Stationäre Blitzer mit Fahrrad auslösen?

Hallo,

Der Blitzer steht nämlich genau an der Stelle wo man
als Kraftfahrzeugführer wegen dem Hügel gern mal
etwas Schwung holt um Spritt sparend drüber zu kommen.

Klingt nach einer unübersichtlichen Stelle (Hügel!), an der ein Blitzer sinnvoll ist. Und Du weißt schon, dass die 30 auch für Fahrräder gelten und man durch wiederholtes absichtliches Blitzerauslösen auch eine MPU erwirken kann? Kosten entstehen dem Betreiber nur geringe, und wenn die Polizei Dich dann anhält, zahlst Du mehr als diese Kosten.

Gruß, Klaus
 
Es sind an der Stelle 50kmh erlaubt und 55-58 muss ich drauf
gehabt haben.

Wie gesagt n paar Meter vorher sind 60 erlaubt und da geht es auch auf und ab.

Gruß
Grasy
 
Und Du weißt schon, dass die 30 auch für Fahrräder gelten und man durch wiederholtes absichtliches Blitzerauslösen auch eine MPU erwirken kann?

Gelten die 30kmh der Tempo 30 Zone eigentlich ähnlich wie die generellen 50kmh in Ortschaften - nämlich nicht für Radfahrer oder gilt das so, als wenn dieses Geschwindigkeitslimit durch ein extra Vz für 30kmh angeordnet worden wäre und somit auch für Radfahrern gilt?

(Ich muss gestehen, ich bin zu faul zum Suchen :whistle:)
 
Moin,

in diesem Thread geht einiges "durcheinander", ich versuche mal, etwas "Aufklärungsarbeit" zu leisten:

Im Thread sind bisher 4 verschiedene Anlage-Typen in die Diskussion eingebracht worde:

1. stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung
2. stationäre Anlagen zur Rotlichtüberwachung
3. stationäre (oder mobile, geht aus dem Post nicht klar hervor) Geschwindigkeitsanzeigeanlagen
4. mobile Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung

Es ging dem Threadersteller um den 1. Anlagentyp. Dazu zunächst etwas über die auf dem Markt befindlichen Anlagen im Einzelnen:

- Alle in Deutschland aufgestellten Anlagen (mobil und stationär) zur Geschwindigkeits- und/oder Rotlichtüberwachung müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) typgeprüft und zugelassen sein.

- Für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung (in D) gibt es z.Zt. 3 zugelassene Anlagen-Hersteller:

+ JENOPTIK Robot GmbH

+ VDS Verkehrstechnik GmbH

und

+ VITRONIC Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH

- Es gibt weiterhin noch eine - auslaufende - Zulassung für die Geräte der Firma "Truvelo Deutschland", die mittlerweile von der Firma "VDS Verkehrstechnik GmbH" übernommen wurde.

- Unter diesen zugelassenen Geräten für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung gibt es genau ein Radargerät -> Das "Multanova 6 F AFB" der Firma "JENOPTIK Robot GmbH".
Dieses Gerät wird ausschliesslich an Autobahnschilderbrücken montiert. Der Einsatz von Radargeräten an stationären Anlagen zu Geschwindigkeitsüberwachung ist in soweit problematisch, als dass Radaranlagen extrem empfindlich auf
(Winkel-)Abweichungen in Bezug auf die Fahrspur der zu überwachenden Fahrzeuge reagieren. Bei Anlagen, die auf einem Pfostenträger angebracht sind, würde da schon ein einfaches dagegentreten reichen, um die Messung in Zweifel zu ziehen...

- Unter diesen zugelassenen Geräten für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung gibt es kein Gerät, das mittels Induktionsschleifen misst. Das letzte zugelassene Gerät (dessen Zulassung meines Wissens bereits ausgelaufen sein dürfte) war
das "Esomat 2000" der Firma eso GmbH welches allerdings auch nur an Schilderbrücken über Autobahnen montiert wurde.

- D.h.: Für die z. Zt. im zugelassenen Einsatz befindlichen Geräte zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung gibt es genau drei mögliche Techniken:

+ Geräte deren Messung über einen aufgeweiteten Laserstrahl ausgeführt sind - sogenannte Laserscanner der Firmen "VITRONIC" (PoliScan, erkennbar an der Rundsäule) und "JENOPTIK" (TRAFFISTAR S 350, relativ eckige Kunststoffsäule)

+ eine Anlage zu stationären Geschwindigkeitsmessung mittels Lichtschranke (ES 3.0 der Firma "eso GmbH", breiter Kasten mit 5 "Augen" und externen Kameras - meist auf dem Mittelstreifen von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
[funktioniert als sog. Einseitensensor übrigens nur bei Tageslicht zuverlässig])

+ sowie Anlagen mit piezoelektronischer Auslösung (Drucksensoren) der Firmen "JENOPTIK" (TRAFFIPAX, "Starenkästen" mit übereinander angeordneten "Augen" für Blitz und Kamera) und "VDS" (M5 und Truvelo M4, "Starenkästen" mit schräg
nebeneinander angeordneten "Augen" für Blitz und Kamera)

In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, in denen ein LR/VM durch/über eine stationäre Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung fährt, dürfte es sich um eine Anlage mit piezoelektronischer Auslösung (Drucksensor) handeln. Dieser piezoelektronische Sensor reagiert auf den Druck, den ein überfahrendes Fahrzeug auf den Sensor ausübt. Es sind drei (TRAFFIPAX) oder vier (VDS M5 und TRUVELO M4) Sensor"streifen" die überfahren werden, und aus dem Zeitabstand zwischen dem Überfahren der Sensoren und dem - bekannten - Abstand der Sensoren untereinander kann dann eine Weg-Zeit-Korrelation, mithin eine Geschwindigkeit ermittelt werden.
Nun üben KFZ in der Regel einen relativ konstanten Bodendruck aus - vor der Verlegung von piezoelektronischen Sensoren ist die Fahrbahnbeschaffenheit zu überprüfen -> Bodenwellen u.ä. Unebenheiten sind ein Ausschlusskriterium -, es können also ausreichend zweifelsfrei die drei bzw. vier hintereinanderfolgenden Messwerte dem selben KFZ zugeordnet werden.

Bei LR/VM stellt sich dies allerdings anders dar.:
Bei einem Kurzlieger (ein- oder zweispurig) ergibt sich abhängig vom Pedalzyklus ein deutlich unterschiedlicher Bodendruck auf das Vorderrad. In der Stellung 12/6 Uhr wird auf das Vorderrad ein erheblich höherer Druck geleitet, als in der 3/9 Uhr-Position. Wenn jetzt zwei der drei (bzw. 4) Sensoren mit einem unterschiedlichen Bodendruck überfahren werden, kann der Rechner in der Überwachungsanlage diese Signakle nicht eindeutig dem gleichen Fahrzeug zuordnen und verwirft daher die Messung -> es erfolgt keine Kameraauslösung. Wenn man nun ohne zu pedalieren über die Sensoren rollt, müsste , zumindest was die piezoelektronische Auslösung angeht, eine Geschwindigkeitsübertretung entsprechend festgestellt und die Kamera ausgelöst werden können. Aber: diese Anlagen mit piezoelektronischer Auslösung lassen sich recht gut auf den zu erwartenden minimalen Bodendruck einstellen (Auslöseschwelle), und in der Regel dürfte versucht werden, die Auslösung durch irgendetwas unter KFZ-Größe auszuschliessen. Wie detailliert diese Auslöseschwelle eingestellt wird ist allerdings von dem bedienenden Staatsdiener abhängig.
Wer es also darauf anlegen will, von einer solchen Anlage geblitzt zu werden (der Sinn einer solchen Aktion erschliesst sich mir allerdings nicht!), sollte mit möglischt schwerem Gerät und hohem Pedaldruck bei niedriger Kadenz (damit der Bodendruck möglichst über alle Sensorstreifen konstant bleibt - oder mit seeeehr hoher Kadenz. Ich rechne jetzt nicht aus, welche Kadenz man erreichen müsste, damit jeder Sensor bei einem erneuten Pedalmaximum erreicht würde...) fahren.

Die Laserscanner müssten auch bei Fahrrädern/VMs dank der kontinuierlichen Positionserkennung mit Mehrfachmessung zuverlässig funktionieren.

Die Einseitenlichtschranke lasse ich mal außen vor, da diese auf den HPV-relevanten Strecken nur sehr selten eingestzt wird.

-

Die anderen Anlagentypen (2.-4. der o.a. Auflistung) funktionieren entweder nach denselben Prinzipien; dort gibt es aber auch noch viele andere Möglichkeiten wie z.B. Radar, Videoüberwachung, Induktionsschleifen, Laserpistolen, die aber allesamt nicht in stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung zur Anwendung kommen.

Soviel für heute, wenn es jemanden interessiert, kann ich ein anderes Mal noch was zu den stationären Anlagen zur Rotlichtüberwachung und den Geschwindigkeitsanzeigeanlagen schreiben ...

VG
Peter

Edit: Typo
 
Hallo Peter,

Bei einem Kurzlieger (ein- oder zweispurig) ergibt sich abhängig vom Pedalzyklus ein deutlich unterschiedlicher Bodendruck auf das Vorderrad. In der Stellung 12/6 Uhr wird auf das Vorderrad ein erheblich höherer Druck geleitet, als in der 3/9 Uhr-Position.

Das würde ja bedeuten, dass Kurzlieger mit gefederten vorderrädern im Pedalzyklus wippen, tun meine aber nicht, wenn ich mich nicht gerade mit winziger Geschwindigkeit den Berg hochquäle.

die Auslösung durch irgendetwas unter KFZ-Größe auszuschliessen. Wie detailliert diese Auslöseschwelle eingestellt wird ist allerdings von dem bedienenden Staatsdiener abhängig.

Das würde aber bedeuten, dass eine Anlage entweder immer auslöst oder nie, und nicht zweimal und beim dritten Mal nicht.

Gruß, Klaus
 
Ich meine gelesen zu haben dass bei einigen modernen Geräten die Daten unmittelbar nach der Messung per Funk übertragen werden, ( eine MMS quasi ) und wenn man in Betracht zieht dass eine SD-Karte Platz für einige Tausend hochauflösende Fotos bieten kann dürfte die "Film voll" oder "Speicher voll" Theorie wohl nicht nur unwahrscheinlich sondern auch unhaltbar sein.
 
"Film voll" gibt es heutzutage nicht mehr

Und wenn man nicht andauernd mit 25 zuviel durch die Kontrollstelle donnert bekommt man auch keine MPU

Generell ist dem Fahrradfahrer schlecht ein Vorwurf zu machen, da er keinen Tacho hat. Dies gilt natürlich nur bei kleinen Verstössen. Gerichtsliche Einschätzungen gibt es IMO nicht.
 
Moin Klaus,

Das würde ja bedeuten, dass Kurzlieger mit gefederten vorderrädern im Pedalzyklus wippen, tun meine aber nicht, ...

Das liegt daran, dass sicherlich bei Deinen Kurzliegern nicht nur eine Federung, sondern auch eine Dämpfung hineinkonstruiert wurde, die ebendieses zuverlässig verhindert.

Das würde aber bedeuten, dass eine Anlage entweder immer auslöst oder nie, und nicht zweimal und beim dritten Mal nicht.
Gruß, Klaus

Piezoelemente reagieren je nach Bauart auch relativ empfindlich auf Luftdruckschwankungen und Luftfeuchtigkeitsänderungen (das würde eine unterschiedliche "Tagesform" der Blitzers erklären); ausserdem könnte es halt sein, das Du, wie oben beschrieben, zweimal die richtige Kadenz triffst (oder eben gar nicht pedaliertst) und beim dritten mal dann halt nicht.

VG
Peter
 
Danke @phileas für deine ausführliche Aufklärung. Das war's, was ich wissen wollte.
Hätte ich mir also gar kein 6kg tiefliegenden Baustahlrahmen machen müssen. So hat mein neuer Langlieger zwar 3% mehr Systemgewicht, aber nicht unbedingt auf dem Vorderrad. Dennoch ist die Erfolgsquote gerade perfekt: 2 von 2 möglichen Schüssen auf der Fahrt gestern.
Jetzt gilt es das Experiment noch in Sachen bürokratischer Reaktion abzuschließen... dann kann ich wieder gesittet fahren.
VG Steffen
 
Moin,
Generell ist dem Fahrradfahrer schlecht ein Vorwurf zu machen, da er keinen Tacho hat.
Tacho ist auch nicht immer vorgeschrieben, aber die Einhaltung der Geschwindigkeitbegrenzungen schon. Wie der Fahrer das ohne Tacho anstellt ist allein seine Sache, er hat es nur sicherzustellen (und es ist erlaubt, langsamer zu fahren...).

Ciao,
Andreas
 
Es gab vor Jahren mal ein Urteil: Da hat ein Autofahrer dagegen geklagt, Strafe wegen überhöhter Geschwindigkeit zu zahlen. Seine Begründung: Die Tachowelle sei kurz zuvor abgeschert, er hatte noch keinen Termin in der Werkstatt gekriegt und er hätte keine Ahnung gehabt, wie schnell er unterwegs war. Dem widersprach das Gericht mit der Begründung, er hätte sich ja bloß nach der Geschwindigkeit des umgebenden Verkehrs zu richten brauchen. Ich könnte mir vorstellen, dass bei sehr schnellen Fahrrädern ähnlich geurteilt wird...
 
Dem widersprach das Gericht mit der Begründung, er hätte sich ja bloß nach der Geschwindigkeit des umgebenden Verkehrs zu richten brauchen. Ich könnte mir vorstellen, dass bei sehr schnellen Fahrrädern ähnlich geurteilt wird...
Das heist, ich darf in der 30er Zone jetzt zwischen 45-60 fahren?
Dann würde ich mich nach den anderen Verkehrsteilnehmern richten.. Denn selbst mit 40km/h werde ich von JEDEM überholt. Egal ob Bus, Polizei, LKW oder normaler KFZ Fahrer..
 
Das heist, ich darf in der 30er Zone jetzt zwischen 45-60 fahren?

Nein, heißt es nicht. Die Anderen dienen als Orientierung, nicht als Maßstab. Geschwindigkeiten, insbesondere wenn sie sich verdoppeln, da setzt der Gesetzgeber zu Recht ein gewisses Gefühl und den Verstand des Einzelnen voraus. Solltest du dich vor Gericht aber darauf berufen, über beides nicht im ausreichendem Maße zu verfügen, könnte ganz schnell deine Eignung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auf dem Prüfstand stehen.
 
Puh, dann dürfte hier wohl nicht mal mehr die Polizei mit dem Auto fahren...
Würde ich begrüßen. Halte mich dann auch penibel an die 30
 
Geschwindigkeiten, insbesondere wenn sie sich verdoppeln, da setzt der Gesetzgeber zu Recht ein gewisses Gefühl und den Verstand des Einzelnen voraus.
Der Gesetzgeber vielleicht, die Richter nicht unbedingt. Schau mal das Beispiel mit der Schrittgeschwindigkeit in Verkehrsberuhigten Bereichen an. Für mich und viele andere ist Schrittgeschwindigkeit so um die 5kmh und beim "Eilmarsch" (wurde früher beim Bund so genannt) um die 7kmh.

Nach geltender Rechtsprechung jedoch wird Schrittgeschwindigkeit zumindest für Kfz so um die 20kmh interpretiert (bei Fahrrädern jedoch 5kmh, die sind ja nicht so kippelig wie Autos :X3:) und das ist fast die vierfache und nicht "nur" die doppelte Geschwindigkeit.
 
Puh, dann dürfte hier wohl nicht mal mehr die Polizei mit dem Auto fahren...

Die Polizei kann fast alles was sie tut, mit einsatzbedingt begründen. Von daher taugt sie nicht als Beispiel.

Wenn du dich immer Penibel an die Limits hälst, machst du dich aber selbst unbeliebt, wenn die Polizei mit 30 K/mh hinter dir herzuckeln muß.:D

@independent mechanic : ich fürchte der letzte Satz ist (bedauerlicherweise) etwas gewagt. :(

Inwiefern? Ist eher etwas ironisch gmeint.
 
Hallo,

Nach geltender Rechtsprechung jedoch wird Schrittgeschwindigkeit zumindest für Kfz so um die 20kmh interpretiert (bei Fahrrädern jedoch 5kmh, die sind ja nicht so kippelig wie Autos :X3:) und das ist fast die vierfache und nicht "nur" die doppelte Geschwindigkeit.

So einfach ist es nicht, gegen Kfz-Fahrer gibt es auch strengere Urteile wie Tachonadel darf sich nicht bewegen oder Schrittgeschwindigkeit entspricht Fußgängergeschwindigkeit. Und es gibt sicher kein Urteil, dass es dem Kfz-Führer erlaubt, im geschwindigkeitsberuhigten Bereih einen Radfahrer zu überholen. Denn dann ist er garantiert zu schnell - und hält in aller Regel aufgrund geringer Fahrbahnbreite den vorgeschriebenen Seitenabstand nicht ein, zumal der langsame Radler ja eiert.

Die Polizei kann fast alles was sie tut, mit einsatzbedingt begründen.

Zumindest versucht sie es, bisweilen wird aber die Toleranzgrenze des Chefs dann doch überschritten.

Gruß, Klaus
 
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