Ich denke nicht, dass die Versicherungen tatsächlich immer einen Prozess riskieren.
Man kann sich zwar nach einem Unfall einen Anwalt nehmen, der die Kommunikation mit der Versicherung übernimmt.
Die Kosten dafür muss am Ende auch die Versicherung übernehmen. Stellt die Versicherung sich aber quer und es droht eine Klage, so muss man erst einmal für die Kosten selbst aufkommen (oder die Rechtsschutzversicherung). Das ist nämlich bis dahin nicht abgedeckt.
So haben es mir bei meinen beiden Unfällen jedenfalls die jeweiligen Anwälte erklärt.
Ich habe es per dato immer so gehandhabt, dass ich bei Mandaten ,die sofort nach dem Unfall bei mir eingingen (soweit mich die Mandantschaft über den Unfallhergang nicht offensichtlich gravierend angelogen hat) und keine Rechtsschutzdeckung bestand,ich lediglich meine Ra-Note dann abgerechnet habe, wenn sie von der Gegnerversicherung auch übernommen wurde--gilt dem Grunde nach sowie der Höhe nach. Alles andere war Service am Mandanten.
Das war hier im lokalen Umfeld auch bekannt.
Die meisten ,die mit Unfällen zum Anwalt gehen , sind eh Rechtschutz-versichert.
Die anderen trauen sich erst zum Anwalt ,wenns schon brennt.
Dann gabs und gibts aber auch bei mir keine Sonderkonditionen (siehe oben) mehr.
Entweder gleich zu mir ohne Risiko der Anwaltskosten (bei nicht offensichtl. Lügengeschichte ..s.o.), oder später..dann aber mit Anwaltskostenrisiko,falls nicht RS-versichert.
Was Dir Deine Anwälte erklärten ,trifft also grundsätzl. zu...es geht aber auch um die Handhabung.
Ändert aber nix daran , dass ein Anwalt von Anfang an (da kann der Mandant noch nix verhunzt haben) sinnvoll ist..
Kann natürl. jeder handhaben ,wie er will...aber hinterher auch nicht meckern...