Kamera als Beweismittel

Hallo an die Kameramänner,

unter 345 C 5551/14 gibt es jetzt ein Urteil, welches die Kamera als Beweismittel ablehnt. Da ja andere die Videos zugelassen haben, braucht es jetzt ein Grundsatzurteil.

Gruß von Georg
 
War ne gezielte Aufnahme
Also immer mitlaufen lassen, die entschedenen Szene rausschneiden, als Beweis übergeben und aussagen man habe die Kamera gerade in diesem Monent eingeschaltet, weil man die Situation kommen sah :whistle: Soll doch einer versuchen, das Gegenteil zu beweisen...
 
Da man mit Kamera kaum noch bedrängt wird, kann man tatsächlich die Kamera nur im Notfall anmachen. .
 
Was der AUtofahrer da abzieht ist aber auch krass...
Gibts da infos wie das Verfahren ausgegangen ist?
 
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