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Hallo,
exakt, leider nur kann der Bauherr gegen eine einmalige Zahlung von der Pflicht befreit werden. Anderseits: Die Anwohner haben oft einen Anteil für die Erstellung der Straße bezahlt, bei uns z.B. waren es 90% durch die Anwohner und nur 10% durch die Stadt. Insofern wird man in solchen Fällen gegen eine Nutzung der Straßenparkplätze durch die Anwohner kaum etwas einwenden können. Andererseits gefällt mir auch die Lösung, die es nach meiner Erinnerung in Tokio gibt: Nur wer einen Stellplatz nachweisen kann, bekommt sein Auto zugelassen.
Gruß, Klaus
Man schaut einfach in die örtlichen Satzungen und Bauvorschriften und weiß dann bei Neubauten auf jeden Fall Bescheid. Meist sind 1,5 oder mehr PKW-Stellplätze pro Wohnung vorgeschrieben und die Einfahrt zählt nicht.
exakt, leider nur kann der Bauherr gegen eine einmalige Zahlung von der Pflicht befreit werden. Anderseits: Die Anwohner haben oft einen Anteil für die Erstellung der Straße bezahlt, bei uns z.B. waren es 90% durch die Anwohner und nur 10% durch die Stadt. Insofern wird man in solchen Fällen gegen eine Nutzung der Straßenparkplätze durch die Anwohner kaum etwas einwenden können. Andererseits gefällt mir auch die Lösung, die es nach meiner Erinnerung in Tokio gibt: Nur wer einen Stellplatz nachweisen kann, bekommt sein Auto zugelassen.
Gruß, Klaus