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Ich nutze lediglich die gleiche Technologie wie unsere stählernen Verkehrsteilnehmer,
in einem Krieg befinde ich mich wahrlich nicht.
in einem Krieg befinde ich mich wahrlich nicht.
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Also Fahrerflucht / Unfallflucht.Auf einer unübersichtlichen Straße nach einem Wald (nicht einsehbar), kamen mir auf einmal auf meiner Fahrbahn 2 Scheinwerfer entgegen. Ich fuhr ca. 60, der Gegenüber wohl eher 120.
Da war nicht viel Zeit zum nachdenken, ich langte in die Eisen und zog Richtung Graben, der einzige Ausweg..
Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit begegnest du diesen aber u.U. demnächst wieder ...Würde ich das bei jedem Idi*** machen
Es gibt keine ultimative Lösung. Das Leben ist nun mal lebensgefährlich.Dann bringe doch du uns weiter und erleuchte uns mit der ultimativen Lösung.
Ich verstehe Deine Aussage jetzt so, dass Du Patrick unterstellst bei seinem Unfall wegen unzureichender eigener Beleuchtung gegen §3 Absatz 1 verstoßen zu haben. Also _das_ halte ich für völlig unangebracht. Korrigiere mich bitte, wenn ich Dich falsch verstanden habe.§3 Absatz 1 gilt für alle Verkehrsteilnehmer.[...]Da war das Stecklicht wohl zu funzelig.
Jetzt aber mal Butter bei die Fische.Es gibt nun mal zwei Arten von Menschen: Die welche Lösungen suchen und die , die nur jammern und Ausreden suchen.
Ich gehöre (wohl Berufsbedingt) eher zu denen die Lösungen suchen.
Lg
Gandalf
Bei Nacht auf kurvenreicher Strecke besseres Licht ist ja wohl machbar.Ich bin sicher nicht der Einzige welcher auf deine (berufsbedingt) professionellen Lösungsvorschläge wartet.
Also ,Lösungsansatz ? Daran haben sich schon schlauere als ich die Köpfe zerbrochen.
Siehe Beitrag 59:Klasse wie genau unserer Zauberer aus Mittelerde andere Menschen kennt, genau weiß was sie denken und wie sie handeln. Das ist schon eine tolle Gabe.
Jetzt kommt erstmal die legale Funzel runter und ein richtiges Licht ran.. Das ist dann so hell wie ein PKW Licht. Das sieht man dann auch "in der Kurve" wenn man entgegenkommt.
Völliger Quatsch. Ich halte es lediglich für sehr blauäugig, auf einer unbeleuchteten, kurvigen Landstraße NICHT damit zu rechnen, dass einem ein Kfz unvermittelt entgegenkommt. Wer dann so schnell fährt, das er nicht mehr adäquat reagieren kann, hat einen Fehler gemacht.Ich verstehe Deine Aussage jetzt so, dass Du Patrick unterstellst bei seinem Unfall wegen unzureichender eigener Beleuchtung gegen §3 Absatz 1 verstoßen zu haben. Also _das_ halte ich für völlig unangebracht. Korrigiere mich bitte, wenn ich Dich falsch verstanden habe.
oder an unübersichtlichen Stellen vorsorglich neben der Fahrbahn auf den Grünstreifen fahren?
Gefahr war also bekannt.PS. an der Kurve stehen schon 2 Kreuze.. Einer von diesen steht für den Sohn eines guten Bekannten. Der ist dort eben unter jenen oben angesprochenen LKW gekommen.. Der konnte nicht mehr ausweichen. Und 40Tonnen gegen 700kg 90er Jahre Rostlaube ist kein faires Duell.
Das liefe darauf hinaus, an unübersichtlichen Stellen 50 km/h rückwärts zu fahren.
Könnt euch gerne lustig machen. Ich würde so eine Todeskurves schon mit einer gewissen Vorsicht und reduzierter Geschwindigkeit angehen bzw. die Strecke meiden. Ich kenne die Gefahrenstellen auf meinen Standardstrecken und verhalte mich ggf. auch jenseits von verkehrsrechtlichen Abwägungen entsprechend so, dass es meiner Sicherheit dient. Nennt man auch "angepasste Geschwindigkeit".oder an unübersichtlichen Stellen vorsorglich neben der Fahrbahn auf den Grünstreifen fahren?
Der Klügere gibt nach, bis die Welt von Deppen regiert wird.