Vom Auto abgeräumt worden..A6 im Eimer...

Meiner Erfahrung nach zahlt die gegnerische Versicherung sogar 20 Euro drauf (als Bonus sozusagen) wenn man sich als Geschädigter einen Anwalt nimmt. Hintergrund ist, dass die Versicherung den Schaden viel schneller und unkomplizierter behandeln kann und damit Geld und Ärger spart. Die haben scheinbar auch keine Lust jedem Geschädigten dutzendmal zu erklären was sein Anspruch ist und was nicht.

Insofern ist der Rat einen juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen nur richtig und bringt scheinbar in der Regel beiden Seiten Vorteile.
 
Ich denke nicht, dass die Versicherungen tatsächlich immer einen Prozess riskieren.
Man kann sich zwar nach einem Unfall einen Anwalt nehmen, der die Kommunikation mit der Versicherung übernimmt.
Die Kosten dafür muss am Ende auch die Versicherung übernehmen. Stellt die Versicherung sich aber quer und es droht eine Klage, so muss man erst einmal für die Kosten selbst aufkommen (oder die Rechtsschutzversicherung). Das ist nämlich bis dahin nicht abgedeckt.
So haben es mir bei meinen beiden Unfällen jedenfalls die jeweiligen Anwälte erklärt.


Ich habe es per dato immer so gehandhabt, dass ich bei Mandaten ,die sofort nach dem Unfall bei mir eingingen (soweit mich die Mandantschaft über den Unfallhergang nicht offensichtlich gravierend angelogen hat) und keine Rechtsschutzdeckung bestand,ich lediglich meine Ra-Note dann abgerechnet habe, wenn sie von der Gegnerversicherung auch übernommen wurde--gilt dem Grunde nach sowie der Höhe nach. Alles andere war Service am Mandanten.
Das war hier im lokalen Umfeld auch bekannt.
Die meisten ,die mit Unfällen zum Anwalt gehen , sind eh Rechtschutz-versichert.
Die anderen trauen sich erst zum Anwalt ,wenns schon brennt.
Dann gabs und gibts aber auch bei mir keine Sonderkonditionen (siehe oben) mehr.
Entweder gleich zu mir ohne Risiko der Anwaltskosten (bei nicht offensichtl. Lügengeschichte ..s.o.), oder später..dann aber mit Anwaltskostenrisiko,falls nicht RS-versichert.

Was Dir Deine Anwälte erklärten ,trifft also grundsätzl. zu...es geht aber auch um die Handhabung.
Ändert aber nix daran , dass ein Anwalt von Anfang an (da kann der Mandant noch nix verhunzt haben) sinnvoll ist..
Kann natürl. jeder handhaben ,wie er will...aber hinterher auch nicht meckern...:p:D;)
 
Meiner Erfahrung nach zahlt die gegnerische Versicherung sogar 20 Euro drauf (als Bonus sozusagen) wenn man sich als Geschädigter einen Anwalt nimmt. Hintergrund ist, dass die Versicherung den Schaden viel schneller und unkomplizierter behandeln kann und damit Geld und Ärger spart. Die haben scheinbar auch keine Lust jedem Geschädigten dutzendmal zu erklären was sein Anspruch ist und was nicht.

Insofern ist der Rat einen juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen nur richtig und bringt scheinbar in der Regel beiden Seiten Vorteile.
Das mit den von Dir genannten 20 Euro (je nach dem auch 30 Euro) hat folgenden Hintergrund:
Dem Geschädigten steht eine allg. Aufwandspauschale (je nach Gerichtssprengel 20-30 Euro) zu...die zahlen die Vers aber i.d.R. nur ,wenn es verlangt wird...und ein Anwalt verlangt das automatisch.
Bei "freier" Regulierung ohne Anwalt ist dies einer der oftmals vielen Positionen ,die die Vers nicht freiwillig/von sich aus ausgleicht.
 
Jein.
Mein Anwalt hat mir das damals so erklärt: Wenn wir jeden Pisselkram einfordern, stellen sich Versicherungen gerne quer.

Auch bei nur 10 oder 15 € pro Tag ist das bei einer größeren Reparatur, die bei einem Spezialrad gerne schon mal ein paar Wochen dauern kann (Ersatzteilbeschaffung, überschneidende Termine, etc.) überhaupt kein Pisselkram mehr. Klar, bei 2 oder 3 Tagen Nutzungsausfall würde ich darauf auch nicht herumreiten.

Abgesehen davon stellen sich viele Versicherungen grundsätzlich erstmal quer wenn sie zahlen sollen und hoffen dann auf einen Anwalt, der beim Fahrrad (natürlich nicht bei einem Auto) diesen "Pisselkram" vergisst.
Natürlich sollte man aber auch bereit sein, die Angelegenheit juristisch durchzuziehen, zumal es heute einem Amtsrichter schwerer als noch vor einem Jahr fallen dürfte, bei Nichttragen eines Fahrradhelmes einen Abzug beim Schmerzensgeld vorzunehmen oder die Nutzungsausfallentschädigung nicht anzuerkennen (Achtung, du darfst dann kein zweites benutzbares Fahrrad mehr zur Verfügung haben und mußt noch in der Lage sein, Fahrrad fahren zu können/wollen).


Viele Grüße


Jürgen
 
Hallo Jürgen,

Pisselkram sind die Beträge dann, wenn es - wie bei mir - um einige tausend Euro geht. Dann relativieren sich 500 € .

Es ist sinnvoller, wenn Railer all dies mit SEINEM Anwalt bespricht. Mein Anwalt ( Fachanwalt für Verkehrsrecht) hat mich so instruiert, dass es eben sinnvoller ist, bei manchen "kleineren" Beträgen alle fünfe gerade sein zu lassen und nicht darauf herumzureiten, wenn die Summe die letztendlich zur Auszahlung benannt wird, stimmt.
Dann muss ein jeder für sich entschieden, ob er damit zufrieden ist.

Gruß
Reinhard
 
Wow...
Soviel Anteilnahme und hilfreiche Hinweise!
Danke dafür. Da sind viele gute Hinweise dabei. Mein Anwalt ist,glaube ich, infiziert vom Velomobil fahren...Scheint als wäre der Jagdtrieb geweckt...
 
Hallo Jürgen,

Mein Anwalt ( Fachanwalt für Verkehrsrecht) hat mich so instruiert, dass es eben sinnvoller ist, bei manchen "kleineren" Beträgen alle fünfe gerade sein zu lassen und nicht darauf herumzureiten, wenn die Summe die letztendlich zur Auszahlung benannt wird, stimmt.
Dann muss ein jeder für sich entschieden, ob er damit zufrieden ist.

Gruß
Reinhard


Genauso berate ich auch...nicht der Weg ist das Ziel...das Ergebnis muss individuell stimmen...
 
Was mich etwas erstaunt, ist diese Empfehlung "unbedingt" Anwalt.
Naja, das sind einfach Erfahrungen mit Versicherungen. Wenn kein Anwalt drin steckt, versuchen die, sich um ihre Verpflichtung zur Schadensregulierung zu drücken oder einen mit ein paar Euro abzuspeißen. Geht halt auf Kosten des Unfallopfers.
Ich würde daher (sofern die Schuldfrage mit Unfallgegner, Polizei einwandfrei geklärt ist) den ersten Brief noch ohne Anwalt abschicken, aber ganz klar reinschreiben, dass wenn sie Anstalten machen, sofort ein Anwalt eingeschaltet wird.

Grüße,
Martin
 
Auf einem Radweg fahrend, längs einer Bundesstraße hat mich ein einbiegender Autofahrer vom Radweg geschoben und auf die Fahrbahn befördert.
Der Klassiker!

Bist du schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren? Ist niemand mit einer Laterne vor dir hergelaufen, um die Autofahrer zu warnen? Hattest du keinen Helm auf? Wenn du eine dieser Fragen mit "Ja" beantworten kannst, solltest du künftig zu deiner eigenen Sicherheit Radwege meiden.

Viele Grüße,
Martin
 
Jesus....:-0
Das Etwas an Rest des A6 ist eingetrudelt...ich muss mich erstmal setzen...mir is schlecht. ..
 
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So.mal 4 bildkens für den ersten Impuls.

Es ist an so vielen stellen gebrochen dass ich Details erspare..
Auch an Einstieg Dach klappe usw...Mast verzogen.
Hr Aufhängung schief...Sitz gebrochen. Einstiegskanten beidseitig von den Schultern. ?.
 
Ouchey. :( Das schöne Ding.

Es hat eine Menge Energie absorbiert, die ansonsten Dich "verformt" hätte. (y)

Viele Grüße
Wolf
 
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So.mal 4 bildkens für den ersten Impuls.

Es ist an so vielen stellen gebrochen dass ich Details erspare..
Auch an Einstieg Dach klappe usw...Mast verzogen.
Hr Aufhängung schief...Sitz gebrochen. Einstiegskanten beidseitig von den Schultern. ?.

Na die Bilder sagen Alles!
Wichtig ist, dass Du bald wieder auf dem Damm bist.
Material ist ersetzbar, die Gesundheit nicht!

Grüße

Chris
 
Na dann, ein Totalschaden ist einfacher auszuhandeln als eine Reparatur.
Ich bin ja nun kein Hobbyjurist...
Warum muss mich eine gegnerische Versicherung interessieren. Mein Unfallgegner haftet persönlich für den entstandenen Schaden. Seine Haftpflicht-Versicherung hilft ihm nur dabei, enthebt ihn aber nicht seiner Haftungspflicht. Mein Verhandlungspartner ist die Person die mich umgemäht hat und keine anonyme Rechtsabteilung.

Oder bin ich da schief gewickelt?
 
Ohje,

das Alleweder hat sich geopfert. Traurig, aber besser das Alleweder als Du!
Mein Mango sah genau so bescheiden aus, obwohl die Einschlaggeschwindigkeit nicht sehr hoch war. Aber das Mango wurde über viele Meter quer, dann sogar quer seitlich geschoben.
Dir nochmals gute Besserung! DEINE Gesundheit ist VIEL wichtiger! Alle andere lässt sich ersetzen.

Gruß
Reinhard
 
Mein Verhandlungspartner ist die Person die mich umgemäht hat und keine anonyme Rechtsabteilung.
Ich glaube so einfach ist das nicht. Der Unfallgegner übergibt den Fall seiner Haftpflichtversicherung und beauftragt sie mit der Wahrung seiner Interessen, damit ist er zunächst einmal draußen. D.h. dein Verhandlungspartner ist immer die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Sollte die Versicherung nicht zahlen wollen (aus welchen Gründen auch immer) kannst du dich dann eben nicht an den Unfallgegener wenden, denn der hat dafür ja seine Haftpflichtversicherung...
 
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