STVO – Maximale Differenzgeschwindigkeit beim Überholen (?)

BuS velomo

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Ich hab mal eine kleine Frage mit großer Ausführung an diejenigen, die sich im Verkehrsrecht besser auskennen. Gibt es irgendwelche Regelungen und Urteile (bei Schuld-Ermittlung), die eine maximale Geschwindigkeitsdifferenz beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer vorschreiben? Es gibt zwar Ausführungen zum Mindestabstand (1,5m) und Mindestdifferenzgeschwindigkeit (10), aber nicht zu dem Tempo, mit dem man maximal an jemand anderem vorbeirasen darf. Wobei diese Frage sehr deutlich unseren Fahrrad-Überlebensraum bestimmt und sich auch allgemein spätestens stellt, wenn was passiert ist und die Schuld verteilt wird.

Fall 1 - Landstraße) bekannte und für uns relevanteste Situation: Autos überholen Fahrrad, ohne ihr Tempo zu drosseln, passieren also auch gern mal mit 100km/h (Toleranzbereich +20) das viel langsamere Gefährt. Nur wird da aus 1,5m Sicherheitsabstand ganz schnell eine krasse Gefährdungslage. Wenn da was passiert (weil ich „plötzlich“ die Spur wechseln muss, oder doch noch was von vorn kommt, während KFZ an Rad heran rauscht), wird die Schuldfrage ggfs. recht eindeutig sein, nur nützt mir das als beteiligter Radler dann wohl auch nix mehr. Also gibt es hier keine präventiven Regelungen, die nicht nur vage eine „angepasste“ Geschwindigkeit fordern, sondern handfestere Zahlen, ab der sich jemand prinzipiell strafbar macht, auch wenn es knapp gut geht? Vielleicht in STVO-Auslegungen nicht unbedingt auf Fahrräder begrenzt, sondern auch das Überholen von Traktoren, Eselskarren, Mopeds und Fußgänger außerorts etc. oder gar auf der Fahrbahn liegengebliebene KFZ, die man nicht ungedrosselt passieren dürfe, selbst wenn die Gegenfahrbahn frei erscheint…?

Fall 2 - Radweg) umgekehrte Situation für „uns“. Die Rentner torkeln mit 15km/h quer über den Radweg, ich komme mit 40 von hinten – sehe die Lücke und schieße durch. Klar, würde ich sie touchieren, wäre ich der Täter, Arsch und Schuldige. Gerade bei unsichtbaren Liegeradlern aber der häufigere Fall: die erschrecken sich und fallen von alleine um… womit die Schuldfrage im Raum stünde, ob man als überholender Radler verpflichtet ist, a) vorher auf sich aufmerksam zu machen und b) sein Tempo soweit zu drosseln, dass der Überholte sich langsam darauf einstellen kann (ergo max. mit Schrittgeschwindigkeitsdifferenz)? Und by the way: gelten die 1,5m Sicherheitsabstand eigentlich auch zwischen Fahrrädern auf dem Radweg – was faktisch einem Überholverbot gleich käme?

Fall 3 - Autobahn) Der eigentliche Auslöser meiner derzeitigen Gedanken: Überholen auf der unlimitierten 3-spurigen Autobahn: Vor mir Elefantenrennen, ich mit ~120, von hinten ein typischer, schwarzer Audi mit geschätzten >200km/h. Ich beginne vielleicht 200m vor ihm meinen Überholvorgang, was bei seinem Tempo natürlich ne Vollbremsung erfordert und er mich dann noch minutenlang auf der Autobahn in Lynchabsicht umkreist (wäre ich ein schwaches Fahrrad/Motorrad gewesen, hätte der mich in voller Wut überfahren). Mein Rechtsverständnis: ich muss beim Spurwechsel nur den Sicherheitsabstand der Richtgeschwindigkeit (130) zugrunde legen. Wenn er schneller auffährt, ist das sein Risiko. Nur, ist das auch das Rechtsverständnis der großen Gruppe der Linksblinker-Lichthupen-Raser? Und die Frage führt weiter, ob man überhaupt mit 200 über die Autobahn darf, wenn noch andere Verkehrsteilnehmer (LKW mit 90) drauf sind? Oder ist das schon an sich eine fremdgefährdende und somit eigentlich präventiv strafwürdige Verhaltensweise? Oder auch auf Fall-2 heruntergebrochen, darf man überhaupt mit 100+ auf der Landstraße fahren, wenn deutlich langsamere Teilnehmer unterwegs sind?

Also 3 unterschiedlichste Fälle mit der gleichen Grundfrage: wie weit muss/soll/möge man rechtsverbindlich seine Geschwindigkeit an denjenigen anpassen, den man überholen/passieren will?

VG Steffen

PS: ich selbst würde ja formulieren: pro 10km/h Differenz = 1m mehr Abstand (d.h. bei 70 zu 30 unmögliche 4m Sicherheitsabstand). Aber um Wünsche gehts hier nicht, sondern darum, was rechtlich Fakt ist...?
 
Wer über 130km/h fährt, trägt ggf. eine Mitschuld, ja. Das bedeutet aber nicht im Umkehrschluß, dass Du jemanden, der über 130km/h fährt wissentlich die Vorfahrt nehmen bzw. behindern oder gefährden darfst, denn er hat eindeutig Vorfahrt wenn du die Spur wechselst. Mein Fahrlehrer hat mir damals gesagt, wenn jemand, der mir gegenüber Vorfahrt hat, wegen mir bremsen muß, habe ich die Vorfahrt misachtet. In deinem Fall 3 oben liegt zusätzlich noch eine Gefährdung vor wenn Du wirklich eine Vollbremsung erzwungen hast.
 
Genau bei der erwartbaren Differenzgeschwindigkeit setzt aber überhaupt erst das Konstrukt "Vorfahrt nehmen" beim Spurwechsel an. Für welchen rückwärtigen Beobachtungsraum kann auf der Autobahn jemand verantwortlich gemacht werden? Wenn jemand von hinten mit 250km/h ankommen sollte, muss der sogar stark bremsen, wenn ich den Überholvorgang einen halben Kilometer vorher einleite. Also wieviel vor jemandem darf ich "plötzlich rausziehen", ohne dass es als Vorfahrt-Nehmen gilt - 100m, 200m, 300m? Für diesen Fall auf der Autobahn ist die juristische Auslegungspraxis wahrscheinlich relativ eindeutig, wonach jedem die Verantwortung gegenüber der Richtgeschwindigkeit auferlegt wird; und (scheinbar) pro 10km/h drüber steigt der Schuldanteil in den 3 gelesenen Richtersprüchen um 10%. D.h. wer mit über 200 in einen Unfall verwickelt wird, bekommt die Hauptschuld, weil die anderen Verkehrsteilnehmer auf so eine Differenz gar nicht angemessen reagieren können...

Aber Autobahn ist wirklich eher der Fall fürs http://www.verkehrsportal.de/board/index.php (@Mueck - da fehlt ein S in deinem Link und führt zur MPU-Werbung).

Interessanter ist die präventive Ableitung davon, ob es überhaupt zulässig sein kann, ein anderes Fahrzeug auf <1 Spur Abstand mit extremen Geschwindigkeitsdifferenzen zu überholen, also mit 200 an einem LKW oder mit 100 auf der Landstraße an einem Fahrrad vorbeizukesseln - der für uns überlebensrelevante Sachverhalt. Immerhin kann ich mit dem Fahrrad in die gleiche Situation kommen, muss einem Hindernis ausweichen, will abbiegen, hab einen Defekt etc. und müsste die Spur wechseln. Wenn jemand mich mit nur wenig Überschuss von hinten überholen will, kann ich darauf adäquat reagieren, Vorfahrt einräumen etc. Wenn aber einer mit 100+ von weit hinten angeflogen kommt, schmilzt einfach jeder Spielraum für verantwortliches Verhalten - so wird es dann auch meist bei Unfällen ausgelegt. Scheinbar fehlt in der STVO dafür aber jegliche präventive Regel, die Differenzgeschwindigkeiten (Hauptunfallursache) verbindlich limitiert?
 
Wenn ich auf der Autobahn die Spur wechsele dann nur so dass der hinter mir bremsen muss weil ich schon da bin, nicht weil ich rüber ziehe. Funktioniert prächtig!
 
(@Mueck - da fehlt ein S in deinem Link und führt zur MPU-Werbung).
Oops, das kommt davon, wenn man meint, den Ausflug zum VP-Tab zum kopieren kann man sich sparen, weil die URL kennt man doch mit links auswendig ... *flöt*

Scheinbar fehlt in der STVO dafür aber jegliche präventive Regel, die Differenzgeschwindigkeiten (Hauptunfallursache) verbindlich limitiert?
Eigentlich regelt der § 5 genug:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Im ersten Fall Gefährdung ausschließen, nicht unbedingt jegliche Behinderung ...
Im letzteren Falle noch nicht mal Behinderung. Wer gefährdet wurde, wurde sicher auch behindert.
Und der Abstand natürlich. Ich meine, der wurde vor Gericht auch schon mal bei höheren Geschwindigkeiten erhöht.
 
Also mal meine Meinung dazu: Bevor du überholst, musst du den rückwärtigen Verkehr beobachten. Bei freier Sicht merkst du schnell, ob jemand von hinten angerast kommt. Wenn du nicht so freie Sicht hast, weil z.B. eine Kurve ist, dann hat der Andere mindestens eine Teilschuld, wenn nicht sogar die Vollschuld, weil er nicht nach §1 gefahren ist. Ich musste mal hinter einer Ente (das Fahrzeug), die eine Zeit hinter einem LKW herfuhr und dann zum überholen rauszog, eine Vollbremsung hinlegen. Die Reifen waren fertig (gab halt noch kein ABS) aber nicht platt und hinter mir zog ein anderes Fahrzeug in den Grünstreifen, weil er nicht so schnell bremsen konnte. Ich konnte die Ente etwa 2 km vorher schon sehen, hatte aber nur noch 150 m Abstand beim Rausziehen. Der Fahrer der Ente musste den kompletten Schaden zahlen. Ich fuhr damals etwa 170 km/h bei fast freier Autobahn (nachts um 1:00 Uhr).
 
Es gibt sicherlich bei solchen Urteilen noch Auslegungsspielraum um die angemessenen Verhältnisse und insb. die Frage, wie viel vorher der Überholvorgang tatsächlich eingeleitet wurde. Dieser Berücksichtigungsraum des rückwärtigen Verkehrs kann aber nicht unendlich ausgedehnt werden, denn sonst müsste jeder, der jemals zum Überholen ansetzen will, die wahnwitzigen Geschwindigkeiten einkalkulieren, mit der die schnellstmöglichen Wagen von hinten ranrauschen könnten. Wenn der dann qua "Vorfahrtsrecht" von niemand anderem ausgebremst werden darf, blockiert der Schnellstfahrer faktisch die linke Spur für alle anderen Verkehrsteilnehmer 1km vor ihm. Ich vermute mal, dass die übliche Auslegung dann doch die Sicherheitsabstände der Richtgeschwindigkeit heranzieht (~200m?) - alles andere wäre absurd... was nicht bedeutet, dass solche Absurditäten nicht Gesetz und breite gesellschaftliche Regel sind.

Ich hab vor 3-4 Jahren mal aus erster Reihe beobachtet, wie ein Porsche erst schön aufgedreht und dann jemandem hinten reingeknallt ist, der vielleicht 100m vor ihm raus zog. Zwar war die linke Spur vorher frei, doch die beiden rechten Spuren gut belegt mit diversen Fahrzeugen unterschiedlicher Geschwindigkeit. Kurzum, die Dynamik der Situation hat eigentlich nicht zugelassen, da mal eben mit enormer Differenz durchzuknallen. Mit annähernd Richtgeschwindigkeit hätte jeder Abstand zur Reaktion ausgereicht - sein enormer Überschuss hat erst die "Räume eng gemacht" und dann 3 Autos rausgekegelt. Keine Ahnung, wie in dem Fall entschieden wurde... ich saß im Bus, der ist weitergefahren.

Aber gut, mir geht es hier weniger um den Autobahn-Fall als um das Fahrrad... und das alltägliche Erlebnis, dass Autos ungedrosselt an mir vorbeiziehen, wobei sie never ever abschätzen können, ob die Situation während des Überholvorganges "stabil" bleibt, oder etwas Unvorhergesehenes passiert, worauf sie den Geschwindigkeitsüberschuss nicht mehr wegbremsen können, um kontrolliert abzubrechen. Im Zweifel macht dann das Fahrrad die Spur unfreiwillig frei - und das ist meine tägliche Angst bei jeder Fahrt auf der Bundesstraße, wo beinahe jeder Autofahrer mehrere hundert Meter hinter mir die Lücke im Gegenverkehr anvisiert und dann in einem ballistischen Wurf ungebremst vorbeischießt. Ein Großteil davon verschätzt sich leider, weil der Gegenverkehr zu schnell da ist oder das Überhol-Objekt nicht stillhält... dann wird es gefährlich eng für mich - mehrmals täglich.

Wir diskutieren an vielen Stellen über den minimalen Sicherheitsabstand beim Überholen. Mir selbst fällt aber auf, dass es mir lieber ist, mich überholt jemand ganz langsam und kontrolliert bei <1m Abstand, denn mit unkorrigierbaren 100 auf der anderen Spur. Wenn jemand binnen 10 Sekunden 300m an mich heran rauscht, kann er nicht mehr angemessen reagieren. Und das ist für mich eine generalisierbare Skizze, bei der ich mich frage, ob ein Auffahren/Überholen ab einer bestimmten Differenzgeschwindigkeit als nicht mehr kontrollierbar, und somit auch gemäß STVO als nicht mehr vertretbar gilt. Bei Autobahnen ist mir das letztlich egal, den Porsche-Einschlag überlebe ich. Als Fahrradfahrer ist die Frage (bzw. das öffentliche Bewusstsein für diese) viel relevanter.
 
https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-ueberholen/

Zunächtseinmal findet man Quellen zu einer MINDEST Differenz,aber nicht zu einer Maximaldifferenz,

Ich bin kein Jurist, aber ich vermute das es keine Kegaldefinition von maximaler Überholgschwindigkeit gibt, ich also davon ausgehe das es legal ist mit beliebiger Geschwindigkeit zu überholen.

Das Ganze findet aber wieder sein Grenzen in §1 II STVO, dieser verbietet jedes Verhaltes, das zu einer Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung führt, gleichgültig, ob der Verkehrsteilnehmer nach einer anderen Bestimmung der StVO bevorrechtigt ist oder nicht.

http://www.hp-krings.de/pdf/StVO_Grundregel.pdf

Das Ganze ist mit Sicherheit WEIT Komplexer!

Ich habe jetzt keine speziellen Urteile gefunden die das konkretisieren. Normgerecht erscheint mir erstmal wenn das KFZ im Rahmen der zulässigen Geschwindigkeit fährt, der Überholabstand eingehalten wird,und die Situation übersichtlich ist (siehe dazu wieder Überholen)
Besonderheit ist das Rechtsüberholen durch Radfahrer etc, das langsam erfolgen soll. Hier wären dann Max Geschwindigkeiten konstruierbar, aber ich kenne keine Urteile

Gruss, rwad
 
Genau dazu. Ich habe tgl ein Teilstück kreisstraße zwischen 2 Orten die direkt ineinander übergehen, also 50 erlaubt, eine Art Industriegebiet. Gute Breite Straße, daneben 2m breiter asphaltierten Fußgängerweg mit Laternenmasten, einfahrten, Tankstelle, abgestellten Autos etc, ebenfalls sehr gut asphaltiert. weißes Schild Radfahrer frei.
Ich fahre hier grundsätzlich auf der Straße, da ca 35 - 40Kmh, ist leicht abschüssig. Damit bin viel näher an den Autofahrern dran als an Fußgängern, zumal mit Kinderwagen oder Grundschüler. Problem ist nur, dass ichhier regelmäßig angehupt und angepöbelt werde, ich soll gefälligst auf den Radweg. Behindere ich jetzt den Autoverkehr? Ich muss ja nicht auf den Fußweg, der übrigens wirklich von guter Qualität ist, aber halt nicht bei 35 40 Kmh und den genannten Passanten.
 
Vor allem auf dem Gehweg mit Radfahrer frei dürftest Du nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
 
Ah, ok, wusste ich auch nicht, ist aber naheliegend.
Damit ist klar, dass eigentlich jeder Radler auf die Straße muss, gerade wg der Maximaldifferenz beim Überholen. Trotzdem werde ich hier sehr aggressiv angegangen, hauptsächlich von Hausfrauen (unterstelle ich ihnen jetzt mal) und Rentnern.
 
Wenn es wirklich viel wird und immer wieder würde ich einfach mal eine Kamera mitlaufen lassen. Wenn zu dem Hupen noch ein knappes Überholen dazu kommt vielleicht noch ein Brüllen "Radweg!" -> Anzeige wegen Nötigung.
 
Ich vermute mal, dass die übliche Auslegung dann doch die Sicherheitsabstände der Richtgeschwindigkeit heranzieht (~200m?)
Nein, man muss auch mit schnelleren Fahrzeugen rechnen wobei das natürlich seine Grenzen hat wie du schon bemerkt hast. Man muss ja auch damit rechnen dass jemand vor einem ausschert.
 
Das Problem auf der deutschen Autobahn sind ja die enormen Geschwindigkeitsunterschiede, da ist zwischen 60 und 300+ Km/h ja alles vertreten...
 
Man könnte ja als letztes Land der Erde (ok, Arabische Imirate ...) mal einsehen: "Open End" auf der AB macht keinen Sinn und ist einfach gefährlich.
Zudem können Autos dann endlich so gebaut werden, das sie nicht mind. 200 sondern maximal 140 fahren. Das wird derzeit nicht gemacht, weil ja jeder Autobauer auch in Deutschland PKW verkaufen will und hier niemand ein Auto kauft das nicht mindestens 180 läuft.
 
Problem auf der deutschen Autobahn sind ja die enormen Geschwindigkeitsunterschiede
Deshalb plädiere ich für eine gesetzlich geregelte Maximalgeschwindigkeit, wie es sie in allen unserer Nachbarländer Normalität ist, siehe ADAC Grafik.
Hier in Belgien gibt es zwar auch die langsamen 90 km/h und einige "Raser" mit ± 150 km/h aber die Differenz ist überschaubar.
Zusätzlich sind die Bußgelder noch so hoch, dass die wenigsten es sich leisten können auffallend zu schnell zu fahren.
  • Überschreitung 1-10 km/h: 50 EUR
  • Überschreitung 11-30 km/h:50 EUR + 5 EUR pro zu schnell gefahrenem km
  • Überschreitung ab 31 km/h: Gerichtsverfahren, Fahrverbot 8 Tage- 5 Jahre + Bußgeld 55 – 2750 EUR
Ich glaube aber nicht, dass es in Deutschland irgendwann mal eine vergleichbare Situation geben wird. Außer die EU beschließt ...
Carsten
 
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