Guerilla-Radstreifen in FFB

Das hatten wir in Graz vor 35 Jahren:

http://graz.radln.net/cms/beitrag/10827859/25359581/ schrieb:
Im Juni 1980 wurde im Stadtpark der erste Radweg illegal bei Nacht von Aktivisten aufgepinselt. Als die Polizei einschritt und die Personalien aufnahm, sahen sich die Ordnungshüter mit fast nur Diplomingenieuren konfrontiert. Gegen "Auslieferung" der Rad-Schablone (aus einem Waschmaschinen-Karton, der dann auch für die ersten echten Piktogramme als Vorlage diente, Anm.) setzte sich ein junger Politiker namens Erich Edegger für die "Sünder" ein, die straffrei ausgingen. So wirkte diese Aktion zumindest beschleunigend für die Umsetzung des ersten Radverkehrskonzepts - die "VeloRution" war im Sattel.

Damit erlangte Graz 100 Jahre nach der ersten Blüte seinen Ruf als Österreichs Radlerhauptstadt, als "Radnabe(l) Österreichs" (zit. ARGUS-Zeitung "Drahtesel", 1990), wieder zurück.
http://graz.radln.net/cms/beitrag/10827859/25359581/
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:)
Gruß, Harald
 
Die Ausbuchtung um den Schildermast finde ich sehr gut durchdacht, das fehlt auf den meisten heutigen legalen Radwegen:D
 
Radstreifen mit gestrichelter Begrenzung dürfen von den Autlern überfahren werden. Der Radler muss sich aber (wg des Rechtsfahrgebotes) auf der rechten Seite halten.
Macht also für Radler nicht viel Sinn.
 
Der Radler muss sich aber (wg des Rechtsfahrgebotes) auf der rechten Seite halten.
Macht also für Radler nicht viel Sinn.
Wenn du für ein sicheres Befahren der Fahrbahn zum rechten Fahrbahnrand mehr Abstand brauchst als markiert ist, kannst du auch links der Markierung fahren ohne gegen das Rechtsfahrgebot zu verstoßen. Wenn ich mich recht erinnere darfst du sogar so weit links fahren wie du willst, solange du einen Überholvorgang damit nicht verhinderst. Ist zum Überholen so oder so der linke Fahrstreifen oder der Fahrstreifen des Gegenverkehrs zu benutzen, weil auf deinem nicht genug Platz ist, um dich mit genügend Sicherheitsabstand (=1,5m) zu überholen, verstößt du auch bei bester Fahrbahnoberfläche nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wenn du nur 1,5m Abstand zur linken Fahrstreifenmarkierung hälst.

Ersteres ist ganz klar, denn einige der achso sicheren Streifen sind gerade mal einen Meter breit und führen direkt an parkenden Autos vorbei. Diese Streifen markieren also quasi gerade deinen Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos.

Beim letzteren sollte man vorher nochmal in die StVO schauen. Es könnte auch sein, dass ich das nur in irgendeinem Urteil gelesen habe.

Viele Grüße,
Nepomuk
 
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Scherz-von-Unbekannten-Wie-ein-blauer-Radweg-fuer-Aerger-sorgt-id33694882.html schrieb:
Die bayerische Regierung habe das Sagen und einen Radweg bisher abgelehnt. Die Straßenbreite würde dies nicht hergeben laute das Argument.
Das ist ja auch kein Radweg, sondern abgesehen von der Farbe ein Angebotsstreifen.
Aber ich finde das schon OK, dass die Regierung eine Ausgrenzung ablehnt. Das sollte man aufgreifen, indem man die Fahrradpiktogramme über den ganzen Fahrstreifen verteilt und den blauen Strich direkt neben den weißen links verlegt.

Viele Grüße,
Stefan
 
Jöhe, jetzt wo ich so nachdenke, glaub ich den Guerilla Fahrradstreifen schon befahren zu haben. Ich hab mich schon gewundert als ich von der Augsburgerstr. kommend,
der Vorfahrtsstraße folgend plötzlich auf nen Fahrradstreifen weiterfuhr, bis ich rechts in die Schöngeisingerstr. einbog.
Und jetzt isser weg :cry:
 
Heute auf Radio 106.4 gehört. Der Radlstreifen soll wieder kommen und diesmal ganz legal
LG, Klaus
 
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