Vom Auto abgeräumt worden..A6 im Eimer...

Darüber kann ich nur staunen, da hat wohl jemand die "Kompliziertheit" neu erfunden.

Nein, es wurde nur der Versicherungswirtschaft ein langgehegter Wunsch erfüllt. Die unbotmäßigen Gerichte hatten sich im Falle der Verweigerung die MWS auszuzahlen, nämlich immer auf die Seite des Geschädigten gestellt. Genau genommen verstößt die neue Regelung gegen den Versicherungsgrundsatz, daß der Geschädigte nicht schlechter gestellt werden soll, als ohne das Schadensereignis.
 
Moin,
gute Besserung!
Auf einem Radweg fahrend, längs einer Bundesstraße hat mich ein einbiegender Autofahrer vom Radweg geschoben und auf die Fahrbahn befördert. Zum Glück kam dort nichts entgegen sonst wäre es wohl vorbei mit mir...
Privatfahrt oder auf dem Weg zu/von der Arbeit? Bei letzterem das unbedingt beim Arbeitgeber melden, das wird komplett anders abgerechnet.

Ciao,
Andreas
 
Bei juristischen Problemen ist nicht seltsam, bei so ner glasklaren Sache wie hier ist das wie zum kämmen zum Friseur!
Meint der Laie oft...und dann wird beim Anwalt später gejammert ,was alles nicht hingehauen hat..und oft ist es dann zu spät,wie bei zB verpasster Doku zu Verletzungen und Co oder was auch immer.
Das Verschulden mag glasklar sein (es ist ein häufiger Laienirrtum, dass das sich im Lauf der Zeit nach dem Unfall nicht ändern kann...die Vers. meinen dies aber nicht allzu selten)..,dennoch gibt es genug Fallstricke.
Eine Erkältung ist auch nicht sonderlich schwer zu erkennen (mit ein wenig Ahnung)..aber welches Antibioticum darfs denn sein ?? Oder hilft das etwa eh nicht,weil Influenza-Viren die Ursache sind.....oder wer oder was ?
Beim Unfall(Abwicklung) ist es genau so.
 
Jein.
Mein Anwalt hat mir das damals so erklärt: Wenn wir jeden Pisselkram einfordern, stellen sich Versicherungen gerne quer.
Es ist sinnvoller bei dem Schmerzensgeld ( Krankenhausaufenthalt bei dir! ) höher einzusteigen, als auf relativ kleinen Beträgen herumzureiten.
Erstmal ist ein Nutzungsausfall kein Pisselkram, das können schnell ein paar hundert Euro werden. Zusätzlich ist es auch leichter für die Versicherung die hohen Beträge wie das Schmerzensgeld zu kürzen als kleinere Posten ganz zu streichen.

Stellen sie sich einen Betrag vor, der sie zufrieden stellt, dann ist es doch schnurzpiepegal, wie der sich zusammensetzt.
Da sind die Anwaltskosten aber natürlich mit drin. Hat man keinen Anwalt kann man z.B. das Schmerzensgeld höher ansetzen, ist für die Versicherung immer noch billiger.
 
Eine Frage zum Schmerzensgeld: in der Schweiz ist eine solche Forderung extrem selten, und nur in Ausnahmefällen wird Schmerzensgeld bezahlt. Zum Beispiel bei extrem langwieriger und schmerzhafter Heilung oder bleibenden körperlichen Schäden. Bei "normalen" Verletzungen kommen solche Zahlungen eigentlich gar nie vor. Ist das in Deutschland so extrem anders, dass hier alle von Schmerzensgeld sprechen? Meiner Meinung nach hat ja jeder Verkehrsteilnehmer, egal ob Fussgänger, Velofahrer oder Autofahrer ja auch ein bisschen eigenes "Restrisiko" zu tragen.
 
Servus,

wurde gestern auch von der Straße gekegelt.. Eine Frau mittleren Alters zog neben mir einfach rein, ohne zu schauen und schob mich von der Fahrbahn. Bis auf ein paar Kratzer ist nichts passiert, zum Glück..

Wenn ich mir vorstelle wie du dich bei dem Unfall gefühlt haben musst.. Puh, gute Besserung (seelisch).
Schaden aufnehmen, durchchecken lassen, Anwalt..

Und wenn alles wieder heile ist: Radwege meiden, wie der Teufel das Weihwasser!

Gruß,
Patrick
 
Eine Frage zum Schmerzensgeld: ... Deutschland so extrem anders, dass hier alle von Schmerzensgeld sprechen?
Nur eine kleine Anmerkung eines bislang noch nicht betroffenen:

In den USA wird wegen jedem "Mückenstich" ein horrendes Schmerzensgeld gewährt. Jedes Land ist anders. (Zur Lage in Deutschland halte ich mich raus, hatte da Gott sei Dank noch keine Erfahrungen mit.)

Minikettwiesel
 
Zum Schmerzensgeld: in der Schweiz ist eine solche Forderung extrem selten, und nur in Ausnahmefällen wird Schmerzensgeld bezahlt.
Die Schweiz ist hier wohl ein Extrem, die USA das andere.
Natürlich sind so überriesene Schadensersatz / Schmerzgeldvorderungen wie in den USA unsinnig und bringen ein enormes Missbrauchpotential mit sich.
In der Schweiz ist aber der Opferschutz (in meiner Ansicht) im Gegensatz dazu quasi inexistent.
Klar wird der direkte finanzielle Schaden ersetzt, bei den indirekten Folgeschäden bleibt meistens das Unfallopfer im Stich gelassen.
Zeitverlust durch medizinische Behandlung, langfristige Einschränkungen der Lebensqualität durch Langzeitfolgen usw. Klar sind dies oft auch nicht materielle Verluste und sicher besteht auch eine Eigenverantwortung aber das Opfer sollte nicht noch zusätzlich bestraft werden. Als Beispiel: Eine Bekannte hat als Folge eines Unfalls Velo gegen Auto / Missachten des Vortritts eine funktional eingeschränkte Hüfte, sprich regelmässig Schmerzen bis ans Lebensende, stark eingeschränkt in der Mobilität. Die Versicherung des Autofahrer kam auf fürs Velo und die direkten Behandlung (welche man so schnell wie möglich als beendet erklären wollte), mikrig im Vergleich zum Schaden den sie aus der Unaufmerksamkeit des Autofahres bis an ihr Lebensende hat. Klar wird ihr Schaden auch dir ein Schmerzgeld nicht wieder gut gemacht, aber sie hätte zumindest eine Entschädigung für den ganzen Aufwand welchen der Unfall für sie mitbrachte.
 
Zunächst einmal gute Besserung.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit dem Rad bei der kleinsten Verletzung "Krankenwagen-Polizei-Anwalt-Arzt".
Ärztliche Nachsorge nach der Akutbehandlung ist wichtig. Nur so ist sichergestellt, dass nichts übersehen bzw. alles dokumentiert wird, das evtl. später als juristisch relevant herausstellen könnte.
Vergiss bitte nicht, dass einige Assekuranzen augenscheinlich Leistungs-Verweigerung und -Verschleppung als Sparpotenzial für sich entdeckt haben.

Gruß
Christoph
 
Uiui, gute Besserung und Glück gehabt, dass nicht mehr (an Dir) defekt ging. :eek::confused:

Ratschlag: Nimm Dir einen Anwalt. Der Nerven- und Zeitaufwand ist sonst nicht zu verachten.. Dass Versicherungen "einfach mal so" nach Wunsch und ohne sich quer zu stellen zahlen, ist heutzutage eher verschwindend gering.

Viele Grüße
Wolf
 
Ist das in Deutschland so extrem anders, dass hier alle von Schmerzensgeld sprechen?
Ja, leider. Bei Auffahrunfällen z.B. ist das vorgebliche Schleudertrauma eher die Regel denn die Ausnahme, jeder versucht die Allgemeinheit nach besten Kräften zu schröpfen um einen persönlichen Vorteil zu erlangen.
Der Ruf nach dem Anwalt resultiert auch daher, dass ohne Anwalt der Geschädigte plötzlich zum Verursacher erklärt wird und ähnliche Mätzchen. Den Anstand, dafür gerade zu stehen wenn man Mist gebaut hat besitzen die Wenigsten, sehr gut auch zu erkennen an dem halben Dutzend Fälle von Unfallflucht die jeden Tag im Polizeibericht aufgeführt sind.
 
Hallo "Reiler",

erst einmal gut, dass Dir nicht noch mehr passiert ist!
Ich wurde vor etlichen Jahren selber unverschuldet in einen schweren Autounfall verwickelt, dessen Folgen mein Leben bis heute beeinträchtigen und wäre in der Folgezeit, auch weil ich mit den seelischen Traumata, die der Unfall hinterlassen hatte, mächtig zu tun hatte, nicht in der Lage gewesen, meine Position gegenüber der gegnerischen Versicherung zu verteidigen.

Also, auch wenn ich wiederhole, was vor mir geschrieben wurde:
Regel Nummer 1: Nimm Dir einen fähigen und engagierten Fachanwalt!
Die kommende Zeit wird schon schwierig genug. Sei froh, wenn wenigstens der rechtliche Bereich der Unfallfolgen in fachkundigen Händen ist.
Regel Nummer 2: Lass Dich so bald wie möglich gründlichst durchchecken und auch in Abständen immer wieder! Spätfolgen eines Unfalls müssen durch Untersuchungen im Abstand von maximal 2 Jahren immer wieder dokumentiert wurden, sonst "verfallen" sie.
Regel Nummer 3: Achte auf seelische Spätfolgen. Die kommen oft später und "verschlüsselt" an die Oberfläche, können einen Menschen aber je nach seelischer und nervlicher Konstitution weit herunterreißen, mehr als körperliche Verletzungen. Deinen Körper hast Du, Deine Seele bist Du.

Alle guten Wünsche, Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Nimm auf jeden Fall einen Anwalt; die meisten Versicherungen zahlen erst, wenn die Klage droht bei der Schadenshöhe für ein Fahrrad
Habe zwei Unfälle erlitten mit klarer Rechtslage, Versicherungen haben alles versucht, mir eine Teilschuldverschreibung zuzuschieben, behaupten kann man erst mal alles, so sei ich ohne Licht gefahren, wurde erstmal behauptet, obgleich die Polizeiakte die noch brennende Beleuchtung festhielt

Der beste Sachverständige ist der Hersteller, schaff das VM dorthin, lass dir Kostenvoranschlag für die Wiederherstellung der vorherigen Zustands geben (ich habe beiden Unfällen den kompletten Austausch der beschädigten Karosserie durchgesetzt -- zahle doch nicht für ein Carbon-VM, um das dann mit dem Mehrgewicht einer Reparatur zu fahren), Schmerzensgeld und Nutzungsausfall
Reparieren kannst du erst in Auftrag geben wenn Versicherung dies freigibt, darauf drängen sonst wartest du Monate
 
jeder versucht die Allgemeinheit nach besten Kräften zu schröpfen um einen persönlichen Vorteil zu erlangen
Es ist in diesen Fällen nicht die Allgemeinheit, sondern die KFZ-Versicherungen und damit die Kraftfahrzeugfahrerschaft.
Wenn man bedenkt, was diese für Schäden anrichten ohne darüber bescheid zu wissen.
Da finde ich es schon fast ehrenwert, da zu holen was einem Zusteht und damit auch für eine Anpassung der Abgaben für das Kraftfahrzeugfahren zu erlangen.
Wenn man bedenkt, was sich Versicherungen durch Fahrerflucht sparen!

Zu betrügen ist assig.

Aber es geht schnell, dass es in den Stammtischrunden heißt, "Hätsch en lieber gleich ganz umgfahren, dann wärsch billiger drann gwesen"
Soviel zur Moral.
(Möglich das auch die Schweiz damit Probleme hat, darum deren Regelung)
 
Man kann davon ausgehen dass die Versicherungen rechnen können und sich die Anwaltskosten gerne sparen.
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Die Vers wissen aber ,dass sie mehr sparen ,wenn sie an der Regulierung sparen. Die paar Hanseln (Geschädigte) ,die dann nachdem sie zwar das meiste (aber nicht alles) bekommen haben noch für den Rest zum Anwalt rennen, können mit dem dann doch relativ geringen Streitwert der Vers. nicht mehr groß pekuniär Anwaltskosten-mäßig schaden. Unterm Strich sparen die Vers mehr dadurch ein ,was sie nicht freilwillig auszahlen ,als sie draufzahlen durch so entstandene Anwaltskosten.
 
Die Vers wissen aber ,dass sie mehr sparen ,wenn sie an der Regulierung sparen.
Dann riskieren sie einen noch teureren Prozess. Nehmen wir mal ein Beispiel aus dem Leben: Ich will von der Versicherung 5000€ haben. Das wollen sie ungern bezahlen, aber wenn ich mir einen Anwalt nehme sind es 5500. Um das bei der Regulierung wieder einzusparen müssten sie aus 700€ Schmerzensgeld höchstens 200€ machen. Damit kommen sie allerdings niemals durch. Also zahlen sie möglichst schnell.
 
Dann riskieren sie einen noch teureren Prozess.
Ich denke nicht, dass die Versicherungen tatsächlich immer einen Prozess riskieren.
Man kann sich zwar nach einem Unfall einen Anwalt nehmen, der die Kommunikation mit der Versicherung übernimmt.
Die Kosten dafür muss am Ende auch die Versicherung übernehmen. Stellt die Versicherung sich aber quer und es droht eine Klage, so muss man erst einmal für die Kosten selbst aufkommen (oder die Rechtsschutzversicherung). Das ist nämlich bis dahin nicht abgedeckt.
So haben es mir bei meinen beiden Unfällen jedenfalls die jeweiligen Anwälte erklärt.
 
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