Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Den zweiten Teil des Satzes hast du ja weggelassen:StVO_Grundregel schrieb:Danach darf grundsätzlich jeder Verkehrsteilnehmer vom normgerechten Verhalten des Anderen ausgehen, ...
Zu diesen Fehlern mit denen man rechnen muss kommt auch noch die deutlich höhere Gefahr durch die entsprechende Geschwindigkeit:StVO_Grundregel schrieb:...es sei denn, bestimmte Umstände des Einzelfalles oder Erfahrungsgrundsätze lassen vermuten, dass der Andere dieses normgerechte Verhalten nicht zeigen wird.
OLG Koblenz schrieb:Ein Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit eines Unfalls geltend machen will, muss sich nämlich wie ein "Ideal-Fahrer" verhalten. Ein "Ideal-Fahrer" fährt aber nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit...
OLG Koblenz schrieb:Eine Geschwindigkeit im Bereich von 200 km/h ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung einer regelmäßig durch das Handeln mehrerer Verkehrsteilnehmer geprägten Verkehrssituation rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen.
Dann kann ich aber auch sagen dass niemand ein Fahrrad von dir kauftNenne mir ein vielverkauftes Auto das keine 180 fährt!
Ich glaube aber nicht, dass es in Deutschland irgendwann mal eine vergleichbare Situation geben wird. Außer die EU beschließt ...
Alle Citroen C1 und baugleiche zum Beispiel. Eingetragene Höchstgeschwindigkeit 163 km/h.Nenne mir ein vielverkauftes Auto das keine 180 fährt!
Nach dem Text musst Du mit nicht mit Fehlern rechnen, sondern nur mit permanentem Fehlverhalten (übliches Verhalten). Das Ausscheren, so dass der andere Bremsen muss (Vorfahrt nehmen) ist übliches Fehlverhalten. Das Ausscheren so dass es knallt ist ein sehr seltener Fehler (Darwinismus-Award-verdächtig). Mit dem musst Du nicht rechnen.Zu diesen Fehlern mit denen man rechnen muss
Damit hätten unsere Hobbyjuristen zumindest mal einen Hinweis wo es sich zu suchen lohnt. Die Tatsache das dies allerdings in den Jahren 1967 und 1987 geschah zeigt wie relevant die Sache ist.Wie groß der seitliche Abstand beim Überholen tatsächlich ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Der Bundesgerichtshof (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9) und das Bayrische Oberlandesgericht (BayObLG, MDR 1987, 784) nennen zum Beispiel:
- die Beschaffenheit des eigenen Fahrzeuges (LKW mehr als PKW)
- die Fahrgeschwindigkeit (sowohl von Radfahrer als auch Überholer)
- die Fahrbahnverhältnisse (Schlaglöcher, Glatteis...)
- die Wetterverhältnisse (Seitenwind!)
- die Eigenart des Eingeholten (Kind, Gepäck...)
Eine Geschwindigkeit im Bereich von 200 km/h ermöglicht es in der Regel nicht mehr, Unwägbarkeiten in der Entwicklung einer regelmäßig durch das Handeln mehrerer Verkehrsteilnehmer geprägten Verkehrssituation rechtzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen.
In manchen Ländern ist der Seitenabstand geschwindigkeitsabhängig (das war doch in Österreich so, oder?).Was im Umkerhschluss bei begrenztem Platzverhältnis eine Geschwindigkeitsbegrenzung während dem Überholen darstellt.
Das ist es definitiv und ist auch bekannt, spielt aber natürlich erst dann eine Rolle wenn was passiert!Das wäre eigentlich schon ein Tempolimit durch die Hintertür
Nein, man muss auch mit schnelleren Fahzeugen rechnen und darf diese nicht gefährden.Auch stellt der Bezug zum "Ideal-Fahrer" einen prinzipiellen Anhaltspunkt über die Vorfahrtsregeln her.
Wenn die Straße gerade ist kann das schon gehen, oft auch nicht, so meine Erfahrung!Der Sinn des OLG-Spruchs ist m.E. auch auf Landstraßen und das Zusteuern auf "Hindernisse" (andere Verkehrsteilnehmer) übertragbar.
Nahezu jeder Kleinwagen fällt darunter (abgesehen von den aufgemotzten "Sport"-Versionen vielleicht).Nenne mir ein vielverkauftes Auto das keine 180 fährt!
man muss auch mit schnelleren Fahrzeugen rechnen und darf diese nicht gefährden.
Ich hab die Tendenz schon erkannt. Freut mich wenn die Umkehrung gelungen ist Geht alsodie genaue Umkehrung meiner Argumentation
Und ich mache dasselbe Zitat noch einmal....hier niemand ein Auto kauft das nicht mindestens 180 läuft.