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Zugeschnittener Käse bzw. Ketten von der Rolle werde ja nach Kundenwunsch "angefertigt"/bearbeitet, und haben zudem danach ggf. einen geringeren Wert. (z.B. Folienzuschnitt ggf. wertlos)Dann kam eben kein Vertrag zustende ,weils es keine übereinstimmenden Vereinbarungen gab.
Reicht für einen gültigen Vertrag eine mündliche Absprache?
Wird der Verkäufer vertragsbrüchig, wenn auf der Rechnung ein höherer als der mündlich vereinbarte Preis steht?
Wie unterscheide ich verbindliche Verträge ( mündlich oder Rechnung usw.), von unverbindlichen Preismeinungen niederer Angestellter?
Muss ich mich vor dem Zuschnitt vergewissern, dass der angepriesene Preis auch der jeweilige Verkaufspreis ist, oder muss mich der Verkäufer unaufgefordert über Preisabweichen Informieren?
Bei anderen Sonderaufträgen ist der Materielle- und Arbeitskosten-Verlust ggf. noch wie höher, wenn sich nur schwer ein anderer Kunde für diese Auftragsarbeit findet.
Gruß, Martin