Verkauf von Eigenbau - Produkthaftung

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Hallo Leute!

Ich möchte demnächst einen selbstgebauten Carbon Lowracer verkaufen.
Als ich das gegenüber meinem Radhändler erwähnte, hat der mich für verrückt erklärt. Er sagte man könne mich für alle Schäden, die bei möglichen Unfällen mit dem Rad auftreten, haftbar machen. Angenommen jemand hat einen Unfall mit Personenschaden, und ich kann nachher nicht nachweisen, dass es nicht an der Konstruktion lag, ist das natürlich schon ein sehr großes Risiko.

Es gibt ja hier schon einige "Baster" die Eingenbauten verkauft haben (Merlin, Razzfazz, Effendi...). Ich denke mal ihr habt nicht einige Prototypen zum Festigkeitstest an ein unabhängiges Institut geschickt...
Wie habt Ihr Euch abgesichert? Macht es Sinn, von dem Käufer eine Vereinbarung unterschreiben zu lassen, dass es sich um einen Prototypen handelt. Wer kennt sich da rechtlich aus?

Danke und Gruß,

Lars S
 
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Hallo Lars,

Ich habe mal zu einer ähnlichen Frage (Carbonsattelstützen-Bau) als Tipp gelesen, man sollte das "Produkt" als Deko verkaufen. Dann ist es Sache des Käufers, wenn er es für andere Zwecke einsetzt.

David
 
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Hallo,
noch viel interessanter ist die erste Zeile auf Site 42,

Zitat:
die Haftung darf sich nur auf bewegliche Sachen erstrecken, die Industriell hergestellt werden.
Zitat Ende.

Somit sind doch alle Selbstbauer, also auch ich, so ich meine Räder verkaufe, aussen vor, solange sie ihre Räder nicht industriell herstellen.

Denke ich,
Gruß Volker
 
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Hallo Lars,

ich habe meine Bülk-Vollverkleidung als "Technische Skulptur" gekauft. Somit ist es meine Sache bzw mein Risiko, wenn ich damit fahre.

Bis denne
Martin
 
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Hallo Lars,
lass dich da nicht Bange machen. Das Produkthaftungsgesetz gilt eigentlich nur für gewerbliche Hersteller oder Verkäufer. Mach einfach einen formlosen Kaufvertrag in dem das Rad eindeutig als Bastlerartikel definiert wird. Weise darin noch darauf hin, dass du keinerlei Gewährleistung oder Garantie übernimmst. Ein Passus das du keine Zusagen zur Verkehrstüchtigkeit des Rades übernimmst sollte letzte Sicherheit schaffen. So sollte dir eigentlich kein Unbill entstehen können. Es sei denn du würdest arglistig irgenwelche Mängel am Rad verschweigen die dir bekannt sind.
Ich weise natürlich hier darauf hin, dass ich in keinerlei Form eine Rechtsberatung gebe (das ist definitiv nicht zulässig) Ralf
 
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Guten Morgen,

Vorsicht, wenn Leib und Leben der Käufer betroffen sein könnten.

Das Kind unter anderem Namen zu verkaufen, schützt nicht unbedint vor Verantworten müssen und der Haftung, das Rechtssystem stellt auf den tatsächlichen Willen der Beteiligten ab, ausserdem auf die dem Verkehr nach übliche Verwendung eines Produktes und ausserdem - und hier besonders Vorsicht - auf den zu erwartenden Fehlgebrauch eines Produktes.

Wichtige Rechtsquellen sind in Deutschland das Produkthaftpflichtgesetz

http://bundesrecht.juris.de/prodhaftg/index.html

Außerdem das Gerätesicherheitsgesetz.

Hersteller wird nach §4 S.1 ProdHaftG schon, wer durch Anbringen seiner Marke oder seines Namens sich als Hersteller ausgibt.

In diesem schwierigen Thema halte ich anwaltlichen Rat Beratung durch Versicherungsspezialisten für Produkthaftpflicht / Betriebshaftpflicht für sehr wichtig.
 
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Völlig richtig Herr Hollants, warnen sie nur vor dieser Blauäugigkeit, auch in eigenem Interesse.

Dazu kommt noch, in manchen Fällen,die Verantwortung des Erfahrenen für den Unerfahrenen. Genausowenig wie ich einem Kind ein gefährliches Gerät in die Hand geben darf, darf ich das bei völlig ahnungslosen Erwachsenen.
Bei "normalen" Rädern, darunter zähle ich inzwischen auch unter entsprechender Qualitätssicherung angefertigte Liegeräder, kann man bei Erwachsenen darauf vertrauen, daß sie wissen, was ein Fahrrad ist und was man damit tut.
Bei exotischen Eigenbauten mit möglicherweise eigentümlichem Fahrverhalten beginnt zumindest eine Grauzone.


Gruß

Theodor
 
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Dann begibt man sich ja mit dem Verkaufen eines Alleweder aus einem Bausatz auch auf sehr dünnes und glattes Eis.
Letztlich kann man mir gewaltig am Zeug flicken, wenn der Folgebesitzer z.B. das AW schärfer fährt als ich, es überlastet und mir die Schuld wegen Bau-Ungenauigkeiten geben möchte, oder?

Grüße, Martin
 
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Hallo,

die Frage ist jedoch, ob es bei einem "selbstgebastelteten" Eigenbau um ein echtes Produkt handelt. Meiner Ansicht nach nicht !
Im Zweifel kann man sich mit einem entsprechend formulierten Kaufvertrag schützen.
Nicht im Sinne von "Vorspiegelung falscher Tatsachen", sondern damit, das ausdrücklich vereinbart wird, das im Falle eines Konstruktions- oder Fertigungbedingten Schadens, die Haftung auf den Käufer übergeht.
Der Käufer damit also im vollen Bewusstsein des Risikos die Verantwortung selbst übernimmt. Das würde er ja auch, wenn er das Teil selbst gebaut hätte.

Man kann bei einer Privatperson nicht die selben Haftungsrichtlinien ansetzen, wie bei einem Hersteller, der für so etwas natürlich auch versichert ist.
 
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Dann begibt man sich ja mit dem Verkaufen eines Alleweder aus einem Bausatz auch auf sehr dünnes und glattes Eis.

Ich sach nur: Legal, illegal, Ikearegal. Auch alles Bausätze. Der fleißige Möbelschrauber ist aber nur Kunde und nicht Hersteller.

Letztlich kann man mir gewaltig am Zeug flicken, wenn der Folgebesitzer z.B. das AW schärfer fährt als ich, es überlastet und mir die Schuld wegen Bau-Ungenauigkeiten geben möchte, oder?

Du hast das Teil ja nicht produziert, sondern ggf. nur als Erstbesitzer nicht ordnungsgemäß zusammengezimmert. Da greifen andere Regularien aus dem BGB und der ständigen Rechtsprechung dazu, weil das ein Verkauf einer Gebrauchtware von Privat an Privat ist.
 
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Hallo Eva,

das ist doch was ganz anderes ! Ikea ist ein großer Hersteller.
Wer dort kauft weiss, das er nur mäßige Qualität erwarten kann.
Sollte aber mal was defekt sein: einpacken und zurückgeben.
Funktioniert problemlos.
Bei Möbeln ist das Risiko sehr begrenzt !
Im Straßenverkehr sieht das doch etwas anders aus.
Beim Alleweder würde ich aber dem Käufer in den Vertrag schreiben, das er weiss, es handelt sich hier um ein von "Laien" zusammengeschraubten Bausatz, der bisher ordnungsgemäß funktioniert hat. Eventuelle Mägel wären aber nicht auszuschließen, wenn das Fahrzeug noch weiter in Betrieb gehalten wird, sich die Einsatzart oder Belastung ändert.

Wenn er das unterschreibt, ist er selbst für die Folgen verantwortlich !

Gruß Olaf
P.S.: Ich bin weder Jurist, noch sonstwie in dem Bereich tätig. Habe aber mal im Ramen einer betriebswirtschaflichen Ausbildung ausführlich etwas über Vertragsrecht gelernt. Macht mich aber nicht verwantwortlich wenn ihr Verträge wie oben aufsetzt ;-)
 
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Bei Möbeln ist das Risiko sehr begrenzt !

Es soll Leuten schon die Schrankwand... aber lassen wir das.

Im Straßenverkehr sieht das doch etwas anders aus.

VW-Buggy und abgeleitete Dosen auf Käfer-Chassis wurden auch als Bausätze verkauft.

Beim Alleweder würde ich aber dem Käufer in den Vertrag schreiben (...)

Das ist bei Fahrzeugen generell sinnvoll. Und mal ehrlich: Wenn ich so manche vormontierte Baumarktgurke sehe, die der Kunde zu Hause selbst zusammelschrauben darf, da kümmert sich dann auch keine Sau drum, ob das Ding auch nur ansatzweise verkehrssicher ist oder bestimmungsgemäß gebraucht bzw. belastet wird. Und wer kümmert sich darum, ob das wirklich alles mit rechten Dingen zugeht, wenn ich mein Fahrrad zu Hause einmal komplett demontiere und dann wieder montiere?

M.a.W.: Ich halte das jetzt für Nebenbedenken bei einer Sache, die auf einer völlig anderen Ausgangssituation basiert. Kompletter Eigenbau eines Fahrrades mit nachfolgender Veräußerung läßt sich nicht mit der Montage eines von anderen produzierten Fahrradbausatzes nach Gebrauchsanleitung vergleichen.
 
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Hallo !

Erstmal Danke für die ausführlichen Antworten!
Dann muß ich mir jetzt wohl überlegen, wem ich glauben soll....

Was müsste ich denn machen, um Räder kommerziell verkaufen zu können?
Mein Radhändler sprach davon, dass mehrere Muster in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssten... Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die komertiellen Liegeradhersteller das bei der Modellvielfalt und den geringen Stückzahlen machen können! Reicht vielleicht der Nachweis über ein technisches Studium? Berechnen könnte ich die Festigkeit wohl.

Wer noch weiterer Tips für mich hat kann die gerne auch per Mail schicken.

Danke und Gruß, Lars
 
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Reicht vielleicht der Nachweis über ein technisches Studium? Berechnen könnte ich die Festigkeit wohl.

Was nützt es dir die Festigleit berechnen zu können, wenn du die dynamischen Lasten nicht genau kennst (Trittfrequenz, Kraft auf den Pedalen, Fahrergewicht, Steckenverhältnisse usw. usw. usw.) Im Endeffekt bleibt es eine Abschätzung, bei der du entweder dicke Sicherheiten (Mehrgewicht) brauchst, oder es bleibt halt eine Restunsicherheit.
Was du dann meines Wissens nach bräuchtest, wäre ein Gewerbeschein und eine gewerbliche Haftpflichtversicherung, die im Falle eines Falles (Schaden, der sich auf dein nicht grob fahrlässiges Verschulden zurückführen lässt) einspringt.

viele Grüße

Christoph
 
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@Lars,

frag doch mal Jenne, der hat sich wohl schon ziemlich ausführlich mit dem Thema einer gewerblichen Produktion von Effendis befasst :D

Gruß Olaf St.
 
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Was müsste ich denn machen, um Räder kommerziell verkaufen zu können?
Am besten zuerst einmal den Rat von Paul Hollants befolgen:
In diesem schwierigen Thema halte ich anwaltlichen Rat, Beratung durch Versicherungsspezialisten für Produkthaftpflicht / Betriebshaftpflicht für sehr wichtig.
Nur dann kannst Du sicher sein, eine qualifizierte Antwort zu bekommen. Und wenn Du Räder kommerziell verkaufen willst, solltest Du auch akzeptieren, daß andere Leue ihr juristisches Wissen ebenfalls kommerziell verkaufen - dafür aber auch mit Gewährleistung :)
Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg bei dem Projekt!
 
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frag doch mal Jenne, der hat sich wohl schon ziemlich ausführlich mit dem Thema einer gewerblichen Produktion von Effendis befasst :D

Auch nur insofern, dass ich jetzt weiß, dass man eine Produkthaftpflichtversicherung im gewerblichen Falle braucht :). Wir hatten auch schon überlegt, dass die Effendis dann zu Agresti gehören könnten und es über seine Betriebsversicherung laufen würde. Bei Liegern scheiterte das Kommerzielle bisher jedoch eher an der komplexen Sache mit vielen Komponenten, vor allem wegen der Montage. Es wäre zu teuer gekommen. Da sieht es mit Rollern schon viel einfacher aus :). Die könnte man kommerziell auch als Rahmen ohne Komponenten verkaufen und die paar Teile bekommt fast jeder selbst drauf.
Wo ich aber auch nicht genau Bescheid weiß, ist die Sache mit dem Gebrauchtverkauf von Rädern, die ich (mit)konstruiert habe. Dass man auch in solchem Fall eine Gewährleistung übernehmen müsste, ist mir neu. Ich habe es immer betrachtet wie Olaf.
Wie machen es die ganzen Ebayer, die ihre selbstgebauten Sachen verkaufen? Ich meine, es sollte genügen, einen Gewährleistungsausschluss beim Verkauf zu erwähnen. Für einen privaten Gebrauchtverkauf würde ich keine große Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Ein interessanter Punkt ist für mich aber, dass einen das Anbringen eines Namen zum "Hersteller" macht. Das wären dann ja auch Razz-Fazz, Merlin und so. Verursacht dann also ein angebrachter Name, dass sich damit etwas an der Haftung ändert?
BTW: Kann jemand abschätzen, wieviel Prozent der kommerziellen Rahmen in einem Bruchtest (DIN plus oder so) geprüft wurden? Ist das überhaupt üblich oder gar Pflicht?
j.
 
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Hallo,

es gibt in Deutschland keine Pflicht für Bruchtests oder ähnliches, den würde so manches Baumarktrad auch nicht überleben. Du kannst eigentlich alles Verkaufen, man sollte halt nur die dementsprechende Haftpflichtversicherung haben.
Die Namenhaften Hersteller machen jedoch ihre eigenen Tests um die Sicherheit zu haben das alles hält.

Ich glaube jedoch das du mit dem privatem Verkauf von deinem Selbstbau keine Schwierigkeiten haben dürftest, ich würde den Kaufvertrag jedoch sehr genau aufsetzen.

Grüße
Simon

P.S. : Ich könnte mir jedoch nicht vorstellen ein von mir selbst entworfenes Rad, das ich mit viel Herzblut gebaut habe, zu verkaufen. Aber ich hab ja auch noch keins komplett mit Rahmen und allem selbstgebaut,
 
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Wenn man mit einem fertig ist weiss man halt was man besser machen möchte. Nach dem Projekt ist vor dem Projekt. Eine Teufelsspirale!

Felix
 
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