rechtssicheren Argumenten und weder mit Halbwissen noch Stammtisch Parolen.

Und genau aus diesen Gründen sind sogenannte "Rechts Tipps" in Internetforen im Wahrsten Sinne des Wortes "BRANDGEFÄHRLICH"
 
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