Ich habe angedeutet, dass es das B4m auch als Premium-Version geben soll. Das war ursprünglich nicht geplant. Eingeweihte haben mir das aber nahegelegt und so meinte Jan, dass wir eine Edelversion in Carbon für den amerikanischen Raum auflegen sollten. Mittlerweile ist der Stand der, dass es sie auch in Europa geben wird. Der Grund ist, dass sich in diesem Fahrzeug eine Menge Eigenschaften versammeln, die diesen Schritt rechtfertigen.
So ist die Aerodynamik und Seitenwind-Unempfindlichkeit ähnlich gut wie beim Bülk. Bei Geschwindigkeiten bis 40 ist kaum ein Unterschied im Leistungsbedarf zu sehen.
Dann all die modularen Möglichkeiten des Bülk MK1. Und der übergroße Einstieg, die hohe Alltagstauglichkeit überhaupt.
Durch die offenen Radhäuser und den dadurch stark verkleinerten Wendekreis kommt das Fahrzeug auch in urbanen Räumen sehr gut klar und Pendler, die durch viele Vororte fahren müssen oder teilweise auf Radwegen (um Autoschlangen zu überholen) haben mit den offenen Radhäuser sogar einen strategischen Vorteil.
Alles in allem: Dieses Fahrzeugkonzept ist sehr universal und alltagstauglich. Und damit zu schade, nur im Einsteigermodell angeboten zu werden.
Deshalb war mein Vorschlag, die Carbonvarianten Bülk urban zu nennen. Das finde ich sehr stimmig, da der verkehrsplanerische Trend in den Städten Richtung Vertreibung des Automobilverkehrs zugunsten des Fahrradverkehrs verläuft und langfristig innerstädtische Mobilität mit so einem Velomobil immer attraktiver wird.
Ein Problem habe ich mit dem Namen aber noch: ich weiß nicht, ob der Zusatz urban in der Fahrradkategorie (Kategorie12) bei den Markenanmeldungen geschützt ist. Es gibt viele Markenanmeldungen, die den Zusatz urban haben und daraus schließe ich, dass die Kombination mit der Herstellermarke (hier Bülk) keine Probleme aufwirft.
Gibt es hier zufällig jemanden, der da Ahnung hat?