Wie soll man das auch ahnen, wenn es laut Gesetz gar keinen definierten Mindestabstand gibt? Dort steht nur was von einem ausreichendem Abstand und eigentlich reicht der doch immer aus, solange man nicht umgefahren wird
Ich habe auch nach den unumstößlichen 1,X m gesucht. Bin aber jetzt der Meinung, dass die offene Auslegung so schon gut ist. Die Vorgabe lautet sinngemäß nicht gefährden und nicht bedrängen. Und daraus kann man mit gesundem Menschenverstand als Autofahrer und als Richter ableiten.
Mal zwei extreme Beispiele:
Ein schwerer Lastwagen überholt auf einer steilen Straße mit schlechten Strassenbelag einen Radfahrer mit Kind, der schwankend die Straße hochfährt. Da verlangt mein Menschenverstand deutlich mehr Abstand als 1,5m.
Das andere Extrem wäre ein Twike, das mit 20 km/h ein 3 rädriges Bakfiet überholt. Da hätte ich bei einer Unterschreitung der 1,5m um die Hälfte wahrscheinlich keine Bedenken.
Die alltäglichen Situationen sind sehr verschieden. Es muss ohnehin einen Ermessensspielraum geben, da kann man auch auf einen falschen Anker (zB 1,5m) verzichten.
Die festen Zahlen in der STVO, ich denke da an die vorgeschrieben Verlustleistung der Beleuchtungsanlage, gehen zum Teil am Ziel vorbei.
Ich sehe es da wie Klaus, als Problem ist, dass Verstöße nicht geahndet werden und so nicht im alltäglich Bewusstsein vieler Autofahrer sind.
Gruß eks