Erster Vorfahrts-Unfall mit Trike - inkl. Bullshitbingo

Wenn ich nur noch so schnell fahren darf, wie es andere von mir erwarten (und die gehen von sich selber aus, also ca. 10-15km/h), dann kann ich das Rad auch stehen lassen und zu Fuß gehen.

Merkst Du, wie wenig sich Deine Argumentation von "Wenn ich bei jedem Abbiegen langsam fahren und Schulterblick machen muss, kann ich ja auch gleich laufen" unterscheidet?

Aber als Radfahrer soll man hellseherische Fähigkeiten mitbringen und plötzlich querende PKW "erschnüffeln"

Merkst Du, wie wenig sich Deine Argumentation von "Man sieht ihn ja nicht. Soll ich als Autofahrer von hinten rechts überholende Fahrräder erschnüffeln?" unterscheidet?

Sorry, keins der vier Argumente ist stichhaltig.
 
Regeln sind für alle und zwar damit es allen besser geht.
Daher ist es auch wichtig das man eben nicht bremst wenn man Wegerecht hat dadurch zwingt man andere nur länger zu warten.
Ich denke jeder VM Fahrer kennt das ein Auto mit Vorfahrt bremst dann doch um zu gucken was das ist.
Da hätte er einen such vorlassen können ubd dsnn länger gucken können.
 
Merkst Du, wie wenig sich Deine Argumentation von "Wenn ich bei jedem Abbiegen langsam fahren und Schulterblick machen muss, kann ich ja auch gleich laufen" unterscheidet?
Merkst Du, wie wenig sich Deine Argumentation von "Man sieht ihn ja nicht. Soll ich als Autofahrer von hinten rechts überholende Fahrräder erschnüffeln?" unterscheidet?
Lass einfach alle zusammen auf der Fahrbahn fahren, schon sind diese Probleme allesamt weg.
Abgesehen davon ist nicht alles ein Vergleich, was hinkt. Das hier ist schon ziemlich tendenziös. In den einen Situationen hat derjenige, dem Langsamfahren und Hellsehen aufgedrückt werden, eigentlich Vorrang, in den anderen hat derjenige, dem schlichtes Umgucken aufgedrückt wird, Nachrang.
 
Merkst Du, wie wenig sich Deine Argumentation von "Man sieht ihn ja nicht. Soll ich als Autofahrer von hinten rechts überholende Fahrräder erschnüffeln?" unterscheidet?
Der entscheidende Unterschied liegt doch einfach darin, wer jeweils Vorrang hat, und wer diesen gewähren muss. Von letzterem sollte man wenigstens den Versuch des 'Erschnüffelns' erwarten können, ganz unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel.
 
Das hier ist schon ziemlich tendenziös. In den einen Situationen hat derjenige, dem Langsamfahren und Hellsehen aufgedrückt werden, eigentlich Vorrang, in den anderen hat derjenige, dem schlichtes Umgucken aufgedrückt wird, Nachrang.

Um es nochmal ganz klar festzuhalten: Ich finde die Gerichtsurteile auch merkwürdig. Ich würde mich auch über Regeländerungen freuen. Dafür halte ich es aber für notwenig, nicht mit Trotz ("da kann ich ja auch gleich laufen") oder Polemik ("erschnüffeln") zu argumentieren, sondern sachlich argumentativ. Ganz besonders, wenn man den anderen so oft Unsachlichkeit vorwirft.
 
Dafür halte ich es aber für notwenig, nicht mit Trotz ("da kann ich ja auch gleich laufen") oder Polemik ("erschnüffeln") zu argumentieren, sondern sachlich argumentativ.
Dann tu es.
Du tust weder dir noch anderen einen Gefallen, wenn Du dich an bekannten blinden Flecken des einen oder anderen Forumsmitglieds festbeißt.
 
Regeln sind für alle und zwar damit es allen besser geht.
Wenn sich die StV-Behörden endlich an seit 1998(!) geltendes Recht hielten...
Lass einfach alle zusammen auf der Fahrbahn fahren, schon sind diese Probleme allesamt weg.
Ich mag gute Radverkehrsanlagen und benutze sie gern. Leider bedeutet das momentan für mich in der Freizeit "95% Fahrbahn".
Die die ERA 2010 ging übrigens NRW im Juni 2011 (!) per Einführungserlass vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen allen BezReg'en zu und hat damit mehr als Norm- oder gar Empfehlungs- Charakter.

Auch das wird gepflissentlich ignoriert.

Gruß
Christoph
 
Ich denke, ich habe sachlich argumentiert als ich in die Diskussion einbrachte, dass vor Gericht auch überraschenderweise rauskommen kann, dass der Richter der Meinung ist, ein schneller Radfahrer habe eine Teilschuld.
Dazu gibt's meines Wissens zwei Referenzurteile, und beide beziehen sich auf Kollisionen zwischen Radfahrern und Fußgängern.
Voraussetzung für den Führerschein ist aber, dass man Geschwindigkeiten schätzen kann, sonst dürfte man z.B. nicht überholen.
 
Regeln sind für alle und zwar damit es allen besser geht.
Daher ist es auch wichtig das man eben nicht bremst wenn man Wegerecht hat dadurch zwingt man andere nur länger zu warten.
Ich denke jeder VM Fahrer kennt das ein Auto mit Vorfahrt bremst dann doch um zu gucken was das ist.
Da hätte er einen such vorlassen können ubd dsnn länger gucken können.
Aufn Trike werde ich doch etwas vorsichtiger sein wie im Velomobil..
Ja die blöden die bremsen und vor dir stehen bleiben ist sehr doof aber gibt wieder trainingskraft...besser ist nicht überholen lassen :whistle:
 
Ich denke, ich habe sachlich argumentiert als ich in die Diskussion einbrachte, dass vor Gericht auch überraschenderweise rauskommen kann, dass der Richter der Meinung ist, ein schneller Radfahrer habe eine Teilschuld.

Ich lese da eher einen Vorwurf:
Wenn es wirklich stimmt (laut Polizeibericht), dass Du "auf dem Geh- und Radweg" gefahren bist, dann bist Du nicht ganz unschuldig. Wenn der Weg nicht ungewöhnlich breit ist, darfst Du auf einem kombinierten Weg nämlich mit einem Trike gar nicht schnell fahren ("Bremsplatten"), denn Du musst auf Fußgänger Rücksicht nehmen.

Und das auch noch mit unpassender Begründung, denn da war offensichtlich kein Fußgänger.

Was hältst du davon wenn du dich entschuldigst und versprichst es nicht wieder zu tun?
 
Ich finde es nicht gut, wenn die Beiträge aus dem Zusammenhang gerissen werden. Es gab da Beiträge zuvor, mit Aussagen und Tonfall. Und es gab Beiträge danach.

Zuvor u.a. "ein gerichtsgang [ist] sinnlos", "Nur weil jemand blinkt haue ich nicht voll in die Eisen.", "da musst du ganz schön einen Speed draufgehabt haben", "[WENN kombinierter Weg, dann] nicht ganz unschuldig". Danach u.a. welche, in denen aufgezeigt wurde, dass einige Gerichte der Meinung waren, Radfahrer haben langsam zu fahren, selbst wenn keine Fußgänger da sind, aber kurzfristig vors Rad treten könnten. Was ist daran unpassend?

Was hältst du davon wenn du dich entschuldigst und versprichst es nicht wieder zu tun?
Ich bin immer gerne bereit, mich für Fehler zu entschuldigen. Aber ich sehe hier noch keinen außer dass man einen Halbsatz eines Postings als Vorwurf lesen könnte wann man ihn ohne Kontext betrachtet. Was genau soll ich nicht mehr tun?
 
Ich glaube es lohnt sich so lange hier ruhig abzuwarten bis es Neuigkeiten vom TO gibt. Sich vorher hier verbal die Birne einzukloppen bringt doch nun wirklich nix.:whistle:
 
Der Autofahrer hat Konsch kurz vorher überholt, sollte also registriert haben das er nicht gerade steht. Desweiteren ist es seine PFLICHT wenigstens in den Spiegel zu schauen ob beim abbiegen über einen vorfahrtsberechtigen Weg nicht etwas kommt.
Wäre ja so als würde ich rechts einen PKW auf der Autobahn überholen, dann nach links ziehen und wenn mir hinten derjenige dann reinfährt soll dieser Schuld sein... Wasn Käse.
Auf der AB ist man selbst Schuld wenn erjenige nicht "wie erwartet" mit 100-130km/h fuhr, sondern doppelt so schnell.
 
Wir diskutieren hier den – manchmal großen – Unterschied zwischen Rechtsempfinden und tatsächlichen Gerichtsurteilen. Ein Richter, der Konsch eine Mitschuld gibt, weil dieser "zu schnell" gefahren ist, ist durchaus denkbar. Die anderen Urteile zeigen das, auch wenn das den meisten hier nicht passt. (Nach allem, was ich aus diesem Thread weiß, würde ich dem Autofahrer auch 100% Schuld geben.) Aber das Risiko, dass Konsch an einen Richter gerät, der ihm eine Mitschuld gibt, ist nicht gerade 0, oder?
 
@Franz: Der Unterschied ist erheblich, mathematisch, physikalisch und "in echt", wie @Jack-Lee andeutete.
Energie ist das Produkt aus Masse und Geschwindigkeit, also: Ekin=1/2*m*v*v.
Bei gleicher Geschwindigkeit ist der Vergleich der Massenwirkung direkt möglich, vielleicht Mercedes A200d mit einem Fahrer 1600 kg zu einem Vm Alkeweder, 36+80=116 kg. 1600/116=13,8. Der Pkw hat dreizehn Mal mehr Wumms. Oder 13 schwere Alleweder stürzen gleichzeitig auf Dich ein, etc.

Man kann auch mit dem Tretroller jemanden totfahren, aber auch der schnelle (und imho bestrafungswürdige) Fußgängerzonenradraser sind statistisch irrelevant. Das bleibt auch in der postfaktischen Zeit eine Tatsache.
Physik jetzt besser?
Gruß Krischan
 
Ich finde es nicht gut, wenn die Beiträge aus dem Zusammenhang gerissen werden.
#
Ich habe dich genauso zitiert wie ich dich verstanden habe.

Ein Richter, der Konsch eine Mitschuld gibt, weil dieser "zu schnell" gefahren ist, ist durchaus denkbar. Die anderen Urteile zeigen das, auch wenn das den meisten hier nicht passt.
Welche Urteile? Solche? http://www.mag-mobil.de/wintertipps-fuers-auto/urteil-radweg-falsche-seite.html

Und was ist "zu schnell"?

Aber das Risiko, dass Konsch an einen Richter gerät, der ihm eine Mitschuld gibt, ist nicht gerade 0, oder?
Wie kommst du denn jetzt auf Richter, das ist ein Fall für die KFZ-Haftpflicht.
 
Energie ist das Produkt aus Masse und Geschwindigkeit
Wenn Du in Physik noch etwas besser aufgepasst hättest, dann wüsstest Du, dass es tatsächlich auf den Impulsübertrag (zeitliches Integral über die Kraft) und dabei insbesonders auch auf die maximale Höhe der Krafteinwirkung ankommt. Die komplette kinetische Energie eines 1,5t PKW bei 100km/h macht einen durchschnittlichen Menschen keine 5° wärmer.
 
Zurück
Oben Unten