Das piepst doch wenn ich zu nah bin ...

Die Ausreden haben mich tierisch genervt. Es hätte mir gereicht, " Entschuldigung, da habe ich mich verschätzt, komm nicht wieder vor."

ja, diese Ausreden hätten mich auch genervt. Dabei kann es jedem passieren. Aber nicht jeder Autofahrer reagiert so. Kommt eine Entschuldigung,
ist mein Ärger meist sofort weg und alles ist wieder gut.
 
Wie soll man das auch ahnen, wenn es laut Gesetz gar keinen definierten Mindestabstand gibt? Dort steht nur was von einem ausreichendem Abstand und eigentlich reicht der doch immer aus, solange man nicht umgefahren wird :(

Ich habe auch nach den unumstößlichen 1,X m gesucht. Bin aber jetzt der Meinung, dass die offene Auslegung so schon gut ist. Die Vorgabe lautet sinngemäß nicht gefährden und nicht bedrängen. Und daraus kann man mit gesundem Menschenverstand als Autofahrer und als Richter ableiten.

Mal zwei extreme Beispiele:
Ein schwerer Lastwagen überholt auf einer steilen Straße mit schlechten Strassenbelag einen Radfahrer mit Kind, der schwankend die Straße hochfährt. Da verlangt mein Menschenverstand deutlich mehr Abstand als 1,5m.
Das andere Extrem wäre ein Twike, das mit 20 km/h ein 3 rädriges Bakfiet überholt. Da hätte ich bei einer Unterschreitung der 1,5m um die Hälfte wahrscheinlich keine Bedenken.

Die alltäglichen Situationen sind sehr verschieden. Es muss ohnehin einen Ermessensspielraum geben, da kann man auch auf einen falschen Anker (zB 1,5m) verzichten.

Die festen Zahlen in der STVO, ich denke da an die vorgeschrieben Verlustleistung der Beleuchtungsanlage, gehen zum Teil am Ziel vorbei.

Ich sehe es da wie Klaus, als Problem ist, dass Verstöße nicht geahndet werden und so nicht im alltäglich Bewusstsein vieler Autofahrer sind.

Gruß eks
 
Zuletzt bearbeitet:
Die alltäglichen Situationen sind sehr verschieden. Es muss ohnehin einen Ermessensspielraum geben, da kann man auch auf einen falschen Anker (zB 1,5m) verzichten.

Einen Ermessensspielraum gäbe es auch, wenn im Gesetz stände, dass Kraftfahrzeuge Radfahrer je nach Situation, nur mit einem Mindestabstand von 1-2 Metern überholen dürfen.
Abgesehen von der relativen Rechtssicherheit hätte man dann auch noch eine gute Argumentatitionshilfe, wenn mal wieder der Spruch kommt: War doch ausreichend, ist doch nix passiert.
So wie es ist, bleibt als konkreter Verstoß gegen die StVO nur das "nicht blinken" vor dem Überholvorgang.

Gruß
Geli
 
Und daraus kann man mit gesundem Menschenverstand als Autofahrer und als Richter ableiten.
^Leider ist der gesunde Menschenverstand aber juristisch nicht sonderlich Hilfreich. Wenn etwas auslegbar ist, kann man das Zünglein an der Waage in alle Richtungen verstellen. Sprich: Gegen oder für dich. Und das je nach Laune!!!

Gruß

Stephan
 
Einen Ermessensspielraum gäbe es auch, wenn im Gesetz stände, dass Kraftfahrzeuge Radfahrer je nach Situation, nur mit einem Mindestabstand von 1-2 Metern überholen dürfen.
Und da sucht sich dann jeder aus was ihm passt, der Überholer mindestens einen Meter, der Überholte mindestens zwei Meter?

Und das unterschreiten des Mindesabstandes ist dann eine Ordnungswidrigkeit die 10€ kostet?

Dann lieber so wie im Moment, wenn der Abstand so gering ist dass man jemanden gefährdet ist es eine Straftat.
 
Und das unterschreiten des Mindesabstandes ist dann eine Ordnungswidrigkeit die 10€ kostet?
Dann lieber so wie im Moment, wenn der Abstand so gering ist dass man jemanden gefährdet ist es eine Straftat.

Eine Straftat die niemals geahndet wird, hat aber keinen positiven Effekt auf das Verhalten der Autofahrer. So jedenfalls meine Erfahrung im täglichen Verkehr.
Eine Ordnungswidrigkeit, die jedesmal wenn angezeigt, Geld kostet, könnte zumindest einen geringen positiven Effekt auf das Verhalten der Autofahrer haben. So meine Vermutung.

Gruß
Geli
 
Wenn jeman dmit 50cm "Abstand" und heulendem Motor, am besten noch aus dem Fenster pöbelnd, an dir vorbeifährt, IST das Vorsatz.
Juckt die Pozilei aber dennoch nicht die Bohne :(
 
Super.. Wenn ich jemanden mit einer Waffe bedrohe, ist das auch nicht nachweisbar, hab ihn ja nicht angeschossen...
 
Super.. Wenn ich jemanden mit einer Waffe bedrohe, ist das auch nicht nachweisbar, hab ihn ja nicht angeschossen...
Der Vergleich hinkt. OT: Eine Waffe darfst du heute nur in seltenen Ausnahmefällen besitzen. Wenn das Bajonett von Opas ehemaliger Kar98 bei dir an der Wand hängt bist du schon vorbestraft. Du darfst es nicht mal abmachen. Das anfassen gilt schon als vorbestraft ;)
Dagegen hat jeder ein Recht auf freie Meinungsäußerung, auch in Form von Pöbeln ;)

Mir is aber schon klar was du meinst...
Frag mal Frauen die sich zum Selbstschutz Pfefferspray zulegen wollen, weil sie regelmässig belästigt werden.
Die haben nur die Möglichkeit im Fall der Fälle entweder vorbestraft oder traumatisiert zu sein.
So ist die Realität leider manchmal...
 
Ich habe bereits vor kurzem angeregt ,dass ggf eine Rubrik "Rechtliches" im Forum eröffnet werden sollte. Aus gegebenem Anlaß nun nochmals. Hier geht so oft Rechtliches Halbwissen durch die Posts, dass man gar nicht weiß ,wo man mit Korrektur anfangen soll. Jeder hat iwie ein wenig Recht, aber unterm Strich ist es meist irreführendes im Thread verstecktes Halbwissen... wenn später dies wer findet und für bare Münze nimmt/umsetzt...kann mal in die Hose gehen.
 
Nun ja, ich denke fast alle Teilnehmer hier können oder dürfen keine Rechtsberatung machen - und in den AGBs des Forums steht bestimmt irgendwo, das keiner das Gelesene als rechtlich oder sonst irgendwie verlässlich oder gar verbindlich interpretieren sollte oder gar darf. Die spezielle Rubrik sortiert da im Zweifel nur unser Halbwissen besser im Forum... geht also weiter in die Hose...
 
@Dan
Du musst unterscheiden zwischen Rechtsberatung (also zu einem spezifischen realen Fall) und der Qualität allgemeiner Aussagen. Ersteres ist im Rahmen (der Unverbindlichkeit) eines Forums eh nicht möglich und nur um letzteres geht es wohl @guidolenz123 .

Die spezielle Rubrik sortiert da im Zweifel nur unser Halbwissen besser im Forum... geht also weiter in die Hose...
Fürchte ich auch ... abgesehen davon: wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. :sneaky:

Grüße,
André
 
Hallo @trubby,

nun sag bloß, hier wird nicht zu konkreten Problemen/Fällen gefragt und orakelt ;)
Und auf Fälle anderer Bezug genommen, grad so wie ...

Gruß, Daniel
 
...mit 50cm "Abstand" und heulendem Motor, am besten noch aus dem Fenster...
Vor einiger Zeit fuhr ich schon instinktiv etwas weiter zur Mitte, aber es sollte sich bald herausstellen, dass es sich um einen Streifenwagen mit Blaulicht handelte...;-) Frage mich manchmal, ob wir nicht etwas Griffiges haben, um den Mindestabstand zu erklären. Wenn Radfahrende für einige Verkehrsteilnehmende "Luft" sind; wie lässt sich denen das vermitteln? Es gibt scheinbar auch keine gescheiten Aufklärungs-Flyer zu dem Thema. Entweder fehlt der Außenspiegel auf den Piktrogrammen oder sie sind richtungsverkehrt gezeichnet.

Schönen Gruß, Markus
 
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