6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

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Mich frustet mal wieder das Glas auf den Benutzungspflichtigen Radwegen. Zwar liegen die kleinen Mienen auch mal auf der Straße, da werden sie aber bekannter maßen von den schweren Fahrzeugen schnell zermahlen und fort geschleudert.
Was mir so an Fragen durch den Kopf geht:
1. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand eines gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?
Meine Meinung: Eindeutig ja, da durch plötzlichen oder schleichenden Druckverlust Unfälle verursacht werden können.
2. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand der grob fahrlässigen Sachbeschädigung?
Meine Meinung: Eindeutig ja. Außerdem werden auch Tiere verletzt, somit würde evtl. noch Tierquälerei zum tragen kommen.
3.Wenn meine Meinung korrekt ist, warum wird dieses Thema nicht stärker publik gemacht?
4. Hatte schon mal jemand mit dem Rad nachweislich einen Unfall durch Glas?
5. Hat sich schon mal jemand die Mühe gemacht solche Umweltfrevler Anzuzeigen? Und wenn ja: was ist daraus erfolgt.
6. Könnte die regelmäßige Anzeige von Glas auf Radwegen eine Benutzungspflicht vor Gericht kippen helfen?
Gruß
Kalle
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

1. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand eines gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?
Meine Meinung: Eindeutig ja, da durch plötzlichen oder schleichenden Druckverlust Unfälle verursacht werden können.

Nur wenn daraus an der Stelle wirklich etwas gefährliches entstehen kann.

2. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand der grob fahrlässigen Sachbeschädigung?
Meine Meinung: Eindeutig ja. Außerdem werden auch Tiere verletzt, somit würde evtl. noch Tierquälerei zum tragen kommen.

Wohl schon, aber es interessiert meiner Meinung nach niemanden.

3.Wenn meine Meinung korrekt ist, warum wird dieses Thema nicht stärker publik gemacht?

Weil es eben niemanden (außer eben ein paar Radler) interessiert.

4. Hatte schon mal jemand mit dem Rad nachweislich einen Unfall durch Glas?

Unfall nicht, aber mit dem Alleweder bei etwas über 40 einen Reifenplatzer hinten. Ich konnte das Rad allerdings unter Kontrolle halten.

5. Hat sich schon mal jemand die Mühe gemacht solche Umweltfrevler Anzuzeigen? Und wenn ja: was ist daraus erfolgt.

Wenn es nicht einmal etwas bringt einen Autofahrer anzuzeigen der einen absichtlich angefahren hat und den man aufgrund seines Aussteigens mit Beschimpfungen genau beschreiben konnte - was soll da so eine Anzeige bringen?

6. Könnte die regelmäßige Anzeige von Glas auf Radwegen eine Benutzungspflicht vor Gericht kippen helfen?

Das glaube ich eher nicht, nur wenn die StVB trotz mehrmaliger Hinweise nichts dagegen unternimmt. Also immer schön dokumentieren.
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

Auf Radwegen ist schnell fahren eh lebensgefährlich, deshalb, wer schnell fahren will, soll auf die Straße. Da wo beides schlecht ist, Nebenstraßen nehmen.
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

Hallo,

ein sehr leidiges Thema.

Zuständig für die Radwege sind sowohl die Gemeinden als auch die Straßenverwaltung.

Eine Flasche oder sonstige Glasbehälter auf Radwegen oder sonstigen Fahrbahnen zu werfen ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Entsteht durch Glas ein Unfall oder eine Sachbeschädigung, so ist der Verursacher - wenn feststellbar - in der Haftung.

Weil die Verursacher in der Regel nicht bekannt sind, haftet niemand.

Grundsätzlich muss man einen Radweg nicht benutzen, wenn seine Nutzung nicht zumutbar ist. Glas auf dem Radweg ist für mich ein solcher Anlass.

Informiert man die Straßenverwaltung über Glas auf dem Radweg, so darf man nicht erwarten, dass diese das Glas unmittelbar entfernt. Manchmal muss man mehrere Wochen bis Monate abwarten bis das Glas entfernt wird. Ich kenne auch Bereiche, wo es seit Jahren nicht entfernt wurde.

Innerhalb von Städten oder Gemeinden sind die kommunalen Reinigungsbetriebe zuständig für die Reinigung der Radwege. Hier sollte eine regelmäßige - wöchentliche - Reinigung und Reinigung bei Bedarf zu erwarten sein.

Verschmutzung von Wegen und Wegrändern ist ein leidiges Thema. Ich habe kürzlich die Regionalzeitung angeschrieben und der Redaktion Fotos über die Verschmutzung zugesendet. Nach ca. 3 Wochen waren dann mehrere Artikel über die illegale Müllbeseitigung und die Kosten dieser Verschmutzung in den jeweiligen Regionen zu lesen .

Zu Verhaltensänderungen führen diese Presseartikel aber nicht: im Gegenteil. Die illegale Müllbeseitigung läuft munter weiter.

Es lohnt sich eine kleine Schaufel und einen Handfeger auf Touren mitzunehmen und das Glas zu entfernen. Weil ich ziemlich viel mit Liegern unterwegs bin, geht dies zwar auf meine Kosten - ist aber wesentlich "preiswerter" als Reifenpannen. Vor kurzem bin ich einem Radler begegnet, der auf ca. 100 km insgesamt 5 Reifenpannen hatte.

Nach Fastnacht, 1. Mai und regionalen Festen treten Glasverunreingungen vermehrt auf. Neben diesen zeitlich gebundenen Verunreinigungen gibt es noch Schwerpunkte der Verunreinigung (z.B. an beliebten Treffpunkten, Parkplätzen usw.).

Grundproblem ist eigentlich, dass die Glasverunreinigungen selten gemeldet werden und die Mitarbeiter der Kommunen und der Straßenverwaltung in der Regel nicht mit dem Rad fahren.

Reinigungen beschränken sich meistens auf eine Frühjahrsreinigung oder auf eine Reinigung im Vorfeld einer angekündigten Radveranstaltung.

Bei Straßenverwaltungen ist zu beobachten, dass sie Glas auf Radwegen zwar registrieren aber eine Beseitigung nicht durchführen. Ähnlich ist es mit Autoparkplätzen: sie sollten eigentlich wöchentlich gereinigt werden. So musste ich feststellen, dass die Straßenverwaltung zwar täglich die Strecken abfährt - den Dreck aber mehrere Monate auf den Parkplätzen nicht beseitigt.

Anzeigen würde ich so schnell niemand: es besteht die Gefahr, dass die Personen deine Adresse erfahren und dir die Anzeige heimzahlen (auf die Polizei ist in dieser Hinsicht kein Verlass). Was ich aber schon mal mache: Fotos von Verunreigungen - eine kleine Kamera habe ich meistens dabei (sollte als Verkehrsteilnehmer heute sowieso eine Selbstverständlichkeit sein). Diese Fotos sollte man an die zuständige Straßenverwaltung oder Kommune senden und um Beseitigung bitten. Wenn keine Reaktion erfolgt, dann das Ordnungsamt einschalten. Wenn in diesem Fall immer noch keine Beseitigung angeordnet wurde, sollte man die Rechnung bei einer Panne an die zuständige Kommune oder Straßenverwaltung senden.

Da ich auch häufig mit Gruppen unterwegs bin - ich biete geführte Liegeradreisen und Liegeradtouren an -, kann Glas eine teure und zeitaufwendige Sache sein. Deshalb setze ich bei Sichtung von Glas oder anderen Materialien in der Regel eine Pfeife ein. Bei diesem Signal wissen die Teilnehmer sofort, was zu tun ist.

Gruß
Arnold
www.liegeradreisen-liegeradtouren.de
 
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4. Hatte schon mal jemand mit dem Rad nachweislich einen Unfall durch Glas?
Gruß
Kalle

Hi Kalle,

ich hatte einmal eine größere Sache mit Glas:
War mit dem Scorpion auf einem Feldweg unterwegs. Dort hatte sich unter einer Ansammlung von Stroh eine halbe, zerbrochene Glasflasche versteckt. Ich bin so mit ca. 30 km/h darüber und es hat mir den halben Mantel samt Schlauch durchnitten. Mit einem Knall war schlagartig die gesamte Luft raus. Das Scorpion konnte ich allerdings problemlos zum Stehen bringen - ich hatte nur den Schreck und den kaputten Schlauch/Mantel. Das schlimmste waren eigentlich die 4 km bis nach Hause; zu Fuss mit dem Scorpion rückwärtsrum im Schlepptau!

Ansonsten halten sich bei mir die Plattfüsse im Rahmen; sie verteilen sich recht gleichmässig auf Metallteilchen oder Brombeerdornen oder Glasspitter, die jeweils die Luft mehr oder weniger schnell entweichen lasssen. Meist ist ein, zwei Jahre Ruhe und dann kommen zwei, drei Plattfüsse recht schnell hintereinander...

Ich versuche natürlich, nicht durch Scherbensammlungen zu fahren; das lässt sich allerdings nicht immer vermeiden - hat aber in der Regel keine weiteren Folgen.

Gruß,
heppo
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

Ansonsten halten sich bei mir die Plattfüsse im Rahmen; sie verteilen sich recht gleichmässig auf Metallteilchen oder Brombeerdornen oder Glasspitter, die jeweils die Luft mehr oder weniger schnell entweichen lasssen. Meist ist ein, zwei Jahre Ruhe und dann kommen zwei, drei Plattfüsse recht schnell hintereinander...

Wow, hier bei uns sind es ca. alle 100 Kilometer einer. Dabei ist es unabhängig davon, ob ich mit dem Alleweder (Durano mit ca. 1 Bar "Überdruck"), dem Rennrad (vorne Specialized Turbo Cippolini, hinten Durano mti jeweils 10 Bar) oder dem Hollandrad (vorne Schwalbe Delta Cruiser, hinten Marathon mit jeweils etwas über Maximaldruck). Und meist sind es die kleinen, spitzen Steine, die hier im Winter überall gestreut werden und sich dann immer schön auf den benutzungsflichtigen Radwegen sammeln...
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

Man kann ja mal versuchen die Stadt anzuzeigen wenn sie einfach so willkührlich Steinchen streuen.... na na na das geht doch nicht:rolleyes:. Glasscherben sind doof ja ist richtig. Doch hatte ich bis betzt erst einmal einen Platten wegen Glas und ich habe schon in Berlin gewohnt und bin dort rumgefahren...
Kein Richter bzw. kein Staatsanwalt bringt das zur Anzeige. Außer ein in Alkohol-ersoffener wirft dir direkt die Glasflschae vor dein Rad und du hast dann einen Platten (vielleicht unfall) dann kannste es mal versuchen. Wenn du keine Platten willst, setz
mehr auf ein Auto. Da haste weniger platte Reifen. :D
Aber jetzt mal im ernst. Die meisten Platten sind bei mir nicht durch Glasscherben. Deine Wut auf die Verursacher ist schon berechtigt, aber machen kannst du da nich viel sorry.

Gruß Tomy
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

Bei Straßenverwaltungen ist zu beobachten, dass sie Glas auf Radwegen zwar registrieren aber eine Beseitigung nicht durchführen. Ähnlich ist es mit Autoparkplätzen: sie sollten eigentlich wöchentlich gereinigt werden. So musste ich feststellen, dass die Straßenverwaltung zwar täglich die Strecken abfährt - den Dreck aber mehrere Monate auf den Parkplätzen nicht beseitigt.


Anzeigen würde ich so schnell niemand: es besteht die Gefahr, dass die Personen deine Adresse erfahren und dir die Anzeige heimzahlen (auf die Polizei ist in dieser Hinsicht kein Verlass). Was ich aber schon mal mache: Fotos von Verunreigungen - eine kleine Kamera habe ich meistens dabei (sollte als Verkehrsteilnehmer heute sowieso eine Selbstverständlichkeit sein). Diese Fotos sollte man an die zuständige Straßenverwaltung oder Kommune senden und um Beseitigung bitten. Wenn keine Reaktion erfolgt, dann das Ordnungsamt einschalten. Wenn in diesem Fall immer noch keine Beseitigung angeordnet wurde, sollte man die Rechnung bei einer Panne an die zuständige Kommune oder Straßenverwaltung senden.
Im Grunde gebe ich Dir Recht, aber der untere Punkt der beiden ist totaler Unsinn. Du wirfst da unterschiedliche Kompetenzen und Behörden wild durcheinander. Das Wege und Plätze teilweise monatelang nicht gereinigt werden habe ich auch schon erlebt, das liegt aber am falschen management innerhalb der Stadtreinigung und der mangelhaften Ausführung. Daher kann man das nicht pauschal für jede Stadt sagen.

Zum unteren Punkt. Wie Du schon erwähnt hast, ist das ausbringen von Glasscherben auf Wegen, Plätzen und Straßen eine Ordnungswidrigkeit. Daher ist ein solcher Vorfall auch zuerst der zustädnigen Ordnungsbehörde zu melden. Falls diese nicht erreichbar sein sollte, kann dies auch bei der Polizei erfolgen. Diese nehmen dann deine OwiG-Anzeige auf und verfahren dann nach ihren Vorgaben weiter. In der Regel hängt dies von dem Grad der Störung (eine bereits eingetretende Gefahr ist juristisch eine Störung) ab. Bei wenige Glasscherben ist es allgemein üblich diese entweder sofort durch die Vollzugsdienstkraft zu entsorgen oder die Straßenreinigung heranzuziehen. Bei einer größeren Beeinträchtigung wird der Sachverhalt vor Ort aufgenommen und ermittelt (Bilder, Befragungen von Anwohner etc.). Wenn ein Zustandsstörer festgestellt werden sollte wird dann gegen diesen ein OWiG-Verfahren eingeleitet. Sollte keiner festgestellt werden und über den gleichen Sachverhalt öfter Anzeigen und Beschwerden eingehen wird ein so genannter Kontrollschwerpunkt eingerichtet und die Vollzugsdienstkräfte und ggf. die Polizei schauen öfter vorbei.

Zur Anzeige: Leider treffe ich auf solche falsche Annahmen immer wieder. Das liegt wahrscheinlich an einer unterschwelligen Angst des anzeigenden. Den Betroffenen wird keinesfalls Deine Anschrift bekannt gegeben. Die einzige Person die diese auf der Gegenseite sehen könnte, ist der Rechtsanwalt des Betroffenen. Durch Akteneinsicht. Dieser darf aber jedoch Deine Adresse auch nicht an seinen Mandanten weitergeben. Macht er das doch, muß er für die Folgen gerade stehen. Und kein Rechtsanwalt möchte gerne seine Zulassung verlieren. Denn eine solche Adressweitergabe würde nicht nur gegen die anwaltlichen Statuten, sondern auch gegen das jeweilige Datenschutzgesetz und ggf. gegen die ZPO verstossen. Außerdem ist für eine solche Anzeige und deren Verfolgung auch nicht die Polizei, sondern die Ordnungsbehörde zuständig. Die Polizei nimmt sie lediglich auf und leitet diese weiter. Die haben besseres zu tun als wegen ein paar Glasscherben zu ermitteln. Übrigens, durch die Anzeige entstehen Dir keine Kosten. Es sei denn, das Du absichtlich eine Person wegen ein Sache anzeigst die sie nicht beganngen hat.
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

Mich frustet mal wieder das Glas auf den Benutzungspflichtigen Radwegen. Zwar liegen die kleinen Mienen auch mal auf der Straße, da werden sie aber bekannter maßen von den schweren Fahrzeugen schnell zermahlen und fort geschleudert.
Was mir so an Fragen durch den Kopf geht:
1. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand eines gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?
Meine Meinung: Eindeutig ja, da durch plötzlichen oder schleichenden Druckverlust Unfälle verursacht werden können.
2. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand der grob fahrlässigen Sachbeschädigung?
Meine Meinung: Eindeutig ja. Außerdem werden auch Tiere verletzt, somit würde evtl. noch Tierquälerei zum tragen kommen.
3.Wenn meine Meinung korrekt ist, warum wird dieses Thema nicht stärker publik gemacht?
4. Hatte schon mal jemand mit dem Rad nachweislich einen Unfall durch Glas?
5. Hat sich schon mal jemand die Mühe gemacht solche Umweltfrevler Anzuzeigen? Und wenn ja: was ist daraus erfolgt.
6. Könnte die regelmäßige Anzeige von Glas auf Radwegen eine Benutzungspflicht vor Gericht kippen helfen?
Gruß
Kalle

Deine Fragen in allen ehren. Ich verstehe Deine Aufregung, aber wenn Du wirklich eine richtige und fundierte Antwort suchst dann solltest Du Dich lieber an den Rechtsanwalt Deines vertrauens wenden.
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

Aber jetzt mal im ernst. Die meisten Platten sind bei mir nicht durch Glasscherben.
Ich habe andauernd Platten durch Glasscherben auf meinem Arbeitsweg, so etwa ein Mal alle zwei Wochen. Gerade heute hat es wieder das Hinterrad erwischt. Der Mainradweg durch Frankfurt ist was Glasscherben angeht echt die Hölle. Machen kann man da leider nichts. Bisher habe ich sie noch nicht weggemacht aber ich bin echt am überlegen einen Handbesen dafür mitzuführen.
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

Ich habe mir dafür extra mal ein Kehrset gekauft. Wenn oft von mir benutzte Wege mit Scherben verunreinigt sind, hole ich ihn raus und mache den Dreck weg, bevor es mich erwischt. Habe es jetzt leider nicht mehr oft dabei.
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

Naja...
So ein Weg am Flußufer, eingezwängt zwischen grillenden, Abschillenden..und der Strasse, ist der ureigentliche Landeplatz für leere Flaschen...
Könnte viel Arbeit werden. Besonders bei Grillwetter...
 
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Heute wieder...mit dem Alleweder. Der Durano hatte ca. 150 Kilometer runter. Die kleinen Noppen sind noch an der Lauffläche.
Immerhin waren es seit dem letzten Platten am Freitag ca. 60 Kilometer. Und es war wieder ein ca. 4mm langes, extrem spitzes Steinchen, wie die StVB es hier zum Streuen nutzt.
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

Hi,
ich finde das Thema recht einfach - wenn ich ne Latte mit Nägeln ausversehen auf der Straße verliere und einer bekommt ein Platten am Auto, muss ich ihm den Schaden ersetzen.
Schmeise ich sie absichtlich weg, ists ne Ordnungswidrigkeit - aber auch hier hafte ich für Schäden.
Schmeisse ich absichtlich ein Nagelbrett auf die Strasse aus Gaudi, nehme ich eine Schädigung in Kauf = meiner Meinung nach ne Straftat (welche, mögen sich die Fachleute bitte drum streiten ;) ).
Mach ich es aber absichtlich mit dem Ziel, dem Verkehr zu schaden, ists ein gefährlicher eingriff in den Staßenverkehr.

Da 90% der Flaschen einfach nur nach dem Trinken entsorgt werden, ist es Schwierig - es ist halt kein Name drauf. Die Gemeinde/Stadtverwaltung/ect. haftet erst, wenn die gemeldetet Gefährdung nicht entfernt wird.

Roland
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

Hi

ich habe seitdem ich Schwalbe-Reifen mit Pannenschutz verwende erfreulich wenig Probleme mit Glasscherben, selbst wenn ich mal mangels Ausweichmöglichkeit mal hindurch fahren musste. Allerdings widerspricht so ein Reifen dann dem Anspruch "leicht" und "supergeringer Rollwiderstand" ...

Insgesamt ist es leider aufgrund der mangelnden Feststellbarkeit des Verursachers schwierig bis unmöglich, hier das Problem bei der Wurzel zu packen. Bleibt nur die Option öfter/immer an die Gemeinde zu melden, wenn ein Radweg derart verunreinigt ist. Wenn das genug machen nervt es die Gemeindevertreter vielleicht irgendwann so sehr, dass sie von selbst öfter reinigen :)

Viele Grüße,
-Axel-
 
AW: 6 Fragen zu Glas auf Fahrwegen

1. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand eines gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?

Meine Meinung: Nein, Druckverlust ist zwar doof und auch ein "Unfall", aber nicht wirklich gefährlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich etwas schlimmes passiert ist doch eher gering. Man muss die Kirche im Dorf lassen!

2. Erfüllt weggeworfenes Glas den Straftatbestand der grob fahrlässigen Sachbeschädigung?

Nein, für die Sachbeschädigung braucht es noch den Radfahrer, der über das Rad fährt. Als Radfahrer muß man mit Reifenschädigungen rechnen, man trägt also einen Teil der Schuld selbst. Grob fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbeschädigung

5. Hat sich schon mal jemand die Mühe gemacht solche Umweltfrevler Anzuzeigen? Und wenn ja: was ist daraus erfolgt.

In Rosenheim gibt es eine Tunnelunterführung mit benutzungspflichtigem Radweg, Radfahrer + Fußgänger (Zeichen 240), 1,6m breit mit Wand auf der einen Seite und offenem Geländer auf der anderen Seite. Im unteren Scheitelpunkt liegt oft Glas, das habe ich mal der Stadt angezeigt. Die meinte dann, dass sie sich irgendwan drum kümmern wollten, aber sicher erst nach dem Wochenende. Ich bin da selten lang gefahren, aber ich gehe davon aus, dass das Glas da noch wenigstens ne Woche lag.

6. Könnte die regelmäßige Anzeige von Glas auf Radwegen eine Benutzungspflicht vor Gericht kippen helfen?

Ja klar, ein Radweg mit Glas ist für Deinen Besitz und Dein Fortkommen gefährlich, braucht also nicht benutzt zu werden. Liegt regelmässig Glas auf dem Radweg, ist seine Benutzung ständig nicht zumutbar, die Pflicht also widersprüchlich. Die verantwortliche Behörde muss also einen Plan vorlegen, wie sie dem Glas Herr wird oder die Pflicht aufheben. Aber, das ist nur ein logisches und vernünftiges Argument. Du mußt also eine vernünftige Behörde finden, und die würde auch ohne Glas die Benutzungspflicht aufheben. Das gleiche gilt für das Gericht. Recht hat (leider) nichts mit Logik, Gerechtigkeit oder Vernunft zu tun, zumindest bei der Bewertung von Radwegen...

Gruß,
Georg
 
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Wie ist es denn, wenn die Stadt einen Altglasbehälter direkt am benutzungspflichtigen Radweg aufstellt, von mir über die andauernde Scherben-Beeinträchtigung informiert wird, aber nichts unternimmt? Ensteht mir dann ein Ersatzanspruch, wenn die Gefahrenstelle nicht von der Stadt entschärft wird?
 
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Wie ist es denn, wenn die Stadt einen Altglasbehälter direkt am benutzungspflichtigen Radweg aufstellt, von mir über die andauernde Scherben-Beeinträchtigung informiert wird, aber nichts unternimmt? Ensteht mir dann ein Ersatzanspruch, wenn die Gefahrenstelle nicht von der Stadt entschärft wird?

Nein, ein dauerndes Problem, was Du kennst ist keine Gefahrenstelle mehr. Du kannst es ja anderwertig vermeiden, eben durch Ausweichen auf die Fahrbahn.

Wenn Du einen Ersatzanspruch möchtest, dann nur wenn Du einen Platten hast, bevor Du Dich beschwert hast. Dann kannst Du sagen, Du bist davon ausgegangen, dass die Stadt sich um den Radweg kümmert, weil sie ihn ja als benutzungspflichtig ausschildert. Alternativ kannst Du auch bei der Stadt bitten, dass sie Dir garantiert, dass dort keine Scherben sind oder alternativ Radweg oder Glascontainer entfernt. Dann wäre die Stadt Schadensersatzpflichtig wenn etwas passiert.

Anstatt der Garantie bekommst Du allerdings eher eine Anzeige wegen Querulantentum ;)
 
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