Unglaublich was so passiert

roland65

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Hallo,

so als Warnung, wozu Hausverwaltungen fähig sind.

Heute habe ich mit dem VM einen Hausbesuch gemacht, und während der Behandlungszeit das VM im Innenhof der dortigen Wohnanlage an einen Baum angeschlossen. Also niemand wurde dadurch behindert oder so und den Radständer wollte ich frei halten. Ich komme wieder raus - VM ist weg. Sch... . Gehe also runter und finde es zum Glück außerhalb der Anlage an der Straße mit durchgezwicktem Kryptoflex-Kabel. Erst mal aufatmen, denn ich befürchtete natürlich ernsthaft einen Diebstahl. Später das Handy wieder angemacht und empörten Anruf drauf - in aller Kürze: "Werbefahrzeug unabgesprochen in unserem Innenhof, sofort entfernen, sonst kommt der Hausmeister." Mein Termin dauerte 1 Stunden. Zwischen dem Anruf und dem Terminende lagen ca. 30 Minuten - Handy war währenddessen aus.

Klar könnte man ein so abgestelltes Fahrzeug als störend empfinden, aber dass gleich in weniger als 1 Stunde mit Gewalt ans Werk gegangen wird, ich dabei geschädigt werde (muss ja ein neues Kabel kaufen) fand ich doch etwas heftig und habe das der Verwaltung beim Rückruf auch entsprechend scharf auf dem AB hinterlassen.
Die stellen einfach so ein 10.000 Euro teures Gefährt, weil sie es nicht einschätzen können, unabgeschlossen am Straßenrand ab. :eek: Ich bin nur irre froh, dass es nicht weg war, sonst hätte ich die restlichen 46 km laufen dürfen - o.k. direkter Weg wären 24 gewesen.

Kopfschüttelnde Grüße,

Roland
 
Rechtl. geht sowas gar nicht. Aber bei Geringschäden/Schadensersatz wie ein kaputtes Schloß lohnt auch kein Aufwand...
Bißchen Angst könnte man denen machen...von wg Sachbeschädigung..strafbar ...etc. Das Durchziehen wär aber auch recht sinnfrei.
 
Schon mega dreist. Aber:

Du brauchst dringend ein besseres Schloss!!!!
 
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Hallo Roland,
ich kann gut verstehen daß du erstmal sehr erleichtert bist. Unser Hausverwaltung (WSB) hätte wohl ähnlich gehandelt. Sie erklärten einigen Bewohnern, die ihre Fahrräder gegenüber der Haustüre an einer Laterne, der etwas kleine Radelständer war wie immer chronisch überfüllt, abgetellt hatten, daß sie das nicht wünschen. Obwohl der Weg öffentlicher Grund ist stört es das allgemeine Bild des Hauses nach Meinung einiger nicht nennbarer Nachbarn. Binnen 10 Tagen - sonst wird "entsorgt"! - ich dachte "geht`s noch" , aber unser Hausmeister behauptet daß die WSB gegebenenfalls das auch juristisch durchziehen will! - und prozessieren tun sie öfter - erst letztens gegen Satelitenschüssel im "eigenen" Balkon. Inzwischen kann ich keine der Sat-Schüsseln im ganzen Wohnring mehr sehen. Streiten bringt ja meistens nur für Anwälte was - kostet aber oft viel Geld und noch mehr Nerven.
lg Dieter
 
Hallo,

insbesondere zu den "Ängsten" von @sonido : In Lüneburg hat die Polizei vor einer Weile mal angefangen, Fahrräder vom Bahnhofsvorplatz zu entfernen. Dagegen wurde erfreulicherweise geklagt. M.W. wurde in der zweiten Instanz entschieden, dass das Entfernen der Räder vom öffentlichen Raum unrecht ist, da dieser Raum ja nicht zuletzt dafür da ist, Räder abzustellen. D.h. zu der Problematik müsste es mindestens dieses Urteil aus Niedersachsen geben, auf das man sich ggf. berufen könnte, das sollte sich leicht mal googeln lassen.

In Lüneburg wurde dann noch ein zweites Fahrradparkhaus am Bahnhof gebaut, um das "Problem" zu lösen, das ist aber auch schon wieder immer sehr, sehr voll und es stehen wieder eine Menge Räder auf dem Bahnhofsvorplatz. Mich freut das ja, das sieht immer schön bunt und nach vielen umweltbewussten/gesundheitsbewussten/Spaß habenden/aktiven Menschen aus... :)

arasca
 
Du brauchst dringend ein besseres Schloss!!!!
Gegen Gewaltanwendung gibt es kein Mittel. Selbst die teuersten bekommt man auf und im dümmsten Fall geht auch noch was am Rad kaputt. Anzeigen und so macht nur Arbeit und ich hatte ja noch Glück. Ich werde die vllt noch ein wenig erschrecken und die Rechnung des neuen Kabels zuschicken - wirklich teuer ist das ja nicht. Ein schlagkräftiges Urteil im Text wäre natürlich hilfreich - also nur her damit. Selbst auf Privatgrund halte ich das Vorgehen für problematisch, weil es sich ja um keinen längeren Zeitraum handelte.

Da auch die besuchte Person da noch aktiv werden will bin ich mal gespannt. Ich möchte aber fast wetten, dass die bei sich nicht die geringste "Schuld" sehen.

VG, Roland
 
Hallo Roland,

abgesehen davon, dass ich diesen Akt provinzieller Selbstjustiz in einer angeblichen Weltstadt menschlich allerunterste Schublade finde und mir nicht vorstellen kann, dass sich da jemand über das absolut notwendige Minimum hinaus Gedanken gemacht haben dürfte (falls das VM weggewesen wäre, dann hätte der entsprechende "Schlossknacker" seine Hände wahrscheinlich in reinster Unschuld gewaschen bzw. wäre gar nicht in verantwortunsgsvoller Weise in Erscheinung getreten): Es gibt doch solche Schilder "Arzt im Einsatz", die unsere Medizyniker ins Auto legen. Deiner Beschreibung nach warst Du auch im Einsatz, da in der alternativen Medizin tätig: Gibt es dergleichen Schilder nicht auch für Homöopathen, die zumindest eine Ahnung davon vermitteln, warum Dein VM dort stand? Irgendwie muss man das den Handlungsträgern doch nahebringen können!

Viele Grüße, Martin
 
"Lassen Sie dieses Rad bitte hier stehen, der nächste Notfall könnte Ihrer sein ...".
 
Wer nicht will das in seinem Hof Fahrräder stehen muss das mit Schildern klar machen.
Ich kann ja auch nicht einfach bei Autos die auf dem Radweg parken die Spiegel abknicken.
 
Hof = Privatgelände / Radweg = öffentlicher Raum ... Was hast Du auch ohne Schild auf Privatgelände verloren?
 
Da ich ja einen Besuch vor Ort machte, würde ich mich nicht als Fremdparker auf Privatgelände sehen. So was kam wohl noch nicht oft vor und ich finde zumindest bei der Suche im Netz keine Rechtslage dazu. Allerdings denke ich, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme einfach nicht gegeben ist. Wenn es in den Köpfen der Leute zu eng ist, reicht der größte Platz nicht aus. :whistle:
 
ich würd mich auch sakrisch ärgern, aber das Gespräch suchen. Die Leute fragen, wo man ihrer Meinung nach parken soll. Außerdem fragen, ob sie das eigene Verhalten angemessen finden. Du willst ja dort vielleicht mal wieder parken. :)
 
Den Ärger muss man halt erst mal verdauen. Den Stress konnte ich zum Glück auf den folgenden 46 km wieder weg treten. ;) Im Gespräch bleiben ist sicher meist richtig, muss sich aber auch ergeben. Wenn andere nämlich nicht gesprächsbereit sind, bringt es nichts.
Klar werde ich da wieder mal parken - mit Zettel dran - der Hinweis war gut. (y)
 
Wie lange ist in Dtl. eigentlich die Wartepflicht, bis ein Falschparker abgeschleppt werden darf? Das wäre doch eine gute Parallele...

Rechtl. geht sowas gar nicht. Aber bei Geringschäden/Schadensersatz wie ein kaputtes Schloß lohnt auch kein Aufwand...
Bißchen Angst könnte man denen machen...von wg Sachbeschädigung..strafbar ...etc. Das Durchziehen wär aber auch recht sinnfrei.
Der rechtlich interessante Aspekt ist ja: Das Schloss hat nur ein paar Euronen gekostet und der Schaden ist beim Knacken entsprechend gering. Allerdings dient es ja dazu, einen potentiellen Schaden in vielfacher Höhe (leider nicht abzuweisende Wahrscheinlichkeit des Diebstahls eines teuren VM) abzuwenden. D.h. wer das Schloss eigenmächtig entfernt, erhöht damit die Wahrscheinlichkeit eines viel höheren Schadens bzw. nimmt diese durch sein Handeln in Kauf. Legislative und Exekutive liegen in Deutschland immer noch in staatlicher Hand oder in den Händen derer, die vom Staat damit beauftragt werden. Ggf. nachvollziehbar wäre es, wenn in dem Hof ein entsprechendes Schild wäre "Falschparker werden abgeschleppt." Aber - um einen vergleichbaren Tabestand für PKW zu konstruieren - selbst dann wäre ein Grundstückseigentümer, der ein Auto nicht abschleppen lässt, sondern es aufbräche und dann unabgeschlossen an den Straßenrand stellt, im Falle, dass durch sein Einwirken ein Diebstahl des Autos oder eines Gegenstandes aus dem Auto erst möglich wurde, vor Gericht vermutlich in größerer Erklärungsnot.
Last but not least: Abschließen ist ja eine eindeutige, abgrenzende Willensbekundung; ein Schloss zu knacken, ist - neben der Sachbeschädigung - eine Missachtung dieses Willens bzw. eine Verletzung dieser Abgrenzung. Wie sieht es damit rechtlich aus?
 
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Hallo Roland,
es freut mich für Dich, das Dein VM noch da ist.
Die rechtliche Lage ist in den Fall eher unübersichtlich. Ich lese aus Deinem Text das es ein in sich geschlossener Hof war - also ein eingefriedetes Privatgelände. Der Verwalter ist hier der Vertreter des Eigentümers und handelt entsprechend, bzw sollte nach dessen Anweisung handeln. Ich vermute, das es im Vorfeld bereits einiges an Diskussionen und Papier im Bezug auf das Parken von Werbefahrzeugen gegeben hat, sonst hätte niemand so schnell gehandelt. Hat vielleicht ein Mitbewerber seine Residenz in dem Komplex?
In jedem Fall erscheinen mir der Hausmeister wie auch der Verwalter in solchen Dingen recht unerfahren; klingt irgendwie nach neuer Hausverwaltung (neue Besen kehren gut). Zumindest hätte das VM unter Verschluss gehört, wenn man sich schon genötigt sieht, ein/das Fahrrad zu entfernen. Auch sind Deine Auslagen deutlich höher: Schloss, 1 h Fahrzeugsuche mit Schadenaufnahme (der Folgetermin ist doch deswegen geplatzt), Telefon, Papier, Porto. Und das auch nur, wenn Du keinen Kratzer am VM findest.
All dieses würde ich aufsummieren, auf eine ordendliche Rechnung drucken und den Herren präsentieren.
Unter anderem hast Du drei Ansprechpartner - such Dir einen aus: den Hausmeister (im Auftrag der HV, oftmals selbstständig), die HV selber und den Eigentümer, welcher die HV beauftragt hat - und die kannst Du sogar noch klassisch gegeneinander ausspielen (y)("...wenn Sie mir meinen Schaden nicht begleichen, wende ich mich an Ihren Vorgesetzten....").
Zumindest ein neues Schloss muss dabei rauskommen, eher mehr.
Es ist sehr wichtig, wenn irgendein fremdes Eigentum unbedingt entfernt werden muss, dieses unter Verschluss sicherzustellen. Ab dem öffnen des Schlosses hat derjenige die volle Verantwortung für den entfernten Gegenstand. Dieses wurde hier unterlassen, die Herren hatten ein Riesenglück, daß das VM noch da war.

Gruss Christian
 
Servus,

im Poloforum gab es mal ein Fall, da hat jemand seinen Wagen auf das Privatgelände eines anderen gestellt und dort stehen lassen.. Der Grundstückseigentümer hat fast ein JAHR gebraucht, bis er den Wagen entfernen durfte.
Das man da binnen einer Stunde den Wagen aufknackt, und auf die Straße stellt.. auf so eine Idee wäre glaub ich keiner gekommen.. Aber es ist ja ein Auto, da darf man das nicht..
Ein VM (ca. 11mal teuerer) ist ja wieder nur ein Fahrrad..
Besonders das das alles innerhalb einer Stunde abgewickelt wurde.. Jeder normale würde wenigstens einen Tag warten.. Aber nee, bei sowas sind se gaaanz schnell.

Den Leuten würde ich aber mal so richtig Feuer unterm Hintern machen. Man kann ihnen auch anbieten, bei eigenem Falschparken das Auto zu knacken und mit offener Tür im öffentlichen Gelände zu deponieren..

Gruß,
Patrick
 
Ich würde so argumentieren, dass jeder, der selbst sein Recht in die Hand nimmt, für die Folgen seiner Handlung geradestehen muss und zwar unabhängig vom Anlass (man darf auch keinen Mörder einfach so erschießen).
Es muss diesen Leuten klar sein, dass sie hoffen müssen, dass kein Dritter dein Rad klaut, das sie unabgeschlossen abgestellt haben.
 
Ich meine mich zu erinnern, dass - bei spontan verschwundenen Mietern - ein Vermieter auch deren Dinge über ewige Zeiten einlagern o.ä. muss. Daher würde ich ad hoc davon ausgehen, dass bei einem juristischen Streit die verantwortliche Instanz (Hausmeister o.ä.) ordentlich einen übergebraten bekommen sollte. In Frage kommt m.E. sogar eine Anzeige wegen versuchten Diebstahls: der Hausmeister steht dann in der Beweispflicht, dass er nicht gerade einen Transporter organisieren wollte, um das VM abzutransportieren ... immerhin schon mal das Schloss geknackt. Auch Nötigung könnte in Frage kommen.
 
Jedes Mal, wenn ich so etwas lese, durchfährt es mich. Die Nackenhaare stellen sich und es fühlt sich an, als wäre mir es gerade passiert. So steigere ich mich in solche Sachen rein.
Ein Hausmeister oder Hausverwalter muss so nicht handeln, jedenfalls nicht beim ersten "Vergehen".
Zettel dran, oder abgewartet bis der Schuldige sich zeigt und ihm deutlich gemacht, dass das so nicht geht.
Wir sind alle nicht aus Zucker und ein kleiner Anschiss ist schneller zu verdauen, als die Handlungsweise wie oben geschildert.

Es gibt jetzt eigentlich nur noch 2 Möglichkeiten, entweder das Gespräch mit den Verantwortlichen suchen, (was meiner Meinung nach gar nix bringt und man sich anschließend noch mehr ärgert), oder die Geschichte einfach runterschlucken und sich diese Aktion merken und beim nächsten Mal vorher fragen, ob es ausnahmsweise gestattet sei, das Fz. hier abstellen zu dürfen. Klappt zu 99%.

Die 3. Möglichkeit erspare ich mir hier, kommt aber meiner Handlungsweise in solch einem Fall am nächsten.
Wäre ich Hausmeister, ich hätte noch ein Absperrband ums VM gezogen, dass da ja nix dran kommt.;)
 
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