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guidolenz123
Was hast Du gegen Wettrüsten ?Streng genommen ist das auch wieder Wettrüsten. Beleuchtungseinrichtungen nach StVZO sollten doch eigentlich reichen, wenn jeder sich bequemt, die Augen offen zu halten und das Hirn einzuschalten. Das wurde aber hier schon in aller Ausführlichkeit durchgekaut.
Wenn man weiß, dass Augen und Ohren nicht so offen sind, wie der Gesetzgeber meint, dann ist es sinnvoll eigene Wege zu gehen.
Damit stellt sich die Frage nach Wettrüsten erst gar nicht.